Überraschend mildes Urteil im Prozess gegen den Hefenhofener Bauer, welcher der fortgesetzten Tierquälerei angeklagt war. Statt der von der vom Staatsanwalt geforderten sechs Jahren und vier Monaten erhält der Beschuldigte eine Strafe von acht Monaten bedingt und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken, also CHF 1’800. Grund: Die vielen Verfahrensfehler des Thurgauer Staatsanwalts und des Veterinäramts. Für die Vorverurteilungen in den Medien erhält der Beschuldigte eine Genuugtuung von CHF 6’000.
Die Bilder der abgemagerten und zum Teil toten Pferde auf dem Hof des Hefenhofer Bauers gingen im Sommer 2017 durch die Presse und erschütterten alle mit einem Herz für Tiere. Die Bilder waren damals dem BLICK zugespielt worden, der die Geschichte zum Sommerskandal machte. Nachdem das Thurgauer Veterinäramt lange zugesehen hatte und sich vor dem Bauer fürchtete, der mit Drohungen nicht hinter dem Berg hielt, wurde der Hof schliesslich zwangsgeräumt. Die Pferde wurdem vom Veterinärdienst der Armee übernommen, gesundgepflegt und schliesslich versteigert.
Prozess nach sechs Jahren
Fast sechs Jahre später fand dieser Tage vor dem Bezirksgericht Arbon nun endlich der Prozess statt – wiederum unter grosser Medienbeteiligung. Und weil die Emotionen schon in der Vergangenheit immer wieder hochgingen: unter Polizeischutz. Gestern Dienstag dann die Urteilsverkündung, die nicht nur für die Tierschützer eine Ohrfeige war. Sondern inbesondere für die Behörden und den Staatsanwalt, die sich vom vorsitzenden Richter Ralph Zanoni scharfe Kritik anhören mussten.
Zwangsräumung widerrechtlich
So beurteilte das Gericht beispielsweise die Zwangsräumung des Hofs im Sommer 2017 als widerrechtlich. Vor der Räumung sei nie ein Augenschein genommen worden, und nachdem den Behörden die schockierenden Fotos bekanntgemacht wurden, sei erst einmal drei Wochen nichts passiert. Gar nichts. Bei der Zwangsräumung sei dann keinerlei Dokumentation erstellt worden – niemand habe den angetroffenen Zustand festgehalten. Der damalige Chef des Veterinäramts sprach damals sogar davon, es sei kein akutes Tierleid vorgefunden worden. Erst fast ein Jahr später seien dann aus der Erinnerung Protokolle erstellt worden. Deshalb seien diese Beweise nicht verwertbar.
Staatsanwaltschaftliche Wildwest-Methoden
Auch die Staatsanwalt hat sich gemäss dem Gericht mehrfach nicht an die Regeln der Strafprozessordnung gehalten. So sei das Strafverfahren viel zu spät eröffnet worden, es habe keinen Hausdurchsuchungsbefehl und auch keinen Haftbefehl gegen den Beschuldigten gegeben. Gleichwohl sei er abgeführt worden und konnte an der Hofräumung nicht dabei sein. Damit seien seine Teilnahmerechte verletzt worden, befand das Arboner Bezirksgericht. Und schrieb den Strafverfolgungsbehörden ins Stammbuch, dass die rechtsstaatlichen Grundprinzipen auch dann einzuhalten seien, wenn der Verfahrensgegner ein vorbestrafter Tierquäler sei. Zudem reichten die vorgebrachten Beweise schlicht nicht für eine Verurteilung aus.
Es bleibt ein Scherbenhaufen
Die Affäre Hefenhofen dürfte mit dem gestrigen Urteilsspruch noch längst nicht ausgestanden sein, die Episode vor dem Bezirksgericht lediglich einen Zwischenschritt darstellen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte gestern noch keine Aussage dazu machen, ob die Strafverfolgungsbehörden das Urteil weiterziehen werden – man wolle erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Dabei hat die Sblicktaatsanwaltschaft die Wahl zwischen Pest und Cholera: Akzeptiert sie das Urteil, steht sie in einem der bedeutendsten Tierquäler-Prozesse als komplette Dilettantentruppe da. Zieht sie weiter, riskiert sie, vom Obergericht noch einmal vorgeführt zu werden. Der Hohn und Spott der Juristenszene ist ihr dabei gewiss.
Aber auch politisch dürfte der Fall noch einmal zu reden geben.Bereits seit 2018 liegt der Bericht einer Administrativuntersuchung von Hanspeter Uster vor, welcher das Behördenversagen vor der Zwangsräumung dokumentierte und nicht mit Kritik sparte. Das Urteil des Bezirksgerichts Arbon hält nun fest, dass auch bei der Zwangsräumung wieder unprofessionell vorgegangen wurde. Eine Räumung, die letztlich der Arbeit einer Taskforce entsprang, die vom zuständigen und offensichtlich komplett überforderten Thurgauer FDP-Regierungsrat Walter Schönholzer höchst persönlich geführt worden war. Erste Stimmen legen ihm im TAGBLATT den Rücktritt nahe.
Das Bezirksgericht Arbon hat die Staatsanwaltschaft scharf kritisiert und deren Vorgehen als unzureichend bewertet. Dies zeigt, dass es wichtig ist, gründlich und sorgfältig in der Strafverfolgung vorzugehen, um gerechtfertigte Urteile zu gewährleisten.
Unglaublich, wie das arboner Bezriksgericht seit Jahrzehnten immer wieder versagt. Noch unglaublicher, dass man dessen vorsitzenden Gerichtspräsidenten Ralph Zanoni ebenso lange auf seinem Stuhl sitzen lässt. Schade, dass eine derartige Inkompetenz nicht strafbar ist.
Ich glaube, dass die TG-STA inkompetent ist, da es ja nicht das erste Verfahren ist, welches komplett Schiffbruch erleidet. Na ja, in der STA-Führung im TG soll es Staatsanwälte geben, die nicht mal ein Jus-Studium haben. Wer wundert sich da…