Die Aargauer Strafverfolgungsbehörden informieren professionell und erfrischend transparent über den Ermittlungsstand zu dem Schützen in Aarau. Verschiedene Journalisten hingegen blamieren unseren Berufsstand.
Autor: Lorenzo Winter
Ein Alibi-Prozess?
Neun Jahre nach dem tödlichen Felssturz am Piz Cengalo stehen fünf Angeklagte vor Gericht. Ob sie schuldig gesprochen werden oder nicht: Die Fallgeschichte zeigt, wie Graubünden von Beginn an alles unternahm, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
5 Tage Frist für die Parteien – mehr als 25 für den Bezirksrat Horgen
Seit Montag ist in Zürich wieder Schule. Der Entscheid des Bezriksrates Horgen zur Einschulung eines vierjährigen Buben steht aber immer noch aus. Während die Parteien innerhalb von 5 Tagen einreichen mussten, lässt sich der Bezirksrat Horgen dann einen Monat Zeit.
Die Tötengräber des europäischen Freihandels
Die neue Verpackungsverordnung PPWR der EU drängt Kleinunternehmen zu Tausenden aus dem grenzüberschreitenden Markt, weil die regulatorischen Hürden so hoch sind, dass viele die Waffen strecken.
Wieviel Sauhäfeli-Saudeggeli herrscht im Bezirk Horgen?
Der Bezirksrat Horgen urteilt über einen Rekurs gegen einen Entscheid der Schulbehörde Oberrieden. Er ist aber nicht nur Rekursinstanz, sondern auch Aufsichtsgremium über die Schule. Eine Doppelrolle, die institutionell eigentlich gar nicht geht.
Die freie Geschlechterwahl als Boomerang
Eine Transfrau wird in Handschellen aus dem Frauen-Nacktbereich des Marzili-Bades abgeführt. Der Fall ist eine Konsequenz der neugeschaffenen Möglichkeit, sich durch Selbstdeklaration sein Geschlecht selbst auszusuchen.
Überforderte Schulbehörde Oberrieden: Das dicke Ende
Die Schulpflege Oberrieden will den vierjährigen Florian nicht einschulen - obwohl die Volksschulverordnung etwas anderes verlangt. Die Argumente des Vaters werden schlicht übergangen.
Schule Oberrieden: Behördenversagen auf allen Ebenen
Die Schule Oberrieden muss entscheiden, ob der 4-jährige Florian ein Jahr zurückgestellt oder im August in den Kindergarten eingeschult werden soll. Dabei verstösst sie gleich reihenweise gegen rechtstaatliche Grundprinzipien.
Ist Art. 8 des Bundesgerichtsgesetzes überhaupt EMRK-konform?
Die Wogen gehen hoch zu Art. 8 BGG - dem Artikel, der verbietet, dass Bundesrichter verheiratet, verpartnert oder auch nur eine langfristige Lebensgemeinschaft haben. Aber ist der Artikel überhaupt menschenrechtskonform?
