Die Pandemie ist nicht mehr Teil des Alltags. Trotzdem sind noch sehr viele Fragen zu dieser Zeit offen, vor allem beim Bundesamt für Gesundheit. Wie ein Bericht des Sonntagsblicks zeigt, will das BAG keine Auskunft darüber geben, wie viel Geld es für die Impfdosen bezahlt hat – das Bundesverwaltungsgericht berät nun über dieser Frage.
Die Pandemie ist vorbei. Wichtiger Grund dafür, dass die Pandemie beendet werden konnte, sind die Impfstoffe zur Bekämpfung von Covid-19. Die Schweiz hat in dieser Zeit 61 Millionen Dosen Impfstoff gekauft. Wie viel Geld die Pharmakonzerne dafür erhalten haben, will der Bund jedoch nicht mitteilen.
Vor Bundesverwaltungsgericht
Im Moment wird die Frage, ob das BAG die Preis- und Zahlungsinformationen der Öffentlichkeit mitzuteilen habe, vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Im Zentrum steht die Vereinbarung mit dem US-Unternehmen Novavax.
Das BAG möchte sich nämlich im Falle der Covid-Impfungen von der Transparenzpflicht befreien. Das Kernargument dafür ist, dass die Schweiz den Impfstoffherstellern wie auch den Partnerstaaten Frankreich und Schweden, über die ein Teil der Impfdosen beschafft worden waren, Vertraulichkeit mit diesen Daten zugesichert habe.
Der Artikel des Sonntagsblicks nimmt jedoch einige Argumente der Stellungnahme genauer unter die Lupe, die fragwürdig erscheinen. Das Bundesamt erweckt in seiner Stellungnahme den Eindruck von Frankreich und Schweden unter Druck zu stehen, die Preisinformationen nicht öffentlich zu machen. Festmachen lässt sich dies an zwei verschiedenen Stellungnahmen des BAG-Chefjuristen Michael Gerber, der mitteilt die Partnerstaaten hätten bekräftigt, dass die geschwärzten Stellen nicht offengelegt werden dürfen und belegt dies mit dem Mailverkehr mit den zwei Staaten.
Die Redaktion des Sonntagsblicks hatte Einsicht in diesen Mailverkehr, kann aber im Gegensatz zum BAG keine Druckversuche ausmachen. In zwei Mails legen die Vertreter von „Santé publique France“ dar, weshalb Frankreich gewisse Informationen nicht publik mache. Eine explizite Aufforderung an die Schweiz, solche Informationen nicht publik zu machen, fehle aber.
Noch klarer sei die Position Schwedens, denn in diesem Austausch werde die Nichteinmischung explizit festgehalten. In einer Mail vom Dezember 2023 hält ein Regierungsvertreter fest, dass Schweden davon absieht, sich zu der Frage zu äussern, welche Informationen aus dem Vertrag mit Astrazeneca offengelegt werden können.
BAG-Stille
Das Bundesamt unter der Leitung von Anne Lévy macht auf Anfrage des Sonntagsblicks keine Äusserungen dazu, wie es darauf kommt, dass von den Partnerstaaten diesbezüglich Druck bestehe. Ein Sprecher sagt dazu: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir dazu keine Auskunft geben.“
Auch Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, gibt den Gesuchstellern rund um SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann in einer Empfehlung vom November 2023 recht. Er hält darin das BAG dazu an, die Vereinbarungen mit den Impfherstellern offenzulegen. Die Behörde ist nicht darauf eingegangen und hielt an den Schwärzungen fest. Wyssmann hat unterdessen im Fall Novavax gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.