Das Berner Verwaltungsgericht hat in mehreren Fällen den Bau von 5G-Antennen bewilligt, nachdem ein Bundesgerichtsurteil abgewartet werden musste. Trotzdem ist der 5G-Ausbau in diversen Gemeinden nach wie vor blockiert.
In mehreren Berner Gemeinden wie Meiringen oder Aarwangen darf die Swisscom die 5G-Mobilfunkantennen in Betrieb nehmen, nachdem dies jahrelang blockiert wurde, so die Zeitung Der Bund diese Woche. Anwohner:innen hatten sich mit Einsprachen dagegen gewehrt, zum Teil bis vor das Verwaltungsgericht des Kantons.
Diverse Urteile des Gerichts haben nun aber gezeigt, dass die Begründung für das Scheitern der Einsprach in allen Fällen dieselbe ist. Dabei verweist das Gericht auf den Schuldspruch des Bundesgerichts aus dem Jahr 2023. Dieses fällte damals ein Urteil, in dem wichtige Fragen rund um das Thema 5G geklärt wurden. An diesem Urteil orientieren sich nun die untergeordneten Gerichte.
Unbedenkliche Strahlung
Im Bundesgerichtsurteil 2023 ging es um eine Antenne, die die Swisscom auf einem Wohnhaus in Steffisburg installieren wollte. Ein pensioniertes Ehepaar machte eine Einsprache, da es gesundheitliche Schäden durch die Strahlung befürchtete. Es zog damit bis vors Bundesgericht.
Das Gericht verneinte damals, dass der Bund für die 5G-Antennen eine Anpassung der Mobilfunkgrenzwerte hätte vornehmen müssen, da von ihnen keine Gefahr für körperliche Schäden ausgeht. Die Immissionsgrenzen seien wissenschaftlich erhärtet und werden überall eingehalten, wo sich Menschen aufhalten können, so das Gericht in seiner damaligen Begründung. Dies bedeutet konkret, dass die Anlage unbedenklich ist und die Grenzwerte für alle Technologien die gleichen sind.
Nicht nur in Bern, sondern auch in den anderen Kantonen, wartete man diesen Leitentscheid ab. Im ganzen Land wurden die Einspracheverfahren sistiert. Seither können die Gerichte die pendenten Fälle abarbeiten. Neben den Fällen im Kanton Bern sind kürzlich auch im Kanton Zürich zwei Einsprachen abgeprallt: eines davon in Oberrieden und eines in Elgg.
3000 Verfahren blockiert
Die Swisscom teilte gegenüber dem „Bund“ mit, dass branchenweit noch 3000 Bewilligungsverfahren für 5G-Antennen hängig sind. Das Urteil habe ein wenig mehr Rechtssicherheit gebracht, so die Swisscom, mehr aber nicht. Gegner:innen der 5G-Antennen organisieren sich in diversen grösseren und kleineren Vereinen wie zum Beispiel „Schutz vor Strahlung“. Deren Präsidentin Rebekka Meier sagte gegenüber dem „Bund“: „Die Kritik an den Grenzwerten und den Kontrollsystemen wird nicht aufhören, bis diese angepasst werden – ob zwischenzeitlich aussichtslos oder nicht, das ist nicht relevant“.
Im letzten Sommer konnte die Gegnerschaft in Büren im Kanton Bern einen Erfolg verbuchen. Dabei wurde die Sendungsleistung der Antennen ohne Baugesuch erhöht. Das Verwaltungsgericht hielt damals fest, dass dafür eine Baubewilligung notwendig sei und der Betrieb deshalb nicht zulässig ist.
Aufgrund dieses Urteils sahen sich danach allein im Kanton Bern 127 Gemeinden, die Standort von 5G-Antennen sind, mit einer baupolizeilichen Anzeige konfrontiert. Die Anzeigen hatten diverse 5G-kritische Vereine eingereicht. Trotz des Bundesgerichtsentscheids scheint der Widerstand gegen 5G noch nicht zu versiegen.
Die Versorgung der Schweiz mit Rundfunkdiensten (Radio- und Fernsehprogramme) und mit Fernmeldediensten (Mobiltelefonie) erfolgt über Sendeanlagen. Die Standorte der Sendeanlagen sind auf einer Übersichtskarte des Bundes einsehbar. Unser Bild zeigt einen Ausschnitt dieser Karte. Für jeden Senderstandort der Rundfunk- und Fernmeldedienste sind grundlegende Angaben in einem Informationsfenster einsehbar.