„Verzögerung als Strategie: Zölchs Opfer fordern Gerechtigkeit“

Die Betrugsopfer von Franz A. Zölch, einem ehemals angesehenen Juristen, Offizier und Verbandsfunktionär, stehen seit zwei Jahren in einem zermürbenden Kampf um Gerechtigkeit, schreibt Der BUND. . Zölch, der wegen gewerbsmässigen Betrugs rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, bleibt durch juristische Verzögerungstaktiken auf freiem Fuss. Diese Situation hat zu einer Protestaktion vor dem Berner Obergericht geführt, bei der die Geschädigten ihre Frustration und Enttäuschung über das Justizsystem zum Ausdruck brachten. 

Die Gruppe, die sich zur Mahnwache versammelte, ist Teil der Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) (https://igzg.c), die aus etwa zwei Dutzend Personen besteht. Diese Gemeinschaft hat Zölch in der Vergangenheit Geld geliehen, das nie zurückgezahlt wurde. Ihr Protest richtet sich gegen die anhaltende Freiheit Zölchs, die durch seine behaupteten gesundheitlichen Probleme ermöglicht wird, welche den Vollzugsantritt seiner Strafe hinauszögern.

Die IGZG hat spezifische Orte für ihre Protestaktion ausgewählt, die in direktem Zusammenhang mit Zölch stehen, darunter seine Luxuswohnung und der Weber-Verlag in Thun, für den er trotz angeblich schlechter Gesundheit gearbeitet habe. Der zentrale Vorwurf der Geschädigten lautet, dass Zölch vom Berner Obergericht eine Vorzugsbehandlung erfährt, da sein Gesuch um Aufschub des Strafvollzugs bereits über ein halbes Jahr unentschieden bleibt.

Vorzugsbehandlung?

Ein 77-jähriger Geschädigter, der anonym bleiben möchte, schildert seine Enttäuschung über die mangelnde Information und Unterstützung durch die Behörden. Christoph Schütz, Koordinator der IGZG, unterstreicht die Wichtigkeit des öffentlichen Interesses und der fortwährenden Bemühungen, den Fall im Bewusstsein zu halten. Er kritisiert, dass Zölch das Rechtssystem ausnutzt, ohne rechtswidrig zu handeln, was die Hauptkritik der Geschädigten am Obergericht darstellt.

Trotz der Überlastung der Justiz und der Bemühungen Zölchs, seine Haft durch gesundheitliche Argumente zu vermeiden, bleibt die Ungewissheit bestehen. Das Obergericht habe die Beschwerde abgewiesen, ohne Details zu veröffentlichen, was die Opfer weiterhin im Unklaren lässt. Die Geschädigten befürchten, dass Zölch bei einer erneuten Ablehnung seines Gesuchs dieses an das Bundesgericht weiterziehen könnte, was den Prozess weiter in die Länge ziehen würde.

 

 

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