Brian Keller aka Carlos soll frei kommen

Das Zürcher Obergericht hat am 31. Oktober 2022 per Präsidialverfügung entschieden, dass Brian Keller, der in den Medien jahrelang als «Carlos» geführt wurde, aus der Sicherheitshaft entlassen werden soll. Wie Medien berichten, soll die Freilassung am nächsten Montag, den 7. November, geschehebn. Das ist einer Medienmitteilung zu entnehmen, die das Obergericht am Dienstag, 1. November 2022, veröffentlicht hat. Begründet wird der Entscheid insbesondere damit, dass Keller schon so lange in Haft sei, dass er auch bei den noch zu erwartenden Verurteilungen die Zeit der Haftstrafe, die er insgesamt zu verbüssen hat, demnächst erreicht haben dürfte.

Das Gericht schreibt, Keller befinde sich seit dem 28. September 2017 ununterbrochen in Haft – zunächst in Untersuchungshaft, später in Sicherheitshaft. Aktuell hängig ist ein Strafverfahren gegen ihn wegen verschiedener Delikte, die Keller im Strafvollzug begangen haben soll – Im Zeitraum zwischen Janaur 2017 und Oktober 2018. Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte ihn dafür zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt, das Oberbericht später das Strafmass noch erhöht auf sechs Jahre und vier Monate. Keller obsiegte allerdings mit zwei Beschwerden ans Bundesgericht, welches mit den Urteilen 6B_882/2021 und 6B_965/2021 vom 12. November 2021 den Fall ans Zürcher Obergericht zur Neubeurteilung zurückwies.

Keller hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Haftbedingungen seien unmenschlich und ein Verstoss gegen das Folterverbot, die ihm zur Last gelegten Delikte deshalb unter dem Aspekt der Notstandlage nach Art. 17 StGB zu beurteilen. Das Bundesgericht ging darauf  soweit ein, als es den Zürcher Richtern vorwarf, sie hätten die Begründungspflicht und den Anspruch Kellers auf rechtliches Gehör verletzt, indem es den Sachverhalt nur unvollständig festgehalten und sich mit Kellers Argumenten zu wenig auseinandergesetzt hätten (Vgl. zu dem Urteil: «Brisanter Entscheid: Das Bundesgericht versenkt das Urteil des Zürcher Obergreihts im Fall des Straftäters Brian» aus der NZZ vom 8. Dezember 2021.) In demselben Urteil wies das Bundesgericht die Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die eine Verwahrung gefordert hatte, zurück. Das Verfahren ist seither wieder beim Zürcher Obergericht anhängig.

Weitere Beschwerden zu den Haftbedingungen

Keller hatte aber auch weitere Verfahren gegen die Haftbedingungen geführt. In BGE 1B_200/2022 lehnte es eine Beschwerde gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft zwar ab, wies die Zürcher Instanzen aber auf die Gefahr der Überhaft hin, falls die Sicherheitshaft noch länger andaure. Das hat nun offenbar beim Zürcher Obergericht dazu geführt, die Freilassung anzuordnen.

Wörtlich heisst es in der Mitteilung des Obergerichts: «Da sich der Beschuldigte seit dem 28. September 2017 ununterbrochen in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft befindet, hat er die durch die erste Instanz ausgefällte Freiheitsstrafe von 4 Jahren und neun Monaten bereits vor rund 4 Monaten vollumfänglich erstanden. Auch wenn der Ausgang des Berufungsverfahrens vor dem Obergericht Zürich offen ist, steht als Folge der Rückweisung des Strafverfahrens vom Bundesgericht ans Obergericht eine mögliche massgebliche Strafmassreduktion zur Diskussion. Aufgrund von sehr umfangreichen Beweisanträgen, welche noch zu beurteilen und entscheiden sein werden, ist damit zu rechnen, dass das Berufungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte.»

Aufgrund der Unsitte des Zürcher Obergerichts, seine Urteile erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zu publizieren, ist eine Einsichtnahme in den Entscheid selbst nicht möglich und deshalb auch nicht klar, welcher Oberrichter die Präsidialverfügung verantwortet. Christian Prinz, der das letzte Verfahren des Obergerichts gegen Keller als Vorsitzender geführt hatte, dürfte es nicht mehr gewesen sein, wurde ihm doch vom Bundesgericht Befangenheit attestiert, weil er in den Verfahren gegen Keller sowohl als Haft- wie als Sachrichter aufgetreten war. 

Allerdings dürfe die Causa Keller damit noch nicht abgeschlossen sein. Nach dem Urteil, das aktuell zur Neubeurteilung beim Obergericht Zürich liegt, haben sich gemäss Staatsanwaltschaft zwischen November 2018 und Juni 2022 total 33 neue Vorfälle ereignet – es gehe dabei unter anderem um eine versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Demgegegenüber hat Keller selbst verschiedene Verfahren gegen ehemalige Ärzte, Aufseher und die Behörden eingeleitet, die ebenfalls alle noch offen sind. 

 

 

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