Bundesgericht bestätigt U-Haft für Brian

Der früher als «Carlos» bekannte Straftäter Brian Keller bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat bekanntgegeben, dass es in Urteil 1B_22/2023 eine Beschwerde der Anwälte Kellers gegen ein gleichlautendes Urteil des Zürcher Obergerichts abweist. Keller bleibt damit in Untersuchungshaft.

Die Vorgeschichte: Das Obergericht Zürich hatte im letzten Oktober angeordnet, dass Keller aus der Untersuchungshaft freigelassen werden müsse, weil eine Überhaft drohe. Überhaft bedeutet, dass die verhängte Untersuchung- oder (wie vorliegend) Sicherheitsshaft länger dauert als das zu erwartende Strafmass in dem eigentlichen Urteil. Basis dieser Haft war ein Strafverfahren, das seit längerem rechtshängig ist und aktuell beim Zürcher Obergericht liegt. Diese hatte Keller im Mai 2021 zu sechs Jahren und vier Monaten verurteilt, das Bundesgericht hatte eine Beschwerde gegen dieses Urteil allerdings mit BGE 6B_882/2021 gutgeheissen und zur Neubeurteilung an die Zürcher Richter retourniert.

«Buebetrickli» der Staatsanwaltschaft

Kurz bevor Keller freigekommen wäre, beantragte die Zürcher Staatsanwaltschaft allerdings erneut Untersuchungshaft. Und zwar für eine Anzahl jüngerer Delikte von Keller, die (noch bevor das alte Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen worden wäre) in einem neuen Strafverfahren untersucht werden. In dem neuen Verfahren werden Keller 33 verschiedene Anklagepunkte vorgeworfen, darunter als «massivstes» Delikt eine versuchte schwere Körperverletzung. Es handelt sich allesamt um Delikte, die Keller ab 2018 begangen hatte, mehrheitlich in der Pöschwies.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft löste heftige Kritik der renommierten Strafverteidiger von Keller aus, zu denen Philip Stolking, Bernard Rambert oder Thomas Häusermann gehören. Sie verwiesen darauf, dass sich Keller seit seiner Verletzung aus der Pöschwies in ein anderes Zürcher Gefängnis ganz anders verhalte und damit beweise, dass keine Wiederholungsgefahr mehr gegeben sei. Sie reichten umgehend eine Beschwerde gegen die Haftanordnung ein, scheiterten damit aber  vor dem Zürcher Obergericht.

Wiederholungsgefahr «zu Recht bejaht»

Das Bundesgericht stützt nun die Begründung des Zürcher Obergerichts und sieht die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft im Rahmen des neuen Strafverfahrens für gegeben an. Insbesondere kommt das Bundesgericht zum Schluss, es bestehe nach wie vor eine Wiederholungsgefahr. In seiner Medienmitteilung schreibt das Bundesgericht: «In Anbetracht früherer schwerer Straftaten und einer deutlich ungünstigen Rückfallprognose besteht ein erhebliches Risiko, dass der Betroffene erneut gleichartige Gewaltdelikte begehen könnte. Nicht zu beanstanden ist, wenn die Vorinstanz derzeit von einer ungünstigen Rückfallprognose ausgeht. Sie stützt sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten von 2019, wonach bei einer Entlassung mittel- und langfristig ein deutlich erhöhtes Risiko für erneute Gewaltstraftaten bestehe.»

Immerhin deutet das Bundesgericht in einem Punkt eine Chance für eine Haftentlassung an: Wie schon das Obergericht bestätigt auch das Bundesgericht, dass das psychiatrische Gutachen aus dem Jahr 2019 einer Aktualisierung bedürfe im Hinblick «auf allfällige weitere Haftprüfungen». Was im Klartext soviel heissen dürfte wie: Wenn die Psychiater zum Schluss kommen sollten, Keller stelle keine Gefahr mehr dar, könnte er wohl mit einer Haftentlassung rechnen.

Handybilder aus dem Knast

Dass die Problematik «Rückfallprognose» bei Brian Keller aufdrängt, zeigen auch die Bilder und Videos, die Keller aus seiner Haft regelmässig auf Instagram und Tiktok postet. Unerlaubt, wie Berichte auf BLICK.CH und auf NAU.CH zeigen. In beiden Artikeln wird betont, Handys seien im Gefängnis verboten, und Insassen, die sich nicht an die Regel halten, würden verzeigt. Diese Zeitungsberichten dürften den Argumenten der Verteidigung vor Bundesgericht nicht eben in die Hand gespielt haben. 

Anwälte kündigen Weiterzug nach Strasbourg an

Das Verteidigungsteam von Keller hat in einer Medienmitteilung empört auf den Entscheid aus Lausanne reagiert. «Brian wird aufgrund purer Vermutungen jede Chance auf ein leben in Freiheit genommen», sagt beispielsweise Rechtsanwalt Philip Stolkin aus Brian Kellers Verteidigungsteam. Weiter heisst es in der Medienmitteilung: «Alle Delikte, die Brian vorgeworfen werden, fanden, wenn überhaupt, innerhalb der Gefängnismauern statt und waren gegen Aufseher gerichtet. Weshalb sollte er da eine Gefahr in Freiheit sein?»

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