Bundesgericht hält an binärem Geschlechtskonzept fest

Das Bundesgericht weist einen Menschen, der sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt ab, der sich daran stört, dass im Schweizer Personenregister zwingend «männlich» oder «weiblich» eingetragen werden muss.

Am Donnerstag verhandelte das Bundesgericht den Fall öffentlich. «Julian», wie die Person gemäss Medienberichten genannt werden möchte, war als Julia geboren worden, bei der Geburt hatte allerdings das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden können. Julia/Julian hatte in Deutschland erwirkt, dass dort – nach dem deutschen Recht – seine Geschlechtsbezeichnung aus dem Personenregister gestrichen wurde – wie das in Deutschland möglich ist. Julia wechselte in der Folge auch den Namen von Julia zu Julian.

In der Folge verlangte Julian, dass ihm als Schweizer Staatsbürger auch im Schweizer Personenstandsregister  die Geschlechtsbezeichnung zu streichen sei und offen bleiben soll.

Das zuständige Departement des Kantons Aargau wies sein Begehren ab, vor dem Aargauer Obergericht erhielt er anschliessend allerdings Recht. Daraufhin erhob das Bundesamt für Justiz Beschwerde ans Bundesgericht.

Gesetzgeber hat seinen Willen ausdrücklich geäussert

Die Bundesrichter hiessen die Beschwerde heute gut und wiesen den in Berlin lebenden Schweizer damit ab. Das Gericht habe sich an das Bundesrecht zu halten, und dieses sei klar, befand das Gericht: Das Zivilgesetzbuch sei eben erst auf anfangs 2022 geändert worden – dabei hätte die Legislative explizit auf die Einführung eines dritten Geschlechts oder die Möglichkeit, das Geschlecht zu streichen, verzichtet.

Zur Erinnerung: Mit der letzten Änderung per 1.1.2022 wurde es möglich, dass jede Person sein Geschlecht auf dem Einwohneramt auf einfache Art und Weise ändern kann – allerdings muss man sich zu einem der beiden biologischen Geschlechter bekennen.

Intergeschlechtliche Menschen

Anders als bei Gender-Fragen ist die Intersexualität ein biologisch-medizinisches Thema. Es geht also nicht um «das Gefühl» oder eine selbst definierte Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlechtsverständnis, sondern um Fragen körperlicher Ausprägung.  Eine neutrale Diskussion ist allerdings auch in diesem Thema schwierig, weil auch die Intersexualität von den schrillen ideologischen Debatten okkupiert wird.

Gründe für Intersexualität gibt es veschiedene, z.B. Chromosomen-Anomalien, angeborene Deformationen der Geschlechtsorgane oder auch Anomalien der Keimdrüsen.  Bei den Chromosomen-Anomalien (z.B. XXY statt XX oder nur X statt XX) sind das Turner-Syndrom oder das Kinefelter-Synrom in der Literatur beschrieben. In beiden Fällen ordnen sich aber viele Betroffene klar einem Geschlecht zu und zeigen auch die Merkmale, um eindeutig gelesen zu werden.

Auch auffällige, sprich: nicht zum ausgeprägten Geschlecht passende Hormonspiegel werden in der Literatur der Intersexualität zugeordnet, wobei sie oft Folgeerscheinungen der oben genannten Befunde sind.

Die Häufigkeit von Intersexualität ist von der politischen Debatte «okkupiert» worden. Wissenschaftlich belastbare Zahlen sind schwer zu finden, es werden Zahlen von 0.05 Prozent bis 1.7 Prozent herumgeboten – je nachdem, ob die mit der Intersexualität verbundenen politisch-gesellschaftlichen Fragestellungen hoch- oder heruntergespielt werden sollen.

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Der heutige Entscheid des Bundesgerichts in dieser Sache ist zu begrüssen. Die Lausanner Richterinnen und Richter haben zu Recht erkannt, dass eine Änderung der in der Schweiz geltenden, binären Geschlechterregelung, die sich am biologischen Geschlecht orientiert, eine gesellschaftliche und damit eine politische Frage ist. Entsprechend wäre eine Praxisänderung durch einen politischen Prozess herbeizuführen, und nicht durch einen handstreichartigen Richterspruch.

Dabei dürfte eine solche Änderung in der Schweiz kaum mehrheitsfähig sein.  Trotz des Dauerbombardements der Medien mit Gender- und LGBTQA+-Themen zeigen Umfragen konstant, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung zwar jeder Person die Freiheit lassen möchte, sich in der Öffentlichkeit so zu geben, wie es ihr beliebt – gleichzeitig aber eine klare Grenze zieht, wenn es darum geht, dass die biologischen Geschlechterkategorien durchbrochen werden sollen und damit beispielsweise Schutzräume für Frauen wie Frauengarderoben, Saunen, Badis oder auch Frauengefängnisse auch für Männer geöffnet werden sollen, die sich «als Frauen identifizieren».

An dieser Debatte ist ärgerlich, dass die intersexuellen Menschen, deren Thematik auf biologisch-medizinischen Fakten beruht, mit Menschen, die ihre Geschlechts-Identität nicht mit der biologischen Biopolarität in Einklang bringen, in einen Topf geworfen wird, obwohl die Tatbestände zwei völlig unterschiedliche sind. Die Gruppe der intersexuellen Menschen und ihre Fragestellungen drohen dabei unterzugehen in der schrillen und teilweise äusserst aggresiv geführten Debatte der Gender-Aktivisten.

Wohin diese aggressive Kampagne insbesondere der Transideologen führt, lässt sich im Moment in den USA beobachten. Dort schlägt das Pendel nun in die Gegenrichtung aus, und das mit erschreckenden Zügen. Die Gesetze, die aktuell der republikanische Governeur von Florida und Präsidentschaftskandidat Ron De Santis mit seinen Parteifreunden durchpeitscht, müssen jedem Liberalen das Blut in den Adern gefrieren lassen. Dort werden jetzt wieder in grossem Stil Bücher aus Bibliotheken verbannt, welche gemäss den Republikanern das Publikum verderben können. Von verbannt zu verbrannt ist es dann ein kurzer Weg.

Eine solche Polarisierung dürfen die vernunftbegabten Kreise nicht zulassen. Wir wollen keine Zustände wie in den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts.

One thought on “Bundesgericht hält an binärem Geschlechtskonzept fest

  1. Dieser Bericht differenziert sehr gut zwischen dem Queer-Brimborium und den wirklich direkt betroffenen Menschen.
    Während die „einen“ nicht genug auf die Pauke hauen und Drakqueens auf Häfelischüler loslassen, gehen die „andern“ im „progressiven“ Lärm unter.
    Hinter dem queeren Betroffenheits-Management stehen nicht nur politische, sondern auch wirtschaftliche Interessen – Kliniken, Pharma.
    Leidtragende sind wie der Fall zeigt, die „im-Lärm-nicht-gehörten“, aber auch verführte Kinder und Jugendliche, die tendenziell und schlecht beraten wurden.
    Es ist ein schwieriges Thema, das Eltern, Hebammen und Ärzte naturgemäss überfordert, wie können diese Leute „richtig“ agieren?
    Oft ist es besser, mutig nicht zu machen, als übermütig das falsche.
    Wir wissen und können doch sooo extrem wenig…

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