Der einst angesehene Berner Jurist, Offizier und Verbandsfunktionär Franz A. Zölch hat vor Bundesgericht (7B_322/2024) eine herbe Niederlage erlitten. Nachdem er bereits in der Vergangenheit wegen verschiedener Delikte in die Schlagzeilen geraten war, steht nun fest, dass er eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten antreten muss. Verurteilt wurde Franz A. Zölch 2022 vom Berner Obergericht wegen gewerbsmässigem Betrug. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Er hatte während mehrerer Jahre Bekannte, Freunde und Geschäftspartner betrogen und Hunderttausende Franken erschlichen.
Franz Adolf Zölch, geboren am 29. Januar 1949, war lange Zeit eine schillernde Figur in der Schweizer Justiz und darüber hinaus. Neben seiner Tätigkeit als Medienkurist war er auch als Eishockeyfunktionär bekannt. Zölch genoss den Ruf eines exzellenten Juristen und scharfsinnigen Analytikers, was ihm zahlreiche renommierte Mandate und hohe Anerkennung in der Branche einbrachte. Er lehrte als Universitätsprofessor und veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Artikel, die ihm weiteres Ansehen einbrachten. Von 1976 bis 1983 war er im Anwaltsbüro von Hans W. Kopp in Zürich angestellt und arbeitete zeitweise an einer Dissertation über Kommunikationsrecht.
Er arbeitete auch als Dozent, u. a. am Medienausbildungszentrum MAZ, der Universität der italienischen Schweiz und der Fachhochschule Nordwestschweiz. 1991 wurden er und seine damalige Frau, die Politikerin Elisabeth Zölch, Burger der Stadt Bern und Angehörige der Gesellschaft zu Schiffleuten. In den Jahren 1993 bis 2008 war Zölch Mitglied des Bankrats der DC Bank in Bern. Von 1995 bis 2006 war Zölch Präsident der heute nicht mehr existenten Schweizerischen Eishockey-Nationalliga GmbH. In der Schweizer Armee war er als Brigadier Chef Truppeninformationsdienst der Armee. Diese Positionen festigten seinen Status als angesehene Persönlichkeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.
Der Absturz
Der Abstieg begann mit dubiosen Finanzpraktiken. Bereits 2008 wurde Zölch vorgeworfen, sich mit dubiosen Versprechungen Geld beschafft zu haben. Die Medien berichteten über seine dubiosen Methoden, die sein berufliches und privates Leben zunehmend belasteten. Er wurde im September 2015 wegen Betrugs verurteilt. 2017 berichteten die Medien, dass Zölch Schulden im Umfang von fünf bis zehn Millionen Franken habe und angesichts zahlreicher Betreibungen untergetaucht sei. 2019 erhob die Berner Staatsanwaltschaft Anklage gegen Zölch wegen gewerbsmässigem Betrug und Betrugsversuchen. In den Jahren 2008 bis 2011 soll Zölch von Bekannten, Geschäftspartnern und Freunden rund 630’000 Franken ertrogen haben.
Am 16. März 2021 verurteilte ihn das Regionalgericht Bern-Mittelland dafür zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 12 Monate unbedingt. In zweiter Instanz erhöhte das Berner Obergericht im März 2022 die Strafe auf vier Jahre und fünf Monate. Auf eine Beschwerde an das Bundesgericht verzichtete er. Zölch wehrt sich juristisch gegen seinen Haftantritt und macht gesundheitliche Gründe geltend.
Der erfolglose Weg zum Bundesgericht
Am 20. Juli 2022 bot das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste, den Verurteilten per 19. September 2022 zum Antritt der genannten Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten auf. Am 25. August 2022 beantragte der Verurteilte, der Strafvollzug sei bis zum Vorliegen seiner Hafterstehungsfähigkeit, mindestens jedoch um 12 Monate, aufzuschieben. Am 13. Januar 2023 stellte er zudem ein Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege.
Mit Verfügung vom 20. Januar 2023 wies das kantonale Amt für Justizvollzug die Gesuche des Verurteilten um Vollzugsaufschub und unentgeltliche Rechtspflege ab und bot ihn (neu) zum Strafantritt per 27. Februar 2023 im Regionalgefängnis Bern vor, mit anschliessender Überweisung auf die Bewachungsstation des Inselspitals Bern. Eine vom Verurteilten dagegen erhobene Beschwerde wies die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern am 14. April 2023 kostenfällig ab.
2023 und die Aussetzung des Strafvollzugs bis zum Vorliegen seiner Hafterstehungsfähigkeit, eventualiter die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung der Sache an das kantonale Amt für Justizvollzug zur vollständigen Abklärung des Sachverhalts, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In prozessualer Hinsicht beantragte der Verurteilte, seiner Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und es sei ihm für das Verfahren vor dem Obergericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung zu bewilligen.
Mit Beschluss vom 12. Februar 2024 wies das Obergericht des Kantons Bern, 1. Strafkammer, die Beschwerde ab. Es wies auch das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab und erlegte dem Verurteilten die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens in der Höhe von Fr. 1’500.– auf. Gegen den Beschluss des Obergerichtes vom 12. Februar 2024 gelangte der Verurteilte mit Beschwerde vom 14. März 2024 an das Bundesgericht. Er beantragt die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Aussetzung des Strafvollzuges „bis zum Vorliegen der Hafterstehungsfähigkeit“. Am 22. März 2024 gingen die kantonalen Akten beim Bundesgericht ein. Mit Verfügung vom 26. März 2024 wies das Bundesgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde ab. Vernehmlassungen wurden nicht eingeholt.
Sein Versuch, vor dem Bundesgericht einen Aufschub des Strafvollzugs zu erwirken, ist nun endgültig gescheitert. Am 30. Mai 2024 entschied das Bundesgericht und wies das Gesuch Zölchs, vertreten durch Rechtsanwalt Martin Gärtl, in der Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, 1. Strafkammer, vom 12. Februar 2024 (SK 23 245) ab (Bundesrichter Abrecht, Bundesrichterin Koch, Bundesrichter Hurni, Kölz und Hofmann). Zudem wurde auch das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Die Gerichtsgebühr von Fr. 3’000.– wurde Zölch auferlegt. Das Urteil des Bundesgerichts markiert das Ende eines langen Rechtsstreits und den Beginn der Haftstrafe für den einst gefeierten Juristen.
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