Bundesgericht zur Freitodbegleitung bei Bilanz-Suizid

Das Bundesgericht hat die Verurteilung gegen den pensionierten Arzt und ehemaligen Vize-Präsidenten der westschweizer Exit-Sektion, Pierre Beck, aufgehoben. Er hatte 2017 einer 86-jährigen Frau beim Suizid geholfen, obwohl die Frau weder psychisch noch physisch krank war, sondern einfach mit ihrem schwer kranken Mann zusammen sterben wollte. Der Fall geht zurück an die Vorinstanz, das Genfer Kantonsgericht.

Das Genfer Gericht war zum Schluss gekommen, dass der pensionierte Arzt gegen das Heilmittelgesetz verstosse habe, als er ihr ein Natrium-Pentobarbital verschrieben hatte. Das Schlafmittel wirkt in Überdosen tödlich und kommt regelmässig bei begleiteten Suiziden zum Einsatz.

Das Bundesgericht hält nun fest, dass eine Verurteilung auf der Grundlage des Heilmittelgesetzes vorliegend nicht in Frage kommen könne, da es sich ja in keinster Weise um eine Therapie gehandelt habe, da die Frau mit dem Suizidwunsch komplett gesund gewesen sei. Die Vorinstanz müsse deshalb die Frage der Strafbarkeit auf der Basis des Betäubungsmittelgesetzes prüfen. Das Bundesgericht entschieden entsprechend mit einer knappen Mehrheit von 3:2 Stimmen, dass die Genfer Justiz sich dem Fall noch einmal annehmen müsse.

Interview mit dem Beschuldigten Pierre Beck in der „Tribune de Genève“

Ausführliche Urteilsberichterstatttung in „Nachrichten Schweiz“

 

 

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