Bundesrat regelt Datenschutz bei Prozess-Videokonferenzen

Der Bundesrat der Schweiz hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Zivilprozessrechts unternommen, indem er die Vorgaben für den Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen konkretisiert hat. Dieser Schritt, der durch die Vernehmlassung eines entsprechenden Verordnungsentwurfs bis zum 22. Mai eingeleitet wurde, zielt darauf ab, die Gerichtsverfahren an die technologischen Entwicklungen und die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die revidierte Zivilprozessordnung, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, bildet den rechtlichen Rahmen für diese Innovation im Justizsystem.

Die Einführung von Video- und Telefonkonferenzen in den Gerichtsverfahren ist eine direkte Antwort auf die durch die Corona-Krise aufgezeigten Notwendigkeiten, den Gerichten flexiblere Arbeitsweisen zu ermöglichen. Diese Entwicklung ermöglicht es den Gerichten, unter bestimmten Voraussetzungen mündliche Prozesshandlungen digital durchzuführen. Eine wesentliche Bedingung hierfür ist die Gewährleistung der technischen Voraussetzungen sowie der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Zu diesen Anforderungen gehört die verschlüsselte Datenübertragung über Server in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau, der eingeschränkte Zugang nur für berechtigte Personen und die Möglichkeit der Öffentlichkeit, den Prozesshandlungen folgen zu können​​.

Vorgaben

Die Anforderungen an die technische Infrastruktur sind ebenfalls klar definiert: Teilnehmende müssen über geeignete Hard- und Software, einen angemessenen Internetanschluss und einen Ort verfügen, an dem sie ungestört bleiben können. Zudem ist es den Gerichten erlaubt, Ton und Bild aufzuzeichnen und der Öffentlichkeit Zugang zu den Prozesshandlungen zu gewähren, während es den Teilnehmenden untersagt ist, unberechtigten Personen Zugang zu einer Videokonferenz zu gewähren oder Bild und Ton aufzuzeichnen​​​​.

Die Verordnung legt auch fest, dass Kantone eine Liste mit zugelassenen Ton- und Bildübertragungssystemen führen können, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben ist die Anforderung, dass die Server, über die Bild und Ton übertragen werden, sich in der Schweiz oder in einem Staat mit angemessenem Datenschutzniveau befinden müssen. Dies schließt Dienste, deren Server in den USA liegen und die die Vertraulichkeit der Daten nicht garantieren können, explizit aus. Anbieter solcher Systeme müssen zudem sicherstellen, dass Daten nicht von Unbefugten eingesehen, verändert, kopiert oder gelöscht werden können​​.

Justiz zugänglicher und effektiver

Diese Neuerung gibt den Gerichten nicht nur die Möglichkeit, ihre Verfahren effizienter und flexibler zu gestalten, sondern trägt auch dem Bedürfnis nach einem höheren Datenschutzstandard Rechnung. Die Anpassung an die digitale Welt ist ein wesentlicher Schritt, um das Justizsystem zugänglicher und effektiver zu machen. Die revidierte Zivilprozessordnung und die damit einhergehenden Verordnungen stellen sicher, dass die Schweiz in Bezug auf die Digitalisierung von Gerichtsverfahren eine führende Rolle einnimmt.

Insgesamt zeigt die Initiative des Bundesrates das Bestreben, das schweizerische Justizsystem an die moderne digitale Realität anzupassen, indem sowohl die Effizienz der Gerichtsverfahren gesteigert als auch der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden. Diese Entwicklungen sind ein positives Signal für die Zukunft der Justiz in der Schweiz, die bereit ist, sich den Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu stellen und dabei die Rechte und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen. 

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