Grosser Erfolg für François Cochard und NR Andri Silberschmidt. Der Nationalrat hat gestern beschlossen, eine grosse Ungerechtigkeit weitgehend zu entschärfen und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Unternehmer und Selbständigerwerbende zu verbessern. Die grosse Kammer hat am Donnerstag eine Vorlage ihrer Sozial- und Gesundheitskommission mit 121 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die SVP zeigte sich bei der Abstimmung unsäglich KMU-kritisch und sieht überall Missbräuche. Seltsames Verhalten einer „Volkspartei“. Boris Zürchers Seco muss Niederlage einstecken.
Die Korrektur eines Gesetzes, das Hunderttausende von Schweizern diskriminiert und mit dem der Staat den Unternehmern das Geld für eine Versicherung aus der Tasche zieht und sich weigert, es im Notfall auszuzahlen, müsste eigentlich von den Medien breit begleitet werden. Doch wer heute in die Zeitung oder auf den Tablet-PC schaut, findet gerade mal zwei Artikel zum Thema. Lediglich die Nachrichtenagentur SDA kam ihrer Pflicht mit einem neutralen Artikel nach und die NZZ mit ihrem Journalisten Hansueli Schöchli, der eine kurze Zusammenfassung schrieb, sich aber vor allem mit den möglichen Missbräuchen befasste.
Fokus auf Missbrauche, nicht die KMUs und Abonnenten?
Damit folgte die NZZ schnurstracks dem Votum von Bundesrat Parmelin und seinem Einflüsterer Boris Zürcher vom Seco. Statt sich mit dem unsäglichen Verhalten der staatlichen Versicherung auseinander zu setzen und die 500 Millionen Franken KMU-Abgabe (oder Staatsdiebstahl) anzuprangern, hat die NZZ den unsäglichen und gesuchten Voten von Bundesrat/Seco in der NZZ viel Platz eingeräumt. «Der Bundesrat war nicht glücklich über das Gesetzesprojekt. Er lehnte in seiner Stellungnahme von diesem April die Reform ab und warnte dabei vor einer signifikanten Erhöhung des Missbrauchsrisikos – etwa indem die ALV Personen entschädigen müsse, die zwar nicht mehr im Betrieb seien, aber zum Beispiel als Mitgesellschafter immer noch massgebenden Einfluss ausüben könnten.
Die Regierung warnte zudem vor bedeutendem administrativem Zusatzaufwand für die Kontrollen. Man könnte auch anfügen, dass arbeitgeberähnliche Angestellte ihren Status in Kenntnis der Spielregeln frei gewählt haben und in anderen Bereichen Vorteile geniessen – wie die Kombination des Unternehmertums mit beschränkter Haftung und unter Umständen steuerliche Vorteile. So wagte es der Bundesrat tatsächlich zu behaupten: « Es ist nämlich nicht das Ziel der Arbeitslosenversicherung, die unternehmerischen Risiken der Arbeitgeber zu decken, indem sie diesen Personen Arbeitslosengeld gewährt, wenn der Geschäftsgang weniger gut ist. In der Praxis würde dies darauf hinauslaufen, ihnen bei Kurzarbeit Entschädigungen zu gewähren, was für diese Personen weder zulässig noch erwünscht ist.
Kurzer Zwischenruf! Ob dieser Gedanke auch im Spiel war, als unser Wirtschaftsminister (Ex-Weinbauer) und die Wirtschaftskommission des Nationalrates 2022 und der Ständerat 2024 den Weinbauern ein schönes Geschenk machten und Millionen an Subventionen ausschütteten und damit den Schweizer Wein zum am stärksten subventionierten Agrarprodukt der Schweiz machten? Der Weinbau sei einem «rauen Wind» ausgesetzt, begründet die Kommission den Millionen-Segen. In Zeiten knapper Bundesmittel ein erstaunlicher Entscheid, kommentierte die NZZ.
Die „Problemstrategie“ des Bundesrates versuchten die SVP-Nationalräte mit ihrem Sprecher Aeschi im Rat weiterzuspielen. «Der Zweck der Arbeitslosenentschädigung besteht nicht darin, den Verdienstausfall einer arbeitslosen Person zu entschädigen, die nicht auf Stellensuche ist und beispielsweise zur Überbrückung von unternehmerischen Schwierigkeiten auf Versicherungsleistungen zurückgreift. Es gilt, jederzeit sicherzustellen, dass die Mittel des Ausgleichsfonds für die Arbeitslosenversicherung nicht zweckentfremdet werden».
Die Vorlage sieht neu vor, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die Beiträge an die Arbeitslosenkasse leisten, nach einer Wartefrist von 20 Tagen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Dies unter der Voraussetzung, dass sie mindestens zwei Jahre im Betrieb gearbeitet haben, nicht mehr angestellt sind und nicht im Verwaltungsrat sitzen.
Die Streiter für KMU
Den Anstoss zu dieser Vorlage hatte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung habe nur, wer sich vollständig von der Firma gelöst habe, sagte Silberschmidt im Rat. Es gebe Konstellationen, in denen sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht vollständig von ihrem Unternehmen trennen könnten – und damit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hätten. Der Zürcher Nationalrat nannte zum einen Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich in einem laufenden Konkurs befänden – und erst nach der Löschung aus dem Handelsregister Arbeitslosenentschädigung beziehen könnten, was Monate dauern könne.
Zum anderen nannte Silberschmidt Eheleute, die sich nach einer gemeinsamen Beteiligung scheiden lassen, sowie Minderheitsbeteiligte an einem Unternehmen, die bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hätten. Auch diese Konstellationen beträfen vor allem KMU.
Vietze Kris (FDP, TG) unterstütze Silberschmidt mit einem bemerkenswerten Votum: «Ich spreche für die FDP-Liberale Fraktion und vielleicht sogar für alle Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, die ein anderes Bild von sich haben, möglicherweise auch für jene, die das Anliegen der parlamentarischen Initiative Silberschmidt inhaltlich nicht teilen. Warum? Weil der Bundesrat in seiner Stellungnahme ein Bild von Unternehmerinnen und Unternehmern vermittelt, das – vorsichtig formuliert – hochgradig bedenklich ist.
Bei Unternehmerinnen und Unternehmern, so liest man in der Stellungnahme, seien Anreize für eine „zweckfremde (Über-)Inanspruchnahme der Versicherung“ ausgeprägt. Der Bundesrat erkennt mit argumentativer Schützenhilfe des Bundesgerichtes sogar ein „inhärentes Missbrauchsrisiko“, um dann festzustellen: „Werden diese Voraussetzungen gelockert, so steigt das moralische Risiko und das Missbrauchspotenzial deutlich […]“ Unternehmerinnen und Unternehmer stehen in den Augen des Bundesrates also pauschal unter Generalverdacht für Missbrauch bei der ALV. Ich dachte wirklich, ich lese nicht richtig.
Vielleicht darf man dem Bundesrat in Erinnerung rufen, dass es dieselben Unternehmerinnen und Unternehmer sind, die anpacken, Risiken eingehen, Dienstleistungen erbringen und Produkte herstellen – zusammen mit ihren Mitarbeitenden. Sie schaffen Arbeitsplätze in unserem Land, und zwar alle Arbeitsplätze neben den staatlichen. Die staatlichen Arbeitsplätze gibt es, weil die Unternehmerinnen und Unternehmer zusammen mit ihren Mitarbeitenden die Steuern zahlen, aus welchen Erträgen sie finanziert werden.
Diese Unternehmerinnen und Unternehmer sind es, die zusammen mit ihren Mitarbeitenden jene Löhne, Investitionen und Steuermittel erwirtschaften, die unsere Gesellschaft am Laufen halten. Sie sind es, die zusammen mit ihren Mitarbeitenden den oft zitierten Wohlstand der Schweiz erarbeiten. Denn dieser kann, auch wenn gewisse Kreise das glauben, weder bestellt noch herbeigezaubert werden.
Diese Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land bilden mit ihren Firmen – notabene sind 99 Prozent davon KMU, also kleine und mittlere Unternehmen – die wirtschaftliche Basis für das Wohlergehen der Menschen in der Schweiz. Ebendiese Unternehmerinnen und Unternehmer zahlen wie alle Arbeitnehmenden in die Arbeitslosenversicherung ein, haben aber bislang keinen sofortigen Anspruch auf eine Entschädigung im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Das widerspricht konsequent jedem Versicherungsgedanken. Zahlen ja, beziehen nein – so entsteht höchstens ein lukrativer Vorteil für die Versicherungsgesellschaft, hier also für den Fonds der ALV. Fadenscheinig sind auch die vorgebrachten Argumente, die von Bürokratie über Abfederung von unternehmerischen Risiken bis hin zum Generalverdacht reichen.
Es gilt, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme richtig feststellt, „jederzeit sicherzustellen, dass die Mittel des Ausgleichsfonds für die ALV nicht zweckentfremdet werden“. Somit sollten auch die Versicherungsbeiträge, welche die Unternehmerinnen und Unternehmer leisten, nicht zweckentfremdet werden, sondern auch für den Fall ihrer eigenen Arbeitslosigkeit eingesetzt werden.
Ausnahmen für befristete Arbeitsverhältnisse
Mit der Verabschiedung der Vorlage folgte der Rat einer knappen Mehrheit seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N), die deren Entwurf zuvor mit 13 zu 12 Stimmen angenommen hatte. Als Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Kulturbereich beschloss die SGK-N, die Mehrheitsvariante um eine Bestimmung zu ergänzen. Diese sieht gewisse Ausnahmen für Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen vor, wie sie im Kulturbereich üblich sind.
So müssen diese nicht mindestens zwei Jahre in dem betreffenden Betrieb gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu haben. Ausserdem sind sie von der Rückzahlungspflicht bei Wiedereinstellung im gleichen Betrieb befreit.
Der Rat beschloss zudem, eine Evaluationsklausel in die Vorlage aufzunehmen. Diese verpflichtet den Bundesrat, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Revision die Umsetzung, die Wirksamkeit und die finanziellen Auswirkungen der Vorlage zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen.
Bundesrat sieht überall Missbrauchsgefahr
Eine rechtsbürgerliche Minderheit im Rat wollte, dass nur noch Personen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, die mit höchstens fünf Prozent an einem Unternehmen finanziell beteiligt sind. Damit sollte ein Missbrauch der neuen Regelung verhindert werden. Für eine weitere Minderheit sollte der mitarbeitende Ehepartner des betroffenen Arbeitgebers keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Ausserdem sollte die Wartezeit für die Beitragszahlung von 20 auf 120 Tage kontrollierter Arbeitslosigkeit angehoben werden. Auch die Bestimmung, wonach eine Person mindestens zwei Jahre im Betrieb gearbeitet haben muss, um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, sollte gestrichen werden. Eine linke Minderheit im Rat wollte zudem Gewinnausschüttungen von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung abziehen. Alle genannten Minderheitsanträge wurden jedoch vom Rat abgelehnt.
Der Bundesrat beantragte vergeblich die Rückweisung der Vorlage. Die entsprechenden Pläne des Parlaments liefen darauf hinaus, unternehmerische Risiken abzufedern, sagte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin. Das sei nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung. Die heutige Regelung genüge. Unternehmerinnen und Unternehmer hätten bereits heute Zugang zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat sieht in den Änderungen eine Missbrauchsgefahr und will deshalb am Status quo festhalten.
Ende August beschäftigt sich der Ständerat mit dieser Vorlage.
Sieg nach 10 Jahren - Francois Cochard
Françoise Cochard ist auch Stunden nach der Abstimmung noch positiv gestimmt, ärgert sich aber auch über die falschen und polemischen Voten der SVP und des Bundesrates. «Der Bundesrat war in dieser ganzen Thematik immer uneinsichtig und hat mit seiner Obstruktionspolitik, die wohl auch von Boris Zürcher vom Seco diktiert wurde, eine schnelle und gute Lösung schon vor Jahren verhindert. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Parmelin und seine Vorgänger die politischen Vorstösse in dieser Sache nicht einfach ignoriert hätten. Dadurch wären wir möglicherweise schon früher, also schon vor der Corona-Pandemie, mit einer besseren Lösung dagestanden. Zudem hätten wir zumindest in diesem Punkt bei vielen KMUs Unsicherheit und Leid vermeiden können. Durch die ideologische und nicht nachvollziehbare Haltung, dass eigentlich alle KMUs mafiaähnliche Betrüger sind, die alle Staatsschätze des Bundes plündern wollen, hat man eine saubere und faire Lösung viel zu lange hinausgezögert. Heute muss man sagen, dass das SECO und der Bundesrat mit diesem restriktiven und rechtlich fragwürdigen Vorgehen die Verantwortung für viele Konkurse und viel Leid in der Schweiz tragen.
Francoise Cochard ist Markenexperte, Trainer für die Entwicklung von Marken & Kundenanziehungskraft, Keynote-Speaker, Unternehmer, Inspirator, Chancenentwickler, Historiker, Ökonom und Kulturmanager. Oder genauer gesagt, er ist der „Markenmentor“, denn er arbeite als Mentor mit der Formel „Marke = Einzigartigkeit“. Einzigartigkeit ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren, der mit der Digitalisierung noch mehr an Bedeutung gewinnt. Tagtäglich unterstützt er Menschen, die mit Leidenschaft ihre Geschäftsideen umsetzen, dass sie ihre eigenen starken Marken schaffen und damit nachhaltig erfolgreich werden.
„Bei Kultur- und Musikprojekten gibt es viel Emotionen und oft zu wenig Geschäftsstrukturen. Auf der anderen Seite gibt es in der Wirtschaft viele gute Geschäftsideen, aber oft zu wenig Emotionen. Weil ich beide Seiten sehr gut kenne und viel erfolgreiche Erfahrungen gesammelt habe, bringe ich nun bei KMUs aus allen Branchen neue Perspektiven und Anregungen ein und helfe ihnen, unter anderem mit mehr Emotionen und Fanbindung (Kundenbindung) erfolgreicher zu werden.“
"Schnauze Fury" SVP - warum dem SRF Queere wichtiger sind als 600'000 KMU
«Das Schweizer Fernsehen und sein Büro in Bern können sich leider nicht um das Thema ALV kümmern, sie sind mit der Bürgenstock-Geschichte beschäftigt». Und so war es dann auch. In der Tagesschau war dann der G7-Gipfel/Ukraine (5 Min.) der Aufmacher, dann die weltweite Flüchtlingskrise (3 Min. plus Sammelaufruf), die Gesundheitskosten (2.30), die Biodiversitätsinitiative (2.30), dann «Schweizer Armee untersucht mögliche Diskriminierung» mit einem Interview von Dominik Winter, Präsident «Queer Officers Switzerland» (2.40), ein Bericht über den goldenen Sommer im Schweizer Tourismus und zwei Minuten über die «Helden von Rom» mit ihren Medaillen. Den Abschluss bildet ein Bericht über die Art Basel.
Im Ernst? Wo bleiben die ausgezehrten KMU Helden? Ein Thema, das die Schweizer Wirtschaft massiv beschäftigt, dessen Massnahmen in der Corona-Krise viele Unternehmen in arge Bedrängnis oder gar in den Konkurs brachten (und bringen). Ein Thema, dass den Bund in Panik Milliarden an Unterstützungsgeldern verteilen liess, ohne zu wissen, wohin das Geld fliesst. Dieses Thema war ausser der SDA (niemand publizierte den Bericht) und der NZZ keine Zeile und keine Sekunde wert. Ein Armutszeugnis für die Schweizer Medien bzw. ein Indiz dafür, wie schwer es komplexere Themen immer mehr haben, in die Medien zu gelangen.
Und es scheint, dass die Prioritätensetzung auch unter der Ideologie leidet. Denn wenn queere Offiziere mit knapp einem Dutzend Mitgliedern im grössten Fernsehsender mehr Publizität erhalten als 600’000 KMU, dann stimmt etwas nicht. Die KMU scheinen den Verantwortlichen der SRG nicht wirklich am Herzen zu liegen. Eine Haltung, die sich bei einer Abstimmung über die Zukunft des Senders und seine Finanzierung dramatisch auswirken könnte. Was aber auch klar wurde: Die Branchenorganisation Swiss Wine funktioniert gut und die 99 Prozent der Schweizer Wirtschaft haben heute keine Lobby mehr. Weder der KV-Verband, noch der Gewerbeverband, noch KMU Swiss, geschweige denn Economiesuisse waren in dieser Diskussion zu spüren. Sie alle haben ihren Job nicht gemacht. Und all jene SVP-Politiker, die immer wieder mantramässig verkünden, wie wichtig ihnen die KMU sind, haben gestern ihr wahres Gesicht gezeigt. Und deshalb, für die Zukunft, so wie es der König im Märchen „Die Abenteuer des Königs Dickbauch“ gesagt hat, : „Schnauze Fury“. Ein Trauerspiel.
Roger Huber