Ein Steuerpflichtiger wehrte sich erfolglos gegen eine krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtzulassung eines Parteigutachtens als Beweismittel) und gegen den Umstand, dass sich die Gerichte mit einer Fallakte überhaupt nicht befasst haben.
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Seltsames Bundesgericht: Verzugszinsen, wenn man noch gar nicht existiert?
Das Bundesgericht verpflichtet im Urteil 2C_933/2021 ein Unternehmen Verzugszinsen zu bezahlen, welche auf Steuerforderungen gründen, die vor der Gründung der Gesellschaft entstanden sind.