Im Schweizer Kindesschutz läuft vieles falsch. Zu vieles. INSIDE JUSTIZ hat diese Woche in einer dreiteiligen Serie einen erschreckenden Fall aus dem Kanton Aargau recherchiert. Unser Autor Lorenzo Winter sieht in seinem Leitartikel einen Lösungsweg.
Kategorie: Kommentar
Bundesgericht – die Robe ist kein Freipass
Ein Bundesrichter spricht in eigener Sache beim zuständigen Kollegen vor. Als dieser die Begegnung beendet, verlangt er dessen Ausstand. Der Vorgang um Yves Donzallaz zeigt, weshalb das Bundesgericht eine verbindliche Kultur der Verantwortung braucht. Die Würde des Amtes allein erledigt diese Arbeit offensichtlich nicht. Für gewöhnliche Verfahrensbeteiligte führt der Weg zum Bundesgericht über Eingaben, Fristen und Formvorschriften. Für Yves Donzallaz führte er am 6. Oktober zunächst ins Büro eines Kollegen.…
Bundesgericht stoppt eine unzulässige doppelte Steuersicherung
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 9C_106/2025 in Dreierbesetzung (Moser-Szeless, Parrino, Beusch) einen deutlichen rechtsstaatlichen Akzent gesetzt: Sind Vermögenswerte bereits durch die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der ESTV beschlagnahmt und decken sie die mutmasslichen Steuerforderungen ab, kann die kantonale Steuerbehörde nicht dieselben Ansprüche zusätzlich mit steuerrechtlichen Sicherstellungsverfügungen absichern.
«Die Jagd nach Whistleblowern: Was bleibt vom Schweizer Quellenschutz?»
Quellenschutz ist kein Luxus, sondern Infrastruktur der Demokratie. Ohne ihn verstummen Whistleblower, werden Missstände unsichtbar, bleibt die Gesellschaft blind. Doch die Schweiz lebt seit Jahren mit einem Paradox: Die Justiz soll Geheimnisverrat ahnden, hat aber bei Leaks an Medien kaum prozessuale Werkzeuge – weil das Gesetz den Schutz extrem weit zieht. Staatsanwalt Damian K. Graf stellt diese Asymmetrie in seinem Beitrag auf Medialex ins Schaufenster und fordert eine präzise Korrektur.…
Schriftliches Churer Urteil: Befürchtungen bestätigt
Die Strafzumessung im Bünder Vergewaltigungsfall überzeugt auch in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht, findet Lorenzo Winter in seinem Kommentar zu dem 139-seitigen Urteil.
