Was sagt die Bewährungshilfe zu dem Mann, der nach Verbüssung seiner Strafe für eine vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auf Bewährung freigelassen wurde und jetzt wieder auf Dating-Apps unterwegs ist?
Kategorie: Strafrecht
Freispruch mit Nebenwirkungen
Er habe "immer eine Unterhose an", sagte der St. Galler Anwalt A.F. einst. Doch dann veröffentlichte der Blick wenige Stunden nach der Berufungsverhandlung ein durch ein Fenster aufgenommenes Nacktbild – mutmasslich geschossen von einem ehemaligen Mitarbeiter – und präsentierte es als "Beweis" für Imfelds Unglaubwürdigkeit. Das war kein Zufall, sondern ein gezielter, publizistischer Angriff. Und dennoch steht fest: Imfeld wurde in zwei Instanzen von Schuld und Strafe freigesprochen. Die Justiz…
Auf zur Hetzjagd!
Der TAGES-ANZEIGER berichtet, dass ein früherer Straftäter auf Dating-Plattformen gesichtet worden sei. Quelle ist die Mutter des Opfers, das von dem Mann Ende 2024 im Drogenrausch getötet worden war. Die anderen Medien schreiben ab - und oft auch noch falsch. In den Kommentarspalten beginnt eine regelrechte Hetzjagd.
«Babyquäler» Osterwalder begeht assistierten Suizid
Der als «Babyquäler» bekanntgewordene Straftäter René Osterwalder ist Mitte April durch assistierten Suizid aus dem Leben geschieden. Osterwalder war zuletzt in der JVA Pöschwies verwahrt worden.
Nicole Dill obsiegt in Strassburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz in dem publizitätsträchtigen Fall Dill: Die Frau war von ihrem Lebenspartner fast ermordet worden. Die Behörden wussten zwar um die Gefährlichkeit des Mannes, aber niemand warnte das Opfer explizit genug - findet der EGMR. Der Schweizer Richter vertrat allerdings eine widersprechende Minderheitenposition.
Marianne A. wird auch vom Obergericht schuldig gesprochen
Auch das Berner Obergericht verurteilt Marianne A.* wegen Mordes an ihrer Tochter Emma*. Sie soll eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren absitzen. Die Mutter hatte in dem Indizienprozess ohne klare Beweise immer ihre Unschuld behauptet udn hält auch weiterhin daran fest. Ihr Verteidiger hat angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Fall Hefenhofen Thurgauer Obergericht dreht Bezirksratsentscheid
Der «Fall Hefenhofen» geht zurück ans Bezirksgericht Arbon. Es geht um den Quäl-Bauern Ulrich K., der auf seinem Hof in Hefenhofen gegen Tierschutzvorschriften verstossen haben soll. Im erstinstanzlichen Prozess hatte das Bezirksgericht viele Anklagepunkte nicht zugelassen, weil die Beweise nicht korrekt erhoben worden waren. Das Thurgauer Obergericht hat diese Rechtsauffassung nun in vielen Punkten korrigiert und den Fall zur Überarbeitung an die erste Instanz zurückgewiesen.
War sie es oder war sie es nicht?
Am Montag geht vor dem Berner Obergericht der Kindsmord vom Könizerbergwald in die zweite Runde. Die Mutter Marianne A.* ist beschuldigt, ihre Tochter Emma* ermordet zu haben. Im erstinstanzlichen Urteil wurde sie bereits wegen Mordes verurteilt, obwohl sie die Tat leugnet und die Indizienkette einige Fragen aufwirft.
Bundesgericht: Anklageschrift in Fall Vincenz/Stocker war rechtens
Das Bundesgericht kassiert im Fall Vincenz/Stocker den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Januar 2024. Die Zürcher Richter hatten damals entschieden, die Anklageschrift in dem Fall hätte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Doch doch, sagt jetzt das Bundesgericht. Damit muss das Verfahren nicht noch einmal von Beginn weg geführt werden. Das Obergericht muss nun die Berufungsklagen materiell prüfen.
Lauener x Berset bleiben vor Strafverfolgung geschützt
Das Bundesgericht bestätigt das Berner Zwangsmassnahmengericht: Der E-Mail Verkehr zwischen dem früheren Medienchef von Alain Berset und dem Ringier CEO Marc Walder darf nicht für eine Strafuntersuchung verwendet werden: Der Quellenschutz, der in der Verfassung garantiert ist, geht vor.
