«Der Berg hat eine Maus geboren». So heisst es jeweilen, wenn trotz grossen Aufwands kaum etwas Zählbares herausschaut. Betrachtet man, was die Geschäftprüfungskommissionen des Eidgenössischen Parlaments zur Berset-Lauener-Indiskretionsaffäre herausgefunden haben, kann man allerdings nicht einmal von einem Mäuschen sprechen.
Es ist nachgerade peinlich. Es seit zu zahlreichen Indiskretionen gekommen, halten die Geschäftsprüfungskommissionen als Kern ihrer Erkenntnisse fest. Als ob das nicht schon längst bekannt gewesen wäre.
500 Zeitungsartikel hat die Kommission dafür untersucht und will dabei herausgefunden haben, dass 37 von 50 Bundesratssitzungen während der Corona-Zeit «verseucht» waren: sprich: dass klassifizierte Informationen zu diesen Sitzungen an die Medien gelangten. Die ständigen Indiskretionen hätten die Regierungsarbeit erschwert, weil einige Departemente gar keine Mitberichte mehr verfasst hätten, aus Sorge darüber, dass doch wieder alles an die Medien gehen würde. Dass zwischen dem Mediensprecher von Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, und Ringier-CEO Marc Walder ein reger Austausch stattfand, hat die Untersuchungs bestätigt – aber auch das war schon längst bekannt.
Politisch relevant wäre gewesen, ob Berset über die Inhalte Indiskretionen informiert war oder diese gar in Auftrag gegeben hatte. Und ob es auch noch andere Lecks in der Verwaltung gab. Dazu schreiben die Kommissionen, Berset habe bestritten, über die konkreten Inhalte der Kommunikation zwischen Lauener und «seinen» Medienschaffenden Bescheid gewusst zu haben. Und das Gegenteil könne man ihm nicht nachweisen. «Darüber hinaus konnten gestützt auf die der Arbeitsgruppe zur Verfügung stehenden Quellen weder weitere Empfänger noch Urheber oder allfällige Mitwisser der zahlreichen Indiskretionen während der Pandemie identifiziert werden.»
Die Kommission hat also auf keine der noch offenen Fragen eine Antwort gefunden.
Das überrascht zwar nicht weiter, nur Naivlinge hatten etwas anderes erwartet. Gleichwohl ist das Resultat der Abklärungen peinlich für das Parlament, hätte man sich doch den Aufwand und das viele Sitzungsgeld dann auch gleich sparen können. Aber was hatten sie denn geglaubt?
Dass Berset einräumen würde, er habe von alledem gewusst? Obwohl unterdessen zurückgetreten: dass der machtversessene Sozialdemokrat einen solchen politischen Selbstmord begehen sollte – hatte das allen Ernstes jemand erwartet? Zudem: Man mag Lauener vorwerfen, dass er bei seinen Indiskretionen zu wenig vorsichtig und damit unprofessionell vorgegangen sei. – Man begeht solche Indiskretionen schliesslich nicht über seine ordentliche Bundes-E-Mail-Adresse. Dass Berset und Lauener aber so naiv gewesen wären, Absprachen über die Indiskretionen auch noch schriftlich festzuhalten und dem Bundesarchiv zu überweisen, war wohl von Beginn weg nicht anzunehmen.
Gleichermassen unbedarft ist die Haupt-Forderung der Geschäftsprüfungskommissionen, zur Verhinderung von Indiskretionen müssten konsequent Strafanzeigen gegen Unbekannt eingereicht werden. Was die Damen und Herren Parlamentarier vergessen: Das in der Bundesverfassung verbriefte Redaktionsgeheimnis verunmöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, die Kommunikation zwischen einer Quelle und einer Redaktion zu überwachsen – weshalb auch solche Strafanzeigen so gut wie immer im Sande verlaufen.
Fazit: Ausser Spesen nichts gewesen.