«I riss dir de Grind ab und trink dis Bluet» -Drohungen können teuer werden

Zuletzt stand er im vergangenen Herbst im Verdacht, dem Obergericht zweimal mit einem Bombenanschlag gedroht zu haben. Die Vorwürfe liessen sich aber nicht erhärten, die Verfahren wurden eingestellt.Drohungen können mit Freiheitsentzug und hohen Geldstrafen geahndet werden. Drei Verurteilungen, über die verschiedene Schweizer Medien berichteten, zeigen, dass sich eine Drohung keinesfalls lohnt.

Kopfschuss

Der Tagesanzeiger, wie auch der Zürcher Unterländer, berichteten von einem 44-jährigen Mann aus dem Bezirk Bülach, der zu neun Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er hatte einer Oberrichterin in Zürich per E-Mail mit einem Kopfschuss gedroht. In der Drohmail fügte er zusätzlich die Passkopie einer unschuldigen Frau bei, die daraufhin für 15 Stunden irrtümlich inhaftiert wurde. Der Täter war der Justiz bereits davor bekannt. Er war wegen Verleumdung und Bedrohung verurteilt, da er immer wieder Droh und- Hassmails an Beamte oder Gemeindevertreter schickte. Er legte bezüglich der Todesdrohung an der Richterin ein Geständnis ab, wobei seine Verteidigung überraschte: Er habe die Richterin nicht in Angst versetzen wollen, sondern wollte nur die Fähigkeiten der Polizei testen, ob sie den wahren Absender finden würden. Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen falscher Anschuldigung und der Drohung gegen die Richterin. Zuletzt stand der Mann im vergangenen Herbst im Verdacht, dem Obergericht zweimal mit einem Bombenanschlag gedroht zu haben. Die Vorwürfe liessen sich aber nicht erhärten, die Verfahren wurden eingestellt. 

Am Obergericht seien «Verbrecher im Amt», teilte der Verurteilte nach der Urteilseröffnung am Abend mit. Gegen die am Urteil beteiligten Richter stellt er wegen Amtsmissbrauchs ein Ausstandsbegehren. Mit dem Urteil nicht einverstanden, wird er sich ans Bundesgericht wenden. Dort ist er auch schon bestens bekannt.

Und im März steht die nächste Verhandlung vor dem Obergericht an. Es geht in der 25-seitigen Anklageschrift vor allem um üble Nachrede. Hauptleidtragender war der Richter eines Bezirksgerichts. Dieser hatte ihn im Herbst 2016 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte mit einer Geldstrafe bedacht – und sich offenbar erfrecht, ihn nicht von der Gerichtsverhandlung zu dispensieren. Auch das Obergericht hat sein Dispensationsgesuch für den nächsten Prozess im März abgewiesen. Er dankt es mit einer Flut von schriftlichen Eingaben.

Der SImulant

Die Basler Zeitung berichtete, dass das Strafgericht Basel-Stadt einen 58-jährigen Mann wegen versuchter Erpressung, mehrfacher Drohung und Beschimpfung sowie eines Strassenverkehrsvergehens zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt hat. Auslöser war wohl ein Arztbericht von 2011. Die Ärztin beobachtete, wie der Patient plötzlich das Humpeln verlor, sobald er sich ausser Sichtweite wähnte. Der Mann verlor daraufhin seine Erwerbsausfallszahlungen und terrorisierte die eine Ärztin mit gewaltvollen Drohbriefen und E-Mails, forderte dabei 250’000 Euro und verursachte bei der Ärztin langanhaltende psychische Schäden. Im Dezember 2022 klickten die Handschellen, seither sitzt er in Untersuchungshaft. 

Der Vorsitzende Richter Markus Hofer stellte fest, dass die Drohungen in ihrer Intensität selten und massiv seien. Trotz finanzieller Nöte und einer prekären Lebenssituation des IV-Rentners habe dieser den Weg der Selbstjustiz gewählt, anstatt professionelle Hilfe zu suchen. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe muss er eine Geldstrafe sowie Schadenersatz und Genugtuung an das Opfer zahlen und kommt für die Verfahrens- und Urteilskosten in Höhe von fast 40’000 Franken auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Unbelehrbare

Weiter berichtete 20 Minuten von einer Verurteilung in St. Gallen. Dort kam es im Juli 2023 zu einem heftigen Zwischenfall, als ein 44-jähriger Mann während seiner Festnahme durch die Stadtpolizei einen Polizisten würgte und die Beamten mit schweren Beleidigungen und Drohungen überzog. Der Vorfall ereignete sich, nachdem der Mann, der bereits wegen verschiedener Delikte vorbestraft war, eine Bar betreten hatte, obwohl er dort Hausverbot hatte. Auf die Versuche der Polizei, ihn zur Rede zu stellen, reagierte er extrem aggressiv und unkooperativ, was schliesslich zu seiner Verhaftung führte. Konkret beschimpfte er die anwesenden Polizistinnen und Polizisten als «Hund, H****sohn, A****loch, verpiss di» und bedrohte sie mit den Worten: «I brich eu zwei Rippe für jedi, wo ihr mir broche hend, und verbrenn eu bi 360 Grad mitem Fürzüüg» und «I riss dir de Grind ab und trink dis Bluet.» Auch versuchte er, die Polizisten anzuspucken.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann aufgrund der Vorfälle zu einer unbedingten Geldstrafe von insgesamt 4200 Franken. Zusätzlich wurde eine Busse von 500 Franken festgesetzt. Darüber hinaus muss er Gebühren und Auslagen in Höhe von 1050 Franken tragen. Der Strafbefehl gegen den 44-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

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