Ein Fall aus dem Kanton St. Gallen, zeigt, wie eine Frau, die zuerst dringend Geld brauchte, dann in einen Internetbetrug verwickelt wurde und schliesslich- wohl aus Unwissenheit und Not – einen Strafbefehl wegen Hehlerei und Geldwäsche erhielt.
Daniela F. benötigte dringend Geld. Im Juli 2023 suchte sie deshalb einen Kredit in der Höhe von 10’000 Franken. Zufällig stiess sie auf Facebook auf eine Anzeige mit dem Titel: „Brauchst du Geld?“. Da dies auf sie zutraf, nahm sie mit den Betreibern der Anzeige Kontakt auf und kommunizierte fortan mit einem „Patrick Schlatter“, der ihr einen Kredit in dieser Höhe versprach. Bald darauf wurde sie von diesem per WhatsApp aufgefordert, ein Konto bei der Postfinance zu eröffnen, sodass er ihr den Kredit auf dieses Konto überweisen könne. Die unbekannte Person, die sich als „Patrick Schlatter“ ausgab, nützte die Situation von Daniela F. aus und stellte eine weitere Forderung, nämlich nicht nur ein Konto zu eröffnen, sondern ihm die Kontodaten des noch leeren Kontos mitzuteilen, alles um dies „unkompliziert abwickeln“ zu können.
Sie kam dieser Forderung nach und übermittelte ihm nach Eröffnung des Kontos sämtliche Zugangsdaten für den E-Banking-Account. Auf diesem ging jedoch kein Kredit ein, vielmehr wurden darüber innerhalb von sechs Tagen diverse Zahlungen transferiert. Es gingen Zahlungen in Gesamthöhe von 1’853 Franken ein, die Beschuldigte meinte zu diesem Zeitpunkt, es handle sich um einen ersten Anteil des Kredits. Ein Betrag von 1700 Franken wurde dann aber an eine Prepaidkarte weiterüberwiesen. Das Geld, das auf ihrem Konto so stellte die Polizei später fest, stammte jedoch aus Internetbetrügen.
Die Polizei konnte später das Konto von Daniela F. ausfindig machen, da unter den Eingängen auch die Zahlung von Marina J. in der Höhe von 1’420 Franken war. Diesen Betrag überwies Marina J. auf das Konto der Beschuldigten, weil sie im Internet ebenfalls nach einem Kredit suchte und diesen Betrag in der Folge als Anzahlung für die Auszahlung des Kredits leisten musste. Der Kredit wurde ihr aber nie ausbezahlt.
Ein Paket nach Benin
In gleicher Sache erhielt Daniela F. von „Patrick Schlatter“ die Bitte ein Paket weiterzuschicken. Sie erhielt an ihre Adresse ein Paket von Galaxus, in dem sich eine Armbanduhr, ein Ohrhörerset und ein Wifi-Router befanden. Diese Bestellung wurde wiederum missbräuchlich über das Konto eines Matthias T. abgewickelt, der wohl wie Daniela F. in einer ähnlichen Situation steckte. Daniela F. sollte das Paket dann per DHL an eine Adresse in Benin senden. Die DHL verweigerte jedoch die Annahme des Pakets, weil sie die notwendigen Zolldokumente nicht vorweisen konnte.
Schlussendlich erhielt sie von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, in dem sie für die Straftatbestände der versuchten Hehlerei und der Geldwäscherei (Geldwäscherei, Art. 305bis Ziff. 1 StGB und Versuchte Hehlerei, Art. 160 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) für schuldig befunden wurde. Unabhängig, ob sie von den Vorgängen mit ihrem Bankkonto wusste, musste sie davon ausgehen, dass durch die Zurverfügungstellung ihrer Zugangsdaten des Bankkontos an eine unbekannte Person ihr Konto missbraucht werden konnte. Ausserdem musste sie davon ausgehen, dass das einbezahlte Geld aus einem Verbrechen stammte. Sie erhält dafür eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Franken. Die Voraussetzungen für die Gewährung des bedingten Strafvollzugs sind daher gegeben. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.