Aufsichtsbericht bestätigt Horror-Zustände am Bundesstrafgericht

Im Schatten der Corona-Krise hat die Aufsicht über das Bundesstrafgericht heute den Bericht über die Untersuchung der verschiedenen Vorwürfe gegen die Richter und Angestellten in Bellinzona veröffentlicht. Er strotzt nur so vor Zündstoff.

Verfasst wurde der Bericht von der Verwaltungskommission des Bundesgerichts unter Bundesgerichtspräsident Conrad Meyer (SP). Die dreiköpfige Kommission hat aufgrund von kritischen Medienberichten Ende 2019 verschiedene Vorgänge am Bundesstrafgericht untersucht. Oberflächlich kommt sie zum Schluss, dass die Vorhaltungen, welche in der Presse kolportiert wurden, so nicht zuträfen. Der zweite Teil des 44-seitigen Berichts hat es allerdings in sich.

Entlassung von Generalsekretärin Mascia Gregori Al-Barafi empfohlen

Am härtesten geht die Aufsicht mit der Generalsekretärin ins Gericht. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt nichts weniger als die Entlassung von Mascia Gregori Al-Barafi. Gründe dafür nennt sie mehrere. Zunächst sei Gregorie Al-Barafi sei Jahren nicht korrekt mit Beschwerden umgegangen. Gerade als Anlaufstelle für viele, die sich über jemand anderen beklagen würden, wäre es ihre Pflicht gewesen, die Angelegenheit jeweilen rasch und direkt zu klären. Stattdessen habe sie beispielsweise per E-Mial Merkblätter verschickt zum Thema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“, versehen mit dem Kommentar, sie würde diese E-Mail aufgrund von mündlichen Beschwerden über Beobachtungen, die an Belästigung grenzten, versenden. Gregori Al-Barafi habe damit selbst zum schlechten Klima beigetragen. Zudem habe sie beim früheren Gerichtspräsidium zu wenig darauf gedrängt, dass Abklärungen und Resultate aus Untersuchungen bei Beschwerden auch angemessen kommuniziert würden.- Schliesslich kolportiere sie, die italienischsprachigen Gerichtsangehörigen würden von anderen gemobbt, obwohl die entsprechenden Überprüfungen keine Bestätigung dieser Vorwürfe ergeben hätten. Dazu kommen Vorwürfe, dass die Gerichtsschreiberin immer wieder ausfällig werde und in Konfliktsituationen nicht angemessen reagiere. Zitat der Aufsichtsbehörde: „Am Bundesgericht wäre eine Generalsekretärin ihres Schlages undenkbar.“

Claudia Solcà: Arbeitsscheu und überfordert

Nicht viel besser fällt das Zeugnis für Bundesstrafrichterin Claudia Solcà (CVP) aus. Die Tessinerin war 2019 Präsidentin der Berufungskammer, die auf Beginn 2019 neu geschaffen worden ist. In die Schlagzeilen geriet Solcà, weil ihr vorgeworfen wurde, ihre Arbeitszeit nicht einzuhalten. Gemäss Bundesstrafrichterin Frei soll Solcà jewils „relativ später, 10 bis 11 Uhr“ im Büro eingetroffen und jeweils vor 16 Uhr wieder verschwunden sein, „um Probleme auf der Rückfahrt nach Lugano zu vermeiden.“ Solcà selbst behauptet gemäss dem Bericht, jeweils zwischen 0930 Uhr und 1830 oder 1900 Uhr im Büro anwesend zu sein. Vor allem aber soll die Tessinerin mit ihrer Aufgabe heillos überfordert gewesen sei. Der Bericht listet beispielsweise auf, dass die neue Abteilung, die sie per 1.1.2019 führte, erst am 4. April 2019 überhaupt zu einer ersten Sitzung zusammenkam. Im Konflikt mit der Vizepräsidentin über die Aufgabenteilung verweigerte sie offenbar jegliche Kommunikation und Aussprache, und ein Schreiben der nebenamtlichen Richter, in dem ihr diese ihre Bedenken mitteilten, hat sie nie beantwortet.

Weil Solcà unterdessen gerichtsintern als Kammerpräsident abgewählt wurde, sieht die Aufsichtsbehörde von einer Empfehlung auf Amtsenthebung an die Gerichtskommission des Parlaments ab, auch wenn die Zusammenarbeit mit ihr gemäss dem neuen Kammerpräsidenten „immer noch schwierig“ sei. Deutlich wird der Bericht gleichwohl: „Was anderseits eine Nichtwiederwahl im Jahre 2021 angelangt, wird das Bundesgericht nicht zögern, der Gerichtskommission entsprechend Meldung zu machen, falls Bundesstrafrichterin Solcà nicht endlich begreift, dass sie als Richterin in der Berufungskammer in ein Kollegium eingebunden ist, was ein Mindestamss an Sozialkompetenz bezüglich kommunikativer Anforderungen im Gerichtsalltag voraussetzt (Ansprech- und Erreichbarkeit, Einhalten von Sitzungsdaten, rechtzeitige Abmeldung etc.).“ 

Georgio Bomio-Giovanasini: Unfähig zur Selbstkritik

Bomio-Giovanasini ist auch noch anderweitig negativ aufgefallen. Der Tessiner war am 7. Mai 2018 vom Grossen Rat des Kantons Tessin in die Sachverständigenkommission für die Wahl von kantonalen Richtern gewählt worden. Bomio-Giovanascini arbeitete zunächst mit einem Pensum von 90%, das er per 1. Juni 2019 auf 100% erhöhte. Zu diesem Zeitpunkt wurde er Präsident der Beschwerdekammer am Bundesstrafgericht. Ein Gesuch für eine Nebenbeschäftigung hatte der Richter allerdings nie eingereicht – die Verwaltungskommission des Bundestrafgerichts hatte eine solche nachträglich nicht mehr gutgeheissen. – Da stellt sich zunächst die Frage, wie ein zu 100% angestellter Bundesstrafrichter und Kammerpräsident noch Zeit findet, ein Nebenamt zu bekleiden.

Darüber hinaus stellt sich auf die Frage der Gewaltentrennung: Kann und soll es so sein, dass ein Mitglied eines eidgenössischen Gerichts bei der Bestellung kantonaler Richter mitwirkt? Die juristische Lehre und Dogmatik ist klar: Interessenkonflikte bei Richtern an Bundesgerichten gehen gar nicht. Entsprechend scharf sind die Beschränkungen in den entsprechenden Regelungen. Nach dem Organisationsgesetz des Bundestrafgerichts darf ein Bundesstrafrichter kein Amt eines Kantons bekleiden – zumindest nicht bei einem vollen Pensum (Art. 44 Abs. 5 StBOG). Ein klarer Gesetzesverstoss also, aber die alte Einsicht, vor dem Gesetze seien alle gleich, und einige etwas gleicher, scheint auch im Fall von Bomio-Giovanascini zu gelten. Konsequenzen hatte sein Gesetzesverstoss keine.

Fehlendes Gespür für was sich gehört, scheint dem 60jährigen Sozialdemokraten, der sein ganzes Leben im Staatsdienste stand, generell abzugehen. Er war es auch, der eine kleine Justizaffäre auslöste, als letzten Herbst und vor der Bestätigungswahl von Bundesanwalt Lauber auskam, dass ein Richter des Bundesstrafgerichts – Bomio-Giovanascini – auf einem Fraktionsausflug den Ständerat Claude Janiak angegangen war und ihm geraten hatte, Lauber abzuwählen. Bomio-Giovanascini hat damit nicht nur die Kompetenzordnung nicht eingehalten, sondern mutmasslich eine Amtsgeheimnisverletzung begangen.  Auch zu diesem Sachverhalt wurde nie ein Strafverfahren gegen ihn geführt – obwohl eine Amtsgeheimnisverletzung ein Offizialdelikt darstellt.

Zusammen mit seinen weiteren Tessiner Kollegen Richterin Solcà und Generalsekretärin Gregori Al-Barafi macht Bomio-Giovanascini geltend, er werde von den Kollegen am Gericht gemobbt. So zumindest interpretierte er die Tatsache, dass er bei den letzten gerichtsinternen Wahlen als Kammerpräsident der Beschwerdekammer abgewählt worden war. Oder dass nicht er, sondern ein anderer Kollege in die Arbeitsgruppe zur Revision des Verwaltungsstrafrechts delegiert worden sei. Die Aufsicht findet dafür klare Worte: „In diesen Vorgängen ist kein Mobbing zu erblicken. Die Wahrnehmung von Bundesstrafrichter Bomio-Giovanascini ist selektiv und von Feindbildern geprägt. Die Fähigkeit zu Selbstreflexion und Introspektion geht ihm ab.“ Noch Fragen?

Andrea Blum: Wegen Amtsgeheimnisverletzung gerügt

Blum war 2019 Vizepräsidentin der Berufungskammer, die ab Januar dieses Jahres neu ihre Arbeit aufnahm – oder hätte aufnehmen sollen. Die Luzernerin und alleinerziehende Mutter hatte eine Blitzkarriere hingelegt: Erst 2008 das Anwaltspatent erworben, wurde sie schon acht Jahre später ans Bundesstrafgericht gewählt – nachdem sie seit 2011 am Bezirksgericht Kriens im Bereich Familienrecht tätig war. Als die Zusammenarbeit mit Kammerpräsidentin Solcà nicht lief, wie es sollte, schaltete Blum gemäss dem Bericht der Aufsicht den Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander ein und bediente ihn mit allerlei Informationen. Die Aufsicht kommt klar zum Schluss: „Das direkte Angehen von Rats- oder Mikkissionsmitgliedern durch Übernmittlung von Inoformationen und Dokuemnten aus dem ericht durch einzelne Richterpersonen verletzt (…) das Amtsgeheimnis.“ Das sei Blum vom damaligen Präsidenten Ponti „unmissverständlich klargemacht worden“. Aber warum wurde kein Verfahren gegen Blum eingeleitet wegen der Amtsgeheimnisverletzung? Diese Frage muss sich insbesondere der unterdessen zurückgetretene Tessiner FDP-Gerichtspräsident Tito Ponti  gefallen lassen. Amtsgeheimnisverletzungen sind Offizialdelikte, und – letztlich stellt sich die Frage, ob nicht gegen Ponti wegen Begünstigung ermittelt werden müsste.

Martin Stupf: Machogehabe wie in längst vergangenen Zeit

Als äusserst fragwürdige Figur erscheint im Bericht der Aufsichtskommission auch der Präsident der Strafkammer, der 46-jährige Oberwalliser Martin Stupf (CVP). Er hat aktenkundig zumindest einer Gerichtsschreiberin nahegelegt, sie solle darauf achten, nicht schwanger zu werden, die Geschäftslast des Gerichts würde das nicht erlauben. Eine analoge Aussage soll er auch gegenüber einer zweiten Gerichtsschreiberin gemacht haben, was Stupf allerdings bestreitet. Gleichwohl hatte er sich bei beiden Frauen am 19. September 2018 für sein Verhalten entschuldigt, die Frauen hätten seine Entschuldigung angenommen, so der Bericht. Auch Stupf scheint massive Defizite im zwischenmenschlichen Umgang aufzuweisen. So musste er eine sexuelle Beziehung mit einer Gerichtsschreiberin einräumen – das gerichtsinterne Paar lebe in einer gemeinsamen Wohnung, heisst es im Bericht. Laut Aussagen in dem Untersuchungsbericht soll Stupf Gerichtsschreiberinnen in einer Art und Weise behandeln, dass sie weinend aus seinem Büro kämen. Der Aufsichtsbericht kommt bezüglich Stupf zum Schluss, dass er öfters „durch eine zu direkte, hemdsärmelig anmutende Art auffalle, sich in Stil und Tonlage vergreife und insbesondere die kulturellen Eigenheiten der Tessiner und Tessinerinnen nicht verstehe.

Fazit

Der Bericht der Aufsichtskommission fällt bei der Darstellung der verschiedenen Sacheverhalte schonungslos aus. Weniger nachvollziehbar sind die Konsequenzen, welche die Aufsichtskommission verlangt. Dass die seit Jahren schwelenden Konflikte am Ende einzig in der Person Generalsekretärin Folgen haben soll, ist aufgrund des Berichts nicht nachvollziehbar.

Kritisch hinterfragen sollte sich allerdings auch die Gerichtskommission des Parlaments, welche als vorberatende Kommission eigentlich die Aufgabe hätte, Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Bundesstrafrichters genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn in einem Gremium gleichzeitig soviele Akteure unterwegs sind, denen es in eklatanter Weise an den Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Amt fehlt, dann muss auch die Stelle, welche die Kandidaturen aussortiert, über die Bücher.