Ischlg-Coronaparty: Strafverfahren eingestellt

Die Strafverfahren gegen verschiedene Amtsträger der Gemeinde Ischgl und des Landes Tirols werden eingestellt. Das hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck mitgeteilt.

Laut Hansjörg Mayr, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, seien die Ermittlungsbehörden Ende Mai zum Ergebnis gekommen, dass es keine Beweise dafür gebe, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte. Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium sowie der „Weisungsrat“ hätten diesen Befund unterdessen überprüft und seien zum selben Resultat gekommen.

Die Ermittlungen richteten sich einerseits gegen den Bürgermeister von Ischgl, Werner Kurz, aber auch gegen vier Landesbeamte des Bundeslands Tirol, darunter Landesamtsdirektor Herbert Forster, quasi den höhsten Beamten Tirols (vergleichbar mit den Staatsschreibern eines Kantons in der Schweiz). Es ging dabei insbesondere um die Frage, ob die Verantwortlichen durch ein unzureichendes Krisenmanagement die Verbreitung des Corona-Virus im März 2020 begünstigt hätten. Damals hatten sich in Ischgl Menschen aus ganz Europa angesteckt. Viele waren dann überstürzt abgereist und hatten damit das Virus über ganz Europa verbreitet.

Gemäss Zeitungsberichten umfassen die Ermittlungsakten 15’000 Seiten, es seien 27 Personen von der Staatsanwaltscahft einvernommen und auch die Erkenntnisse der Expertenkommission berücksichtigt worden, welche vom Land Tirol bereits mit einer Untersuchung betraut worden war. Dieser Bericht, nach dem Vorsitzenden Ronald Rohrer auch als „Rohrer-Bericht“ zitiert,  war mit den Involvierten härter ins Gericht gegangen und hatte ihnen „folgenschwere Fehleinschätzungen“ vorgeworfen.

Während die Beschuldigten sich in ersten Stellungnahmen gegenüber den Medien erleichtert zeigen und aus der Einstellungsverfügung ableiten, sie hätten nichts falsch gemacht, weist die politische Opposition darauf hin, dass die Einstellung nicht über das Kommunikationsdisaster hinwegtäuschen könne, dass von den Behörden im März 2020 angerichtet und in der Folge zu vielen Corona-Ansteckungen über ganz Europa geführt hatte.

Der Verbraucherschutzverein VSV kritisierte denn auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck und prüft offenbar, ob er Rechtsmittel gegen die Einstellung ergreifen will. Der VSV vertritt verschiedene Geschädigte in privatrechtlichen Klagen in der Causa und ist der Meinung, dass isch aufgrund der Akten gravierenden Behördenfehler lückenlos nachweisen liessen. 

 

 

 

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