Im Februar dieses Jahres haben wir den ersten Teil des Artikels «Seltsame Vorgänge in der St. Galler Justiz» veröffentlicht. Da sich in diesem Justizkrimi in den vergangenen Monaten weitere Wendungen ergeben haben, haben wir abgewartet, bis wir zum nächsten Kapitel dieser Justizposse vorgestossen sind. Und es stellt sich erneut die Frage, wann ist eine Justiz unabhängig? In St. Gallen können Staatsanwälte gegen eigene Leute ermitteln und Richter in eigener Sache entscheiden. Zweiter Teil unserer Ostschweiz-Geschichte.
Kurzer Rückblick. Der St. Galler Justizapparat ist unter Druck. Der Startup-Unternehmer Josip Sunic (Bild oben links) hat anfangs Jahr prominente Mitglieder des Justizapparats wegen diverser Straftaten angezeigt. Nicht nur leitende Staatsanwälte stehen dabei auf der Strafanzeige von Josip Sunic, sondern auch Kantonsrichterinnen und -Richter (Claudia Wetter, Rolf Brunner, Dr. Martin Kaufmann und Urs Gmünder, der Präsident der Anklagekammer St. Gallen). Sie alle werden «der Begünstigung (Art. 305 StGB), des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB), der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) und weiterer Delikte» beschuldigt.
Der St. Galler Justizapparat scheint unter Druck zu kommen. Medien wie die WOZ «Und plötzlich kommt alles ans Licht» (dessen Autor sich stark von unserem ersten Artikel inspirieren liess, ohne uns zu nennen) greifen das Thema auf und berichten über seltsame Vorgänge in der St. Galler Justiz. Weitere Medien scheinen das Thema nun ebenfalls in den Fokus zu nehmen.
Die Justiz St. Gallens im Visier
Die komplexe Vorgeschichte: Der Start-up-Unternehmer Josip Sunic (33) hat anfangs Jahr prominente Mitglieder des Justizapparats wegen diverser Straftaten angezeigt. Darunter leitende Staatsanwälte und Kantonsrichterinnen und -Richter wie Claudia Wetter, Rolf Brunner, Martin Kaufmann und Urs Gmünder, den Präsidenten der Anklagekammer St. Gallen. Sie alle werden «der Begünstigung (Art. 305 StGB), des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB), der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) und weiterer Delikte» beschuldigt. Amoklauf eines frustrierten St. Gallers oder Hilfeschrei eines Bürgers, dem grosses Unrecht geschieht?
David gegen Goliath
Im Kern dieser «David gegen Goliath»-Geschichte stehen sich zwei Kontrahenten gegenüber. Josip Sunic, Schulabbrecher, Computer-Nerd, äusserst kommunikativer Start-up-Unternehmer mit den Firmen PrimeComputer und AppArranger. Auf der anderen Seite der Ostschweizer Immobilen Tycoon Remo Bienz (Bild oben rechts) , der zusammen mit seinem Bruder Philipp die riesige Immobilienfirma Fortimo aufgebaut hat. Mit der Fortyone AG sind die beiden Brüder auch an einer Investmentfirma beteiligt, mit welcher sie in zukunftsfähige Unternehmen investieren. Über diese Firma entstand dann auch der Kontakt zwischen Sunic und Remo Bienz. Bienz schien damals vom gewinnenden Auftretenden von Sunic rasch überzeugt zu sein und öffnete das erste Mal sein Portemonnaie. Mit der Zeit entstand eine finanzielle Abhängigkeit, die von Bienz und seinem Anwalt ausgenutzt wurde, so der Vorwurf von Sunic.
Der machtvolle Sidekick
Hinter Bienz steht der bekannte St. Galler Anwalt Markus Schultz (Bild unten links). Er besitzt viele VR-Mandate, ist nicht nur für Fortimo als Anwalt tätig, sondern sitzt auch noch zusammen mit Remo Bienz im Verwaltungsrat der Start-up-Beteiligungsfirma Fortyone. Er wohnt in steuergünstigen Mörschwil, ist vernetzt und in der Ostschweiz bei seinen Kollegen bekannt, weil er neben seiner Tätigkeit als Anwalt über 20 Jahre lang Vizepräsident und Richter der Anklagekammer war. Berüchtigt war Schulz, weil er den Anwälten oft die Honorarnoten dramatisch kürzte. Meist aus wenig nachvollziehbaren Gründen. «Er hat seine machtvolle Position sehr genossen und uns Anwälte dies sehr oft spüren lassen», erklärt ein Ostschweizer Anwalt.
Doch warum ist ein Anwalt auch noch Richter und Vizepräsident der Anklagekammer? Markus Schultz war über 20 Jahre Richter dieser Instanz. Sie ist die Beschwerdeinstanz nach Art. 20 StPO und übt gerichtliche Befugnisse im Strafverfahren aus (Art. 13 lit. c StPO). Sie sorgt von Amtes wegen oder auf Beschwerde hin dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden das Gesetz einhalten, und kann Weisungen erteilen. Die Anklagekammer tagt dabei in Dreierbesetzung. Als Präsident wirkt ein Mitglied des Kantonsgerichts. Die übrigen Mitglieder und die Ersatzmitglieder sind nebenamtlich tätig und üben in der Regel den Anwaltsberuf aus. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Kantonsrat.
Kammer des Schreckens?
Diese für viele Bürger irritierende Konstellation ist möglich, dank der Art. 40 und 41 im Gerichtsgesetz des Kantons St. Gallen. Und auch bei St. Galler Rechtsanwälten stösst diese Konstellation immer mehr auf Widerstand. «Ein grosser Kanton wie St. Gallen muss es sich leisten können, dass nur noch Profis, also fix angestellte Richter, diesen Job in der Anklagekammer einnehmen,» erklärte uns ein St. Galler Anwalt seine Vorbehalte. So seien diese immer wieder auftauchenden Interessenkonflikte endlich ausgeschlossen, hofft er. «Eigentlich ist es für unsere St. Galler Justiz eine peinliche Situation». Die meisten der von uns angefragten Anwälte und Experten haben mit inside-justiz.ch gesprochen, wollten aber nicht mit Ihrem Namen in diesem Bericht erscheinen. Anscheinend ist die Angst, dass man dadurch in der Ostschweiz negative Folgen auslöst, noch stark verwurzelt.
Interessenkonflikte wie in dieser Geschichte beschrieben, nagen generell an der Glaubwürdigkeit unserer Justiz, erklärt uns ein Zürcher Politiker, der ebenfalls nicht genannt werden will. Im Fall Sunic sieht das so aus: Markus Schultz hatte in den vielen Fällen zwischen Bienz gegen Sunic gleichzeitig zwei Hüte auf. Einerseits vertrat er Klienten vor den St. Galler Strafverfolgungsbehörden. Andererseits war er als Mitglied der Anklagekammer für die Aufsicht über dieses Gremium verantwortlich. Und genau diese Anklagekammer beurteilt auch Beschwerden gegen Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts. Ausserdem entscheidet sie über die Eröffnung von Strafverfahren gegen Behördenmitglieder oder Mitarbeitende des Kantons. Eine Position also mit sehr viel Macht.
Im falschen Film
Hat nun Markus Schultz seine Position als langjähriger Vize der Anklagekammer für seinen Klienten Bienz ausgenützt? Das ist die Vermutung von Sunic, der in den vergangenen Monaten fast die gesamte St. Galler Justiz mittels Strafanzeigen in Zürich und St. Gallen eingedeckt hat. Sunic ist der Meinung, dass Schultz in den Fällen betreffend Remo Bienz gar nie seinen Mandaten vor Gericht hätte vertreten dürfen. Eigentlich. In einem Entscheid vom 3. November 2021 hat die Strafkammer des Kantons St. Gallen aber festgehalten, dass Markus Schultz mit einem ziemlich erheblichen Pensum für die Anklagekammer tätig ist, und es sei von freundschaftlichen oder jedenfalls engen beruflichen Beziehungen zwischen Markus Schultz und denjenigen Staatsanwälten und Richtern auszugehen…“, welche die Vorwürfe gegenüber Bienz und Schultz untersuchen und beurteilen müssen.
Hier gibt es aber durchaus Stimmen, die erklären, dass die Anklagekammer wie auch Markus Schultz gegen das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) verstossen. Denn laut Art. 12 lit. a und c des BGFA gelten folgende Berufsregeln: «Die Anwälte üben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus (lit. a) und meiden jeden Konflikt zwischen den Interessen ihrer Klientschaft und den Personen, mit denen sie geschäftlich oder privat in Beziehung stehen (lit. c).“
Befremdliche Momente
Wird also Schultz und damit sein Mandant, der reiche Unternehmer Bienz von den St. Galler Justizorganen bevorteilt oder gar geschützt? Ob dies so drehbuchreif abläuft, wie es Sunic wortreich erzählt, will man als Bürger eigentlich gar nicht wahrhaben. Wer die Justiz aber etwas besser kennt, weiss, dass dieses Konstrukt alles andere als agil ist und sich nur schwer aus seiner Position herauslocken lässt. Also doch keine Verfehlungen? Die Akten zeigen kein so klares Bild. Eine unabhängige Untersuchung drängt sich in dieser Konstellation auf. Und falls sich die Vorwürfe erhärten, müsste dieses systemische Versagen der St. Galler Justiz Folgen haben.
Der Reihe nach: Der Nukleus der Geschichte liegt ein paar Jahre zurück. Sunic reichte 2020 eine Strafanzeige gegen Bienz ein. Der Vorwurf: Bienz hätte die von Sunic gegründete Prime Computer AG weit unter Wert erworben. Bienz hätte die psychische Notlage von Sunic ausgenutzt, der am Tag vor dem Verkauf aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden sei. Zudem sei Sunic beim Vertragsabschluss unter dem Einfluss starker Medikamente gestanden. Im Verfahren hätte sich die Staatsanwaltschaft zudem geweigert, eine unabhängige Unternehmensbewertung durch Experten anzuordnen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Normalerweise fehlt einer Staatsanwaltschaft, insbesondere im Umfeld von Start ups diese Kompetenz.
Diese Anzeige führte dann zum zweiten Streit, dem Darlehen von 3.5 Mio. Franken, das Sunic von Bienz erhalten haben soll. Sunic bestreitet dies und bis heute hätte Bienz keinen Beweis für diese Zahlung erbringen können, behauptet Sunic. «Die St. Galler Justiz hat sich bis heute geweigert, in den Verfahren Zahlungsbelege von Bienz einzufordern», sagt Sunic. Keine Summe, die man normalerweise in seinem Rucksack mit sich führt. Ein Bankbeleg sollte also im Jahre 2023 rasch auffindbar sein. Dennoch hat sich die Justiz in St. Gallen diese Mühe nicht gemacht. «Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft für einen solchen Betrag keine Belege einfordert und Bienz offenbar blind glaubt, dass er mir einfach mal so fast vier Millionen ohne jegliche Sicherheit überwiesen hat», ist Sunic sichtlich erzürnt. Seine Anzeige gegen Bienz und Schulz, sie hätten falsche Urkunden verwendet und behauptet, alles Geld sei direkt an Sunic überwiesen worden, ist vor wenigen Tagen eingestellt worden. Ein weiterer Sieg für Bienz. Hier drängt sich die Frage auf, warum die Staatsanwaltschaft für die angeblichen Zahlungen von Remo Bienz nicht entsprechende Zahlungsbelege einfordert oder weitere Abklärungen getroffen hat.
Buchstaben des Gesetzes
Wer die Akten dieses Gerichtskrimis mit dem mutmassliche Opfer Sunic und den beiden angeblichen «Tätern» Bienz und Schulz durchsucht, findet kurlige Vorgänge. So hat Anwalt Markus Schultz laut den vorliegenden Unterlagen Zeugen der Strafuntersuchungen gleich selbst vertreten oder Zeugen von laufenden Zivil- und Strafverfahren mit eingeschriebenen Briefen unter Androhung von Betreibungen in Millionenhöhe, mutmasslich versucht, zu bestimmten Aussagen zu nötigen. Darunter auch die Mutter von Josip Sunic. Die des Amtsmissbrauches und der Begünstigung von Sunic angezeigten Richter haben diese «Kontaktaufnahme und mutmassliche Nötigung einer Zeugin» in einem laufenden Zivilverfahren für völlig unproblematisch befunden. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dominique Anderes von der Kanzlei Bruppacher Anderes, welcher Josip Sunic in diesem Zivilverfahren gegen Remo Bienz vertritt, ist es aufgrund der vorliegenden Schreiben von Markus Schultz erstellt, dass die mutmassliche Nötigung alles andere als unproblematisch ist. Von inside-justiz.ch befragte Experten sehen das gleich. Ein weiterer Hinweis, dass die St. Galler Justiz hier nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes handelt?
Ein weiterer Punkt: Die betroffenen Staatsanwälte sind, trotz des von Anfang an offensichtlich vorherrschenden Anscheins der Befangenheit, nie in den Ausstand getreten. Warum? Denn gemäss Art. 56 lit. f StPO in Verbindung mit Art. 3 und 4. StPO tritt eine in einer Strafbehörde tätige Person von sich aus, und nicht erst auf Gesuch hin, in den Ausstand, wenn sie aus anderen Gründen, insbesondere wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei oder deren Rechtsbeistand, befangen sein könnte.
Ausserkantonale Verfahren und karges Brot
Wie eine inside-justiz.ch vorliegende Verfügung vom 3. März 2023 zeigt, wird das Strafverfahren von Lea Bollhalder, der stellvertretenden leitenden Staatsanwältin des Untersuchungsamtes St. Gallen geführt. Kann eine den angezeigten leitenden Staatsanwälten unterstellte Staatsanwältin ein Strafverfahren gegen ihre Vorgesetzten unbefangen führen? Wohl kaum. Dennoch wehrten sich die St. Galler Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegen die von Sunic gestellten Ausstandsbegehren und den Einsatz eines ausserkantonalen Staatsanwaltes. Kann so ein Verfahren unabhängig durchgeführt werden? Kaum.
Am 10. Juli 2023 hat die St. Galler Justiz entschieden, sich im eigenen Verfahren nicht in den Ausstand zu versetzen. Zudem sieht die Anklagekammer keine Hinweise für ein strafbares Verhalten, weshalb keine Ermächtigung zu einer Strafuntersuchung gegen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erteilt wurde. Sunic hat auch dagegen eine selbst verfasste Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. «Das 69 Beweismittel, die ich mit der Strafanzeige eingereicht habe, aus den Verfahrensakten «verschwunden» sind, spricht Bände.»
Das Bundesgericht muss sich nun also mit der Grundsatzfrage befassen, ob Richter Entscheide in eigener Sache fällen dürfen. Die betroffenen Richterinnen und Richter meinen dazu: (siehe Faksimile unten)
Eine weitere Frage, die uns von der St. Galler Justiz nicht beantwortet worden ist: Warum hat der erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Christoph Ill,(Bild unten rechts) davon abgesehen, eine ausserkantonale Verfahrensleitung zu beantragen, welche die Strafuntersuchungen gegen Bienz und Schultz mit der notwendigen Distanz und Unabhängigkeit führen kann? Auf unsere Fragen gab es keine Antworten. Und die St. Galler Justiz machte es sich zudem in der Folge einfach. Mit Entscheid der Anklagekammer vom 23. Januar 2023 wurde explizit hervorgehoben, dass Markus Schultz ja nicht mehr Mitglied der Anklagekammer sei und eine Befangenheit der St. Galler Staatsanwälte gar nicht mehr geprüft werden müsse. Diese Feststellung erfolgte zwei Jahre nach der Eröffnung der Strafuntersuchung gegen Bienz.
Stimmlose Politik
Und wo bleibt die Politik? Sunic hat auch hier seinen Fall vorgelegt und wartet auf die Antwort des Präsidiums des Kantonsrates, da der Kantonsrat die Aufsicht über die St. Galler Gerichte ausübt. Lässt die Politik auch in Zukunft zu, dass St. Galler Richter in eigener Sache Urteile fällen dürfen? Ob der St. Galler Kantonsrat sich mit diesem strukturellen Fehler in der St. Galler Justiz auseinandergesetzt, bleibt noch offen. Sunic hat eine Mitteilung von Lukas Schmucki, Generalsekretär des Kantonsrats bekommen, in dem mitgeteilt wird: «Das Antwortschreiben an Sie wird aktuell finalisiert, so dass Sie es in den kommenden Tagen erhalten werden.» Hoffnung sieht anders aus.
Der ehemals «reiche» Start-up-Unternehmer Sunic fristet derzeit bei kargem Brot. Der Vater eines dreijährigen Kindes sagt, er wurde wegen des 3.5-Mio. Franken-Darlehen «provisorisch» gepfändet und seine Beziehung sei an den vielen Problemen zerbrochen. Er lebe derzeit von der Sozialhilfe. Die Zivilklage, die Sunic für die Aufhebung der Pfändung eingereicht hat, steckt fest: «Bienz verzögert das Verfahren weiter mit prozessualen Anträgen, um zu verhindern, dass man die nötigen Zahlungsbelege vorlegen müsse».
Gibt Josip Sunic auf? «Nein, auch wenn mir die kostenlose unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt worden ist, gebe ich nicht auf. Ich werde wohl mit meiner Rechtsverweigerungsbeschwerde ans Bundesgericht gehen, damit das Verhalten der St. Galler Richter untersucht wird», zeigt sich Sunic kämpferisch. Zurücklehnen kann sich die St. Galler Justiz also noch immer nicht. Auch das Duo Bienz/Schulz wird sich mit dem Thema Sunic weiter beschäftigen müssen.
Schlussbild
Und wie bei einem der Marvel-Heldenfilme kommt ganz am Schluss noch eine kurze Szene, die den Zuschauer mit einem Teaser auf den nächsten Film der Reihe vorbereitet. In unserem Szenario kommt deshalb die Meldung, dass die Nachfolgerin von Markus Schultz in der Anklagekammer Franziska Ammann ist. Die Bürokollegin von Schultz bei der Anwaltskanzlei Advokatur 107. Die mögliche Verschwörung geht also sicher weiter…..
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Anklagekammer des Kantons St. Gallen
Hier noch für besonders Interessierte die genauen Aufgaben der Anklagekammer:
Ist Disziplinarbehörde über den ersten und den leitenden Staatsanwalt (Disziplinargesetz Kanton St. Gallen, (Art. 12 Abs. e) Disziplinargesetz, sGS 161.3)
- Die Anklagekammer entscheidet insbesondere über den Ausstand, wenn die Staatsanwaltschaft oder die erstinstanzlichen Gerichte betroffen sind (Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO).
- Aber auch über Beschwerden gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei, Staatsanwaltschaft und Übertretungsstrafbehörden (vgl. Art. 20 und Art. 393 StPO);
- Zudem über Beschwerden gegen Verfügungen und Beschlüsse sowie Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte, soweit die Entscheide nicht der Berufung unterliegen (ebenso von der Beschwerde ausgenommen sind die verfahrensleitenden Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte) (vgl. Art. 20 und Art. 393 StPO);
- und über Beschwerden gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts in den in der StPO vorgesehenen Fällen (vgl. Art. 20 und Art. 393 StPO);
- zudem über Beschwerden gegen Verfügungen und Rekursentscheide des zuständigen Departementes im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzuges, ausgenommen Rekursentscheide im Zusammenhang mit dem Vollzug der Landesverweisung (Art. 55 Abs. 3 EG StPO);
- über die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Behördenmitglieder oder Mitarbeitende des Kantons und der Gemeinden wegen Verbrechen und Vergehen, die deren Amtsführung betreffen, soweit nicht der Kantonsrat zuständig ist (Art. 17 Abs 2 lit. b EG StPO).