In einem Beitrag der Sendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens wurde der Fall des Meiringer Unternehmers Ruben Anderegg beleuchtet, der nach einem langwierigen Rechtsstreit mit dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli fast sein gesamtes Vermögen verloren hat.
Anderegg wollte ein altes Personalhaus auf dem Brünigpass renovieren und ohne Personal vor Ort als Unterkunft für Touristen über Airbnb anbieten. Das Projekt stieß jedoch von Anfang an auf Widerstand bei der lokalen Bevölkerung und den Behörden, was zu einem jahrelangen Kampf mit der Bauverwaltung der Gemeinde Meiringen und dem Regierungsstatthalteramt führte. Trotz dreier eingereichter Baugesuche und 24 Entscheiden des Regierungsstatthalters, die schliesslich in einem negativen Entscheid endeten, setzte Anderegg den Umbau fort und vermietete die Zimmer. Dies führte zur Versiegelung der Unterkunft und zu einer Strafanzeige, in deren Folge Anderegg zu einer Busse von knapp 35’000 Franken verurteilt wurde.
„Brünig Lodge“
Nach viereinhalb Jahren erhielt Anderegg schliesslich die Baubewilligung in abgeänderter Form, doch der langwierige Rechtsstreit hatte bereits zu finanziellen Verlusten geführt, so dass er die „Brünig Lodge“ verkaufen musste. Der Fall wirft Fragen zur Dauer von Baubewilligungsverfahren und zur Rolle des Regierungsstatthalters auf. Ein Baurechtsexperte kritisierte die Kompetenzüberschreitung des Regierungsstatthalters und die nicht mehr gegebene Neutralität. Der Regierungsstatthalter selbst weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die lange Verfahrensdauer vor allem auf die Bauherrschaft zurückzuführen sei.
Anderegg, der durch den Rechtsstreit nicht nur die Lodge, sondern auch sein Einfamilienhaus verloren hat, erwägt eine Schadenersatzforderung an den Kanton Bern. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Herausforderungen und möglichen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Baubewilligungsverfahren und der Rolle der Behörden in der Schweiz, wie der „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens berichtet.
Reaktion von Martin Künzi
Martin Künzi, Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli, hat in einem Interview mit „SRF Investigativ“ auf Vorwürfe und Kritik bezüglich des langwierigen Baubewilligungsverfahrens von Ruben Anderegg reagiert. Künzi erklärte, dass es sich bei Andereggs Projekt nicht um ein einziges, sondern um drei voneinander unabhängige Baubewilligungsverfahren handle, die jeweils rund ein Jahr gedauert hätten. Die Baudirektion des Kantons Bern habe in zwei Verfügungen bestätigt, dass der Umbau und die Umnutzung des Gebäudes baubewilligungspflichtig seien und dass die Dauer der Verfahren zu einem grossen Teil von der Bauherrschaft zu verantworten sei. Auf den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung antwortete Künzi, dass die Baudirektion des Kantons Bern diese Vorwürfe bereits als unbegründet zurückgewiesen habe. Sowohl die im Beisein des Bauinspektors durchgeführte Baukontrolle durch die Gemeindebaupolizei Meiringen als auch der informelle Augenschein durch den Regierungsstatthalter seien gerechtfertigt gewesen.
Unbelehrbar?
Bezüglich der Bezeichnung „unbelehrbar“ für Anderegg in den Akten stellte Künzi klar, dass sich diese auf die dokumentierte Tatsache beziehe, dass der Bauherr wiederholt ohne die erforderlichen Baubewilligungen weitergebaut und die neue Nutzung aufgenommen habe. Künzi verteidigte die Handlungen und Entscheide des Regierungsstatthalteramtes und betonte die Rechtmässigkeit der durchgeführten Verfahren und die Neutralität der Behörde.
Die massive Kritik des Kassensturz und anderer Medien konterte der Statthalter nach der Sendung mit einer zusätzlichen Medienmitteilung. Der Regierungsstatthalter weist die im Beitrag geäusserten Vorwürfe der «Behördenwillkür» klar zurück, da die gesetzlichen Grundlagen keinen Raum für Interpretationen zulassen. Beim Bauprojekt auf dem Brünig war der Regierungsstatthalter aufgrund seiner Funktion als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Gemeindebaupolizeibehörde baupolizeilich zum Handeln aufzufordern. Und bei seinen Bauentscheiden war er an die raumplanungsrechtliche Beurteilung des im Kanton Bern für Bauten ausserhalb der Bauzone zuständigen Amts für Gemeinden und Raumordnung gebunden. Schliesslich geht es nicht an, dem Regierungsstatthalter – wie beispielsweise bei der «Alphütte Grindelwald» – die Verantwortung für angeblich fragwürdige Entscheide zu Bauten und Baugesuchen zuzuschieben, für die vor seinem Amtsantritt rechtskräftige Baubewilligungen und raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligungen erteilt wurden.
Macht sich da Herr Anderegg wohl vom Täter zum Opfer? Wenn er fast sein ganzes Privatvermögen „verloren“ hat – will heissen den Gasthof Brünig-Kulm, das Wohnhaus und den Gasthaof Silvana sowie das erwähnte Personalhaus, so werden das eher andere Gründe sein. Ob Herr Anderegg als Unternehmer bzw. Architekt bisher erfolgreich war, wollen wir hier jetzt auch nicht beurteilen.
Vom Gasthof Brünig-Kulm, das Wohnhaus und den Gasthaof Silvana steht aber nichts im Beitrag. Ob es sich bei Fred Rohrer, um einen von chronischem Hass, Neid und Missgunst vernebelten Haslitaler handelt, wollen wir ja jetzt auch nicht beurteilen.