KESB Meilen setzt Beistand ein, drei Jahre später fehlen CHF 450’000

Die SONNTAGSZEITUNG berichtet in ihrer ersten Ausgabe 2023 über einen besonders grotesken Fall von Behördenversagen. Betroffen ist die KESB Bezirk Meilen, die für eine demente ältere Frau nach dem Tod deren Mannes einen Privatbeistand einsetzt. Drei Jahre später sind rund CHF 450’000 auf dubiose Art und Weise verschwunden.

Elisabeth Alder* heisst die betagte Dame in der SONNTAGSZEITUNG, die 2016 an beginnender Demenz leidet. Ihr Ehemann erkennt, dass ein Vorsorgeauftrag nötig ist, um seine Gattin vor dem Zugriff der KESB zu schützen, falls er vor ihr verstirbt. Er bespricht sich mit seinem Vermögensverwalter, der einen solchen Vorsorgeauftrag aufsetzen soll. Das Dilemma der Alders: Der Mann verstirbt, bevor die Regelung unter Dach und Fach ist. Noch am Tag des Todes taucht ein Bekannter bei Elisbeth Alder auf, rund 20 Jahre jünger, der sich ungefragt um sie kümmert. In der Zeitung heisst der Mann Manuel Iten*. Er kümmert sich ab sofort um die verwitwete Frau Alder, erledigt für sie die Überweisungen, kommt oft vorbei – immer gerne mit etwas Alkohol im Gepäck.

Gefährdungsmeldungen bleiben ohne Folge

Der Mann fällt im Umfeld von Frau Alder bald negativ auf. Mehrere Personen melden sich mit Gefährdungsmeldungen bei der KESB. Etwa der frühere Vermögensverwalter, aber auch der Hausarzt, bei dem Iten sich aufbrausend gegen die von ihm angeordnete und nicht ganz kostenlose Spitex-Betreuung wehrte. Auch ein Nachbar macht eine Gefährdungsmeldung und empfiehlt vier Vertrauenspersonen als Beistände für die betagte Frau – Iten ist nicht darunter. Später meldet sich auch noch eine ehemalige Angestellte der Alders bei der KESB und berichtet, die ältere Dame mache einen verwahrlosten Eindruck – auf ihr Bestreben besucht der ehemalige Zürcher Stadtarzt Albert Wettstein die Frau und schreibt der KESB, seiner Einschätzung zufolge sei Frau Alder nicht mehr urteilsfähig.

Elisabeth Alder hatte zudem einer KESB-Mitarbeiterin schon früher erzählt, Iten habe versucht, sie dazu zu überreden, ihre Liegenschaft auf ihn zu überschreiben. Aber das alles macht die KESB Meilen offenbar nicht stutzig. Am 17. August 2017 setzt sie Marcel Iten als Privatbeistand ein – auf Wunsch der dementen und gemäss ärztlicher Einschätzung nicht mehr urteilsfähigen Elisabeth Alder.

Geld verschwindet in hoher Kadenz

Schon wenige Wochen später werden auf einem der Konten von Elisabeth Alder in drei Tranchen CHF 34’000 abgehoben. Die Umstände sind bis heute unklar. Als Beistand muss Iten über seine Arbeit Rechenschaft ablegen und der KESB ein Inventar der Vermögenswerte seines Mündels abliefern. Der Rechenschaftsbericht fällt zwar bei der KESB auf. Allein bis zum 16. Februar 2018 wurden vom «Sackgeld-Konto» von Elisabeth Alder schon CHF 50’000 abgehoben, Beistand Iten kommt seinen Pflichten auch sonst nicht oder nur schleppend nach. Bis er von der KESB aber endlich vorgeladen wird, vergehen wieder zehn Monate. Auf die Frage, wohin das Geld der Frau verschwinde, behauptet Iten, eine Drittperson habe Frau Alder jeweils angerufen und Geld verlangt. Wer die ominöse Drittperson sein soll und welchen Grund die angeblichen Zahlungen haben könnten – dieser Frage scheint offenbar niemand nachzugehen.

Wie die SONNTAGSZEITUNG aufzeigt, werden in den folgenden Monaten immer wieder Beträge in unterschiedlicher Höhe abgehoben – und immer in bar. Die Beträge variieren zwischen kleinen zweistelligen Frankenbeträgen, zum Teil sind aber auch Abhebungen von CHF 15’000 festzustellen. Wofür, bleibt bis heute schleierhaft. Es sind offenbar weder Quittungen noch andere Belege irgendwelcher Art vorhanden. Beistand Manuel Iten kann unterdessen zu den Sachverhalten nicht mehr befragt werden: Er ist Ende 2021 unerwartet verstorben.

Weitere Gefährdungsmeldungen

Die Gefährdungsmeldungen riessen aber schon vor Itens Tod nicht ab. Mehrere Personen versuchen, Elisabeth Alder zu besuchen. Zunächst stellen sie fest, dass die Türe nicht geöffnet wird, obwohl offenbar jemand zuhause ist. Gemäss SONNTAGSZEITUNG soll Beistand Iten eine Reinigungskraft bei Frau Alder untergebracht haben, um auf sie aufzupassen. Wenn diese Person ausser Haus war, soll die ältere Dame einfach eingesperrt worden sei. Die Schwester des verstorbenen Mannes stellt später fest, dass Elisabeth Alder gar nicht mehr an ihrer angestammten Adresse wohnt. – Es stellt sich heraus, dass sie nach einem Oberschenkelhalsbruch in einer Altersheim untergebracht wurde – an ihrer Adresse wohnt nur noch die Putzkraft. Die Familienangehörigen wurden von Iten über die Umplatzierung nicht informiert. Besuch darf Frau Alder – auf Anweisung des Beistandes – nur empfangen, wenn er dabei ist.

Fakten, die allesamt der KESB Meilen bewusst waren oder hätten sein müssen – eingegriffen oder konkrete Abklärungen durchgeführt hat aber auch nach diesen Gefährdungsmeldungen offenbar niemand. Die Schwägerin Alders schreibt auch an den Präsidenten der KESB des Bezirks Meilen und schildert ihm die Situation. Präsident Giezendanner schreibt der Schwägerin von Elisbeth Alder, er habe sich einen Überblick über das Dossier verschafft und sehe keinen Grund für ein Einschreiten.  Die zuständige Sozialarbeiterin der KESB ist der Ansicht, die verbeiständete Frau Alder habe das Recht, ihr Vermögen nach Gutdünken aufzubrauchen, solange sie nicht Risiko laufe, armengenössig zu werden.

Dass das Ausgabeverhalten überhaupt nicht den Gewohnheiten der alten Dame entspricht und ausreichend Verdachtsmomente bestehen, um den Beistand genauer unter die Lupe zu nehmen, scheint niemandem der Erwachsenenschutzbehörde in den Sinn zu kommen.

Auch Anwalt erhält keine Erklärungen

Schliesslich schaltet die Schwägerin von Frau Alder einen Rechtsanwalt ein, aber auch der beisst bei der KESB auf Granit. Unterdessen hat die Behörde einen Berufsbeistand für Frau Alder eingesetzt. Der soll jetzt eine Haftungsklage gegen die KESB Meilen prüfen aufgrund der vielen unterlassenen Abklärungen. Die Befangenheit ist allerdings offensichtlich: Wie soll ein Berufsbeistand energisch gegen diejenige Behörde vorgehen, die ihn höchstselbst eingesetzt hat – und das gerade, wenn man weiss, wie eng und unkritisch KESB und Berufsbeistandschaften zusammenarbeiten. Die Überweisung des Falles an eine andere KESB wäre wohl zwingend angezeigt – allein, der Zürcher Gesetzgeber hat eine solche Möglichkeit in seinem Einführungsgesetz zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nicht vorgesehen.

INSIDE-JUSTIZ hat den Präsidenten der KESB Meilen am Montagmorgen in einer Reihe von Fragen um Auskunft zu dem konkreten Vorgehen in dem Fall gebeten, insbesondere auch um eine Stellungnahme dazu, welche konkreten Abklärungen in Bezug auf den umstrittenen Beistand Iten effektiv getroffen worden waren. Kurt Giezendanner antwortete darauf, er würde erst im Laufe des Dienstages die notwendigen Abklärungen treffen können.

 

*Namen von der SONNTAGSZEITUNG geändert

 

6 thoughts on “KESB Meilen setzt Beistand ein, drei Jahre später fehlen CHF 450’000

  1. Meine Tochter mit Handikap wurde am 7. Dezember 2022 grundlos aus der Schule im Bezirk Meilen entführt gegen ihren Willen und mit sehr viel körperlicher und psychischer Gewalt. Das verstösst gegen Kinderrechte sowie Menschenrechte. Bis heute wird meine Tochter grundlos gefangen gehalten und wie ein Schwerverbrecher bewacht, frei zu sprechen ist ihr nicht erlaubt. Kindeswohl existiert bei denen überhaupt nicht.

  2. Die KESB kümmert sich um die einfachen Fälle, dort aber umso brutaler. Das musste ich selber am eigenen Leib erfahren, als alleinerziehende Mutter mit einer 15-jährigen Tochter. Nachdem die Schule völlig grundlos eine Gefährdungsmeldung an die KESB geschickt hat, ich habe meine Tochter infolge Corona-Massnahmen, Mobbing, Heimschicken, Maskenpflicht etc. aus der Schule genommen, fing die Hölle für uns an. Ich habe mich geweigert, mit denen überhaupt ein Gespräch anzufangen, erst recht nicht irgendwas zu signieren. Die Folge, Verfolgung (sie wissen, wo ich arbeite und wo ich wohne), Drohungen, dass sie meine Tochter entführen, Nötigungen mit wöchentlichen Einschreiben, am Schluss – als gar nichts mehr ging – hat sich die Polizei bei meinem Ex-Mann gemeldet und wollten ihn der KESB zuführen. Das ist nicht mehr normal und ich kann nicht glauben, dass die Regierungen solchen Schwerverbrechern den Auftrag erteilt hat. Ich habe jedenfalls mit Erfolg gewonnen und werde die Verantwortlichen bei einem Internationalen Gerichtshof haftbar machen. Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag waren immer vorhanden.

    1. So habe ich es auch erlebt und mehrfach gehört, dass die KESB (berechtigten) Widerstand der Eltern als Argument nutzt, um sich das Kind zu holen. Es ist dann ein Racheakt oder dient der Bestrafung des ungehorsamen Bürgers. Mit Kindeswohl hat das nichts zu tun, sondern ist reine Machtdemonstration und Machtmissbrauch. Die Folgen ihres – hoch aggressiven und sicherlich illegalen – Handelns auf den Minderjährigen und dessen Familie, ist der KESB völlig egal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert