INSIDE-JUSTIZ hat letzte Woche von neuen Beschwerden über die KESB Meilen berichtet: Einem Kindsvater war ein Zahlungsbefehl zugestellt worden, ohne dass er vorgängig eine ordentliche Rechnung erhalten hatte. Recherchen zeigen nun: Schikanen und Schludrigkeiten haben bei der KESB Meilen System.
INSIDE-JUSTIZ hatte letzte Woche von Marco D. berichtet, einem Vater, der seinen Sohn schon seit mehr als drei Jahren nicht mehr gesehen hat. Er habe aus Selbstschutz das Handtuch werfen müssen, erzählt der Kindsvater, weil er die Parteilichkeit der KESB nicht mehr ausgehalten habe.
Tatsächlich zeigt schon ein oberflächlicher Blick auf die Akten, dass Schlampereien und Schikanen in Meilen System haben.
Beispiel 1: Mehrere Anläufe für die Akteneinsicht
Im Frühling 2023 hatte sich der Kindsvater aus unserem Beispielfall einen neuen Anwalt der renommierten Kanzlei von Valentin Landmann genommen. Am 8. März hatte sich der Anwalt bei der KESB Meilen schriftlich vorgestellt und um die Akten gebeten. Ein Vorgang, wie er in der Schweiz täglich tausendfach vorkommt und zu den Standardprozessen gehört. In aller Regel erhält der neue Anwalt dann die Akten zugeschickt, verbunden mit einer Frist, bis wann er sie zu retournieren habe. Andere Behörden kopieren die Akten und senden diese Kopien zu.
Nicht die KESB Meilen. KESB-Präsident Kurt Giezendanner (Bild: rechts) lässt Marco D.’s Anwalt am 23. März 2023 schreiben, es laufe «aktuell bei der KESB Bezirk Meilen kein Verfahren. Aus diesem Grund können wir Ihnen nicht vollständige Akteneinsicht gewähren.»
Eine völlig absurde Begründung. Es braucht ein erneutes Schreiben des Rechtsanwalts mit Verweis auf die einschlägigen Vorschriften des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Zürich (IDG) und der Drohung, ein Verfahren einzuleiten, falls die Akten nicht zugestellt würden, bis Giezendanner schliesslich – nach rund sechs Wochen – einlenkt.
Beispiel 2: Fehlende Akteneinträge
Schon letzte Woche hatte INSIDE JUSTIZ berichtet, dass die KESB Meilen behaupte, sehr wohl eine Rechnung an den Kindsvater verschickt zu haben. Nur: Das Aktenverzeichnis widerspricht dieser Behauptung. Und bemerkenswerterweise fehlen auch andere Einträge. So erzählt der betroffene Vater davon, dass KESB-Präsident Giezendanner – schon vor dem Schriftverkehr vom Oktober – mit seinem neuen Anwalt telefoniert hatte. Obwohl Marco D. KESB-Präsident Giezendanner bereits im Frühjahr 2021 schriftlich per Einschreiben aufgefordert hatte, solche Anrufe zu unterlassen und ausschliesslich schriftlich zu kommunizieren, nachdem frühere Anwälte berichtet hatten, sie hätten unter anderem den Eindruck gewonnen, Giezendanner wolle sie bei diesen Telefonaten über ihren Mandanten «aushorchen».
Über das Telefonat, von dem Marco D. von seinem Anwalt umgehend am 23. März 2023 informiert worden war, ist im Aktenverzeichnis vom 14. April 2023 nichts vermerkt. Dass es stattgefunden hat, steht ausser Frage: Ein Schreiben der KESB Meilen höchstselbst nimmt Bezug auf das Telefongespräch. Entweder hat KESB-Präsident Giezendanner es unterlassen, eine Notiz zu erstellen und einzutragen. Oder es existieren bei der KESB Meilen «graue Akten», also solche, die den Parteien – oder zumindest einer der Parteien – nicht zugänglich gemacht werden. Beides entspricht weder den gesetzlichen Vorgaben noch einer professionellen Amtsführung.
Beispiel 3: Amtsgeheimnisverletzung
Und noch ein Sachverhalt lässt aufhorchen: Der Entscheid vom 25. August 2022, mit dem die KESB Meilen die Sorge für Marco D.’s Sohn regelte, wurde gemäss Entscheid und Aktenverzeichnis auch an die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Herrliberg verschickt. Nur: Der Kindsvater wohnte zu diesem Zeitpunkt auf der Forch, die Kindsmutter in Erlenbach – die Gemeinde Herrliberg war von dem Entscheid in kleinster Weise berührt und schickte den Entscheid, den sie gar nie hätte erhalten dürfen, postwendend an die Meilemer KESB zurück.
Ein Sachverhalt, der klar die Züge einer Amtsgeheimnisverletzung trägt und eigentlich untersucht gehörte. Gerade, wenn in einem Entscheid, wie vorliegend, höchstpersönliche Informationen stehen und der KESB per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Auf entsprechende Nachfrage von INSIDE JUSTIZ schreibt die KESB Meilen, wiederum anonym unter dem Absender «Kanzlei»: «Vorliegend wurde im Mitteilungssatz als Wohnsitzgemeinde des Kindes versehentlich eine nicht zuständige Gemeinde aufgenommen und als Folge wurde der Dispositivauszug (nicht der Entscheid) dieser zugestellt. Nachdem diese den Dispositivauszug retournierten, wurde er der zuständigen Gemeinde zugestellt. Der Vorgang wurde im Dossier transparent dokumentiert. Die am Entscheid und dessen Versand beteiligten Personen wurden im Nachgang auf das Versehen hingewiesen.»
KESB Meilen – immer wieder Beschwerden
Dabei steht die KESB Meilen im vorliegenden Falle nicht zum ersten Mal in der Kritik. INSIDE-JUSTIZ erhält regelmässig Klagen.
Anfangs 2023 etwa war die KESB Meilen unter Beschuss geraten, weil der Privatbeistand einer älteren Dame mutmasslich Vermögenswerte in sechsstelliger Summe für sich selbst abgezweigt hatte. Weil der Privatbeistand bereits verstorben war, konnte nichts mehr gegen ihn unternommen werden. Die KESB stand in der Kritik, weil sie mehrere Hinweise, bei dem Privatbeistand gehe nicht alles mit rechten Dingen zu, schlicht ignoriert hatte. Im Zentrum der Kritik schon damals: KESB-Präsident Kurt Giezendanner.
Im November 2023 berichtete die Lokalpresse über einen ähnlich gelagerten Fall aus Hombrechtikon. Wieder hatte die KESB Meilen einen Privatbeistand eingesetzt, der Geld auf sein eigenes Konto abzwackte – wenn auch in diesem Fall «nur» in vierstelliger Höhe.
Auf Kritik folgen Zensurversuche
Schon anfangs 2023 gab sich die KESB Meilen wortkarg, als INSIDE-JUSTIZ zu dem Fall kritische Fragen stellte. INSIDE-JUSTIZ hatte damals in dem aktuellen Fall einen entsprechenden Bericht der SONNTAGSZEITUNG zitiert und in seiner Berichterstattung ein Bild des zuständigen Meilemer KESB-Präsidenten gezeigt. Die KESB Meilen setzte daraufhin die Anwaltskanzlei des Zürcher Medienrechtsprofessors Urs Saxer ein, um INSIDE-JUSTIZ dazu zu nötigen, das Bild Giezendanners vom Netz zu nehmen.
INSIDE-JUSTIZ erinnerte den Medienrechtsprofessor daran, dass das Zürcher Obergericht in ähnlicher Sache bereits vor Jahren ein Urteil gefällt hatte und dort unmissverständlich festgehalten hatte, dass eine solche Berichterstattung – inklusive der Verwendung eines Bildes – rechtens sei. Der offensichtliche Druckversuch gegen missliebige Berichterstattung misslang gründlich.
Auch Zweckverbandspräsident Hanspeter Göldi schweigt
Vorgesetzter von KESB-Präsident Kurt Giezendanner ist der SP-Kantonsrat, Meilemer Sozialvorstand und Präsident des Zweckverbandes KESB Meilen, Hanspeter Göldi (Bild: links). INSIDE-JUSTIZ hat auch bei ihm nachgefragt. Etwa, welche Massnahmen der Zweckverband zur Qualitätssicherung der Arbeit ihrer KESB etabliert hat. Oder: Welche Kosten dem Steuerzahler durch den vollständig untauglichen Zensurversuch durch Medienprofessor Urs Saxer entstanden sind. Anwälte schätzen, dass die von Anfang an untaugliche Aktion zur Befriedigung von Giezendanners Ego den Steuerzahler eine vierstellige Summe gekostet haben dürfte.
Göldi, der sich als SP-Kantonsrat sonst gerne in den Medien profiliert, verweigert indes jede Antwort, wenn kritische Fragen gestellt werden. Er hat auf die schrifliche Anfrage von INSIDE-JUSTIZ nicht reagiert.
Was letztlich wohl nicht weiter erstaunen mag: Auf Nachfragen nicht zu reagieren scheint bei der Meilemer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde offenbar zur gängigen Geschäftspraxis zu gehören.