Mehrere Medien berichten heute, Bundesanwalt Michael Lauber habe am Dienstag am Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde (AB-BA). Diese hatte im März Ihren Bericht veröffentlicht (Inside-Justiz berichtete) und darin verschiedene gravierende Verfehlungen des Bundesanwalts aufgelistet. Der Bericht gipfelte in der Disziplinarmassnahme, dass Laubers Lohn für ein Jahr um 8 Prozent gekürzt werde.
Mitte März hatte Lauber laut den Medienbericht bereits in einem Schreiben an das Bundesstrafgericht angekündigt, dass er die Verfügung der Aufsichtsbehörde nicht auf sich sitzen lassen werde. Lauber, so die Medienberichte, bestreite die gegen ihn erhobenen Behaputungen und Wertungen vollumfänglich. Einzelne Aussagen der Aufsichtsbehörde seien falsch oder „reine Unterstellungen“.
Wer soll das bezahlen?
Schon die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft hatte bemängelt, dass sich Lauber gleich selbst schriftlich ermächtigt hatte, seine Anwaltskosten für die diversen Verfahren, mit denen er sich reinwaschen will, seinem Arbeitgeber zu überbürden. Im Hinblick auf die neuerlich von ihm angestrengten Verfahren habe die Bundesanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur SDA/Keystone gemeldet, die Frage nach der Kostenübernahme werde „in Absprache mit den zusäntdigne Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht“ erörtert. Wer das konkret sein soll, „müsse ebenfalls noch geklärt werden.“