KESB-Präsident Giezendanner: Keine konkreten Antworten

eDie SONNTAGSZEITUNG berichtete am letzten Sonntag über den Fall eines Privat-Beistandes, der von der KESB Meilen eingesetzt worden war. Drei Jahre später waren CHF 450’000 verschwunden. INSIDE JUSTIZ hat den Ball am Montag aufgenommen. Die Darstellung der SONNTAGSZEITUNG entspreche bei «diversen Eckdaten nicht den Tatsachen», schreibt der Präsident der KESB des Bezirks Meilen, Kurt Giezendanner, auf Nachfrage von INSIDE-JUSTIZ.  Welche das sind, will er aber genau so wenig beantworten wie die weiteren konkreten Fragen von INSIDE JUSTIZ.

Er könne die diversen von INSIDE JUSTIZ aufgeworfenen Fragen erst am Dienstag abklären, schrieb Kurt Giezendanner am Montag. Am Dienstag folgt dann eine ausführliche Stellungnahme, in welcher Giezendanner allerdings nicht mehr als Allgemeinplätze verbreitet. Die konkreten Fragen, die sich nach dem Bericht der SONNTAGSZEITUNG stellen, will Giezendanner nicht beantworten – Und verweist auf das Amtsgeheimnis sowie den Persönlichkeitsschutz.

Gemäss SONNTAGSZEITUNG hatten mehrere Stellen vor der Person gewarnt, die in dem Bericht als Marcel Iten* vorgestellt wurde und von der KESB Bezirk Meilen am 17. August 2017 als Privatbeistand für die demente, alleinstehende Elisabeth Alder* eingesetzt worden war. Frau Alder war seit Herbst 2016 verwitwet, Iten, ein Bekannter ihres Mannes, hatte sich in der Folge um die betagte Dame gekümmert. Dabei war er allerdings mehrfach negativ aufgefallen. Der frühere Vermögensverwalter des Ehepaares Alder, der Hausarzt von Frau Alder, dessen Stellvertretung wie auch eine ehemalige Mitarbeiterin der Alders hatten negative Feststellungen gemacht, etliche Gefährdungsmeldungen wurden bei der KESB eingereicht und darin auch darauf aufmerksam gemacht, dass Manuel Iten häufig alkoholisiert sei und möglicherweise ein Spielsuchtproblem habe. Elisabeth Alder selbst hatte der KESB erzählt, Iten habe sie gedrängt, ihre Immobilie auf ihn zu überschreiben.

Gefährungsmeldungen verhallen ungehört

All‘ das schien bei der KESB Meilen allerdings keinerlei Alarmglocken auszulösen. Iten wird von der KESB Meilen als Privatbeistand von Elisabeth Alder eingesetzt – auf deren Wunsch, wie es bei der KESB Meilen heisst. Nur: Elisabeth Alder ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr urteilsfähig. Das zumindest attestiert der ehemalige Zürcher Stadtarzt Albert Wettstein, welcher vom Umfeld der Frau Alder gebeten wurde, sich der Sache anzunehmen.

Drei Jahre später sind von den Konten von Elisabeth Alder rund CHF 450’000 verschwunden. Die Umstände der verschiedenen Barbezüge sind bis heute schleierhaft, es liegen keine Belege vor, wofür die demente und alleinstehende Dame so viel Geld bezogen haben soll. Privatbeistand Iten erzählt etwas von einer dubiosen Drittperson, die sich jeweils bei Frau Alder gemeldet habe. Unterdessen kann er nicht mehr befragt werden – er ist 2021 überraschend  verstorben.

KESB Meilen mauert

INSIDE JUSTIZ hätte gerne gewusst, welche konkreten Abklärungen vor der Einsetzung von Iten als Privatbeistand getätigt wurden. Das mag KESB-Präsident Kurt Giezendanner dann allerdings trotz Bedenkzeit nur in allgemeiner Form beantworten: «Im Rahmen der Prüfung der Eignung einer Person als Beistand / Beiständin verlangen wir Auszüge aus dem Betreibungs- und Strafregister, einen Lebenslauf und führen ein Eignungsgespräch. Im Gespräch werden die Aufgaben eines Beistands / einer Beiständin und allfällige Besonderheiten im Speziellen besprochen. Liegen Hinweise vor die gegen die Einsetzung einer bestimmten Person sprechen, so gehen wir diesen nach und beziehen unsere Erkenntnisse aus den Meldungen und unseren Abklärungen in die Beurteilung mit ein», schreibt Giezendanner. Ist die KESB also den Hinweisen, Iten sei spielsüchtig, nachgegangen? Das will oder kann Giezendanner nicht sagen. Die KESB Bezirk Meilen folge bei ihrer Fallführung hohen Qualitätsansprüchen. «Ob diese im geschilderten Fall durchgängig eingehalten wurden, werden wir prüfen.»

Acht Monate ging mutmasslich nichts

Gemäss Bericht der Sonntagszeitung erfolgte die Einsetzung von Iten als Privatbeistand mit Entscheid vom 17. August 2017. Die Gefährdungsmeldungen sollen der KESB allerdings bereits Ende 2016 vorgelegen haben. Was hiesse, dass die KESB Bezirk Meilen trotz der angeblich hohen Qualitätsansprüchen acht Monate lang brauchte, bis sie einen Beistand einsetzte – und dann mutmasslich auch noch einen ungeeigneten. Auf die Frage, warum die Einsetzung so lange gedauert habe, schreibt Giezendanner: Nichts.  Und damit genausowenig wie zum nächsten Themenkomplex: Gemäss SONNTAGSZEITUNG sollen die Gefährdungsmeldungen auch nach der Einsetzung Itens nicht abgerissen sein. Die Schwester des verstorbenen Ehemannes von Elisabeth Alder und weitere Personen aus ihrem Umfeld stellten fest, dass niemand die Türe öffnete, obwohl offensichtlich jemand im Hause war. Beistand Iten habe angewiesen, dass Besuche nur in seiner Gegenwart und nur während maximal 30 Minuten durchgeführt werden dürften – und schliesslich sei Frau Alder nach einem Oberschenkelhalsbruch in einer Altersresidenz einquartiert worden, ohne dass ihre Familie vom Beistand darüber informiert worden war.

Auch diese Schilderungen verhallten bei der KESB Meilen offenbar ungehört. Privatbeistand Iten muss zwar, wie es das Gesetz verlangt, einen Rechenschaftsbericht über seine Arbeit als Beistand und eine Buchhaltung einreichen, die auch prompt zu verschiedenen Beanstandungen führen. Bis Iten aber bei der KESB antraben muss, vergehen gemäss dem Zeitungsbericht wieder Monate – und die Kritikpunkte der KESB an Itens Führung der Beistandschaft verhallen ohne jede Konsequenz.

Schweigen im Walde

Frage deshalb an KESB-Präsident Kurt Giezendanner: Warum wurde den Gefährdungsmeldungen nicht nachgegangen, wie es eigentlich gesetzliche Pflicht wäre? Antwort: Keine. Besonders speziell: In einem Brief soll sich die Schwägerin von Elisabeth Alder gemäss SONNTAGSZEITUNG direkt an Giezendanner gewandt und ihm ihre Besorgnis mitgeteilt haben, worauf dieser zurückgeschrieben habe, er habe das Dossier angeschaut und sehe keine Notwendigkeit, einzuschreiten. INSIDE JUSTIZ wollte vom Präsidenten deshalb auch wissen, ob er aus dem Fall irgendeine Lehre gezogen habe. Auch diese Frage beantwortet Giezendanner nicht.

Für diesen Punkt zumindest dürfte es immerhin eine naheliegende Erklärung geben: Wie die SONNTAGSZEITUNG berichtet, prüft das Umfeld von Frau Alder wegen der vielfältigen Versäumnisse der KESB Meilen eine Haftungsklage. Ein Eingeständnis des KESB-Präsidenten, versagt zu haben, wäre da wohl zu heikel.

* Namen von der SONNTAGSZEITUNG geändert.

Die konkreten Fragen von INSIDE-JUSTIZ und die Stellungnahme von Kurt Giezendanner im Wortlaut:

Am Montag gelangte INSIDE-JUSTIZ mit den folgenden Fragen an den KESB-Präsidenten Kurt Giezendanner:

1.)

Der als «Marcel Iten» eingeführte Privatbeistand wurde gemäss Zeitungsbericht von verschiedenen Seiten als nicht vertrauenswürdig gemeldet, schon bevor er als Privatbeistand eingesetzt worden war. Welche konkreten Handlungen hatte die KESB Meilen durchgeführt, um die Integrität des Beistands zu überprüfen, bevor sie ihn als Beistand eingesetzt hat – und insbesondere, nachdem von verschiedenen Seiten Meldungen zu dessen Person eingegangen waren? Ihre Behörde lässt sich in der Sonntagszeitung ja damit zitieren, Hinweisen gegen die Einsetzung einer bestimmten Person als Beistand würde «nachgegangen». Was heisst das konkret? Strafregisterauszüge? Betreibungsregisterauszug? Leumundszeugnis? Abklärungen bei Casinos betrefffend angeblicher Spielsucht?

2.)

Offenbar erfolgte die Einsetzung von Herrn «Iten» mit Entscheid vom 17. August 2017, d.h. erst ein Jahr nach dem Versterben des Ehemannes der dementen Seniorin. Warum braucht die KESB Meilen ein ganzes Jahr, um einen Beistand für die betagte und offenbar schon beim Tod ihres Mannes zumindest leicht demente Frau einzusetzen? Spätestens ab den verschiedenen Gefährdungsmeldungen hätte Ihre Behörde doch alarmiert sein sollen?

3.)

Der Bericht der Sonntagszeitung insinuiert, dass sämtliche Gefährdungsmeldungen ohne Abklärungen abgetan wurden. Ist das korrekt? Falls ja, warum wurde den Gefährdungsmeldungen nicht nachgegangen, wie es eigentlich die Pflicht der KESB gewesen wäre? Fehlt es Ihnen an dem notwendigen Personal, um die Abklärungen zeitgerecht durchführen zu können?

4.) 

Gemäss dem Bericht der Sonntagszeitung wurde unterdessen ein Berufsbeistand eingesetzt, wobei die Interessenskollision ja offenkundig ist, wenn es um die Frage einer Haftungsklage gegen ihre Behörde geht. Warum wurde der Fall nicht aufgrund der Befangenheit einer anderen KESB übertragen? Oder müsste der Gesetzgeber dazu erst eine rechtliche Möglichkeit im EG KESR schaffen?

5.)

Gemäss dem Zeitungsbericht waren Sie als Präsident der KESB Meilen persönlich in den Fall involviert. Was würden Sie als Lehre aus dem Beispiel heute anders machen?

 

Am Dienstagnachmittag schrieb Kurt Giezendanner

Die KESB Bezirk Meilen hat von der Berichterstattung in der SonntagsZeitung Kenntnis genommen. Diverse Eckdaten der Schilderung entsprechen nicht den Tatsachen. Aufgrund des Amtsgeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen können wir dies aber öffentlich nicht im Detail ausführen. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Die KESB Bezirk Meilen folgt bei ihrer Fallführung hohen Qualitätsansprüchen. Ob diese im geschilderten Fall durchgängig eingehalten wurden, werden wir überprüfen.

Zur Errichtung und Aufsicht einer Beistandschaft sowie zu den internen Kontrollen können wir folgendes sagen: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Beistandschaft für eine Person gegeben sind, so hat die Behörde einen Beistand oder eine Beiständin mit der Führung der Massnahme zu beauftragen. Der Beistand / die Beiständin müssen zur Führung der Massnahme geeignet sein und über genügend Zeit zur Führung der Massnahmen verfügen. Wünsche der betroffenen Person oder von Angehörigen sind soweit tunlich zu berücksichtigten. Wobei Wünsche von Angehörigen nur soweit zu berücksichtigen sind, als die betroffene Person sich selber nicht mehr dazu äussern kann. Im Rahmen der Prüfung der Eignung einer Person als Beistand / Beiständin verlangen wir Auszüge aus dem Betreibungs- und Strafregister, einen Lebenslauf und führen ein Eignungsgespräch. Im Gespräch werden die Aufgaben eines Beistands / einer Beiständin und allfällige Besonderheiten im Speziellen besprochen. Liegen Hinweise vor die gegen die Einsetzung einer bestimmten Person sprechen, so gehen wir diesen nach und beziehen unsere Erkenntnisse aus den Meldungen und unseren Abklärungen in die Beurteilung mit ein. Es ist möglich, dass das Umfeld eine Person als ungeeignet erachtet, die nähere Prüfung durch die Behörde aber ergibt, dass die Eignung dennoch gegeben ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die Person als Beistand/Beiständin ausdrücklich wünscht. Der Wunsch einer Person wird mit Blick auf deren Selbstbestimmung hoch gewichtet.

Die Aufsicht über die Führung einer Beistandschaft obliegt der KESB. Für private Mandatspersonen steht im Bezirk Meilen an zwei Nachmittagen pro Woche ein Beratungstelefon zur Verfügung. Da geben Fachpersonen niederschwellig Auskunft zu allen Fragen die sich im Rahmen der Führung einer Beistandschaft ergeben können. Zudem bieten wir regelmässig Weiterbildungen für private Mandatspersonen an. Wenn es komplexere Fragen zu beantworten gibt, stehen die KESB-Mitarbeitenden des Revisorats oder jene die für die Dossierführung zuständig sind zur Verfügung. Acht Wochen nach Errichtung der Beistandschaft muss die Mandatsperson ein Inventar über die Einnahmen, Vermögenswerte und Versicherungen einreichen. Dieses wird von einem Revisor geprüft. Zu Beginn jährlich, mindestens aber alle zwei Jahre, muss die Mandatsperson einen Bericht über den Verlauf der Beistandschaft und eine Buchhaltung mit sämtlichen Belegen einreichen. Die Rechnung wird von einem Revisor und der Bericht wird von der für das Dossier verantwortlichen Person geprüft.

Im Rahmen der Rechnungs- und Berichtsprüfung werden die privaten Mandatspersonen persönlich kontaktiert, es wird nach dem Verlauf der Auftragserfüllung gefragt, die Arbeit verdankt und wo nötig wird die private Mandatsperson zu einem Gespräch eingeladen und allfällige Themen vertieft besprochen. Die Arbeit innerhalb der KESB Bezirk Meilen wird auf verschiedenen Ebenen überprüft. Die Führung des Dossiers erfolgt durch zwei Personen, wobei eine davon Mitglied der Behörde ist. Die periodische Prüfung de Rechnung wird nach Zufallsprinzip von verschiedenen Revisoren vorgenommen. Sobald ein Entscheid mit grösserer Tragweite behandelt werden muss, so muss dieser der Behörde (3er-Gremium) zur Beurteilung vorgelegt werden. Allfällige Abweichungen von den üblichen Prozessen oder Ungereimtheiten können so erkannt und anschliessend korrigiert werden.

3 thoughts on “KESB-Präsident Giezendanner: Keine konkreten Antworten

  1. Es ist schwer sich vorzustellen, dass diese Geschehnisse und das anschliessende Verhalten von Herrn Kurt Giezendanner für Betroffene, die mit Herrn Giezendanner und der KESB Meilen bereits zu tun hatten, überraschend sein könnten.

    KEIN EINZELFALL DER KESB-MEILEN!
    Es sollte ergänzend zu diesem Artikel von Inside-Justiz.ch erwähnt werden, dass dies kein Einzelfall ist, sondern zuletzt in 2022 wegen Veruntreuung von Gelder eines KESB-Meilen-„Opfers“ zwischen 2016-2019 (auch in diesem Fall konnte sich der KESB Meilen Beistand jahrelang illegal am Vermögen des Opfers bedienen) ein Beistand der KESB Meilen, für die Herr Giezendanner die Gesamtverantwortung trägt, vom Bezirksgericht Zürich rechtskräftig wegen Veruntreuung von Geldern (CHF 316’000) verurteilt wurde!

    Unter anderem die NZZ und der Tagesanzeiger haben darüber mehrfach, so auch im Juni 2022 berichtet

    Bericht des Tagesanzeigers:
    https://www.tagesanzeiger.ch/72-jaehriger-kesb-beistand-zweigt-ueber-300-000-franken-ab-932754759292

    Somit geht mutmasslich die Höhe der veruntreuten Gelder der von der KESB Meilen eingesetzten Beistände alleine in diesen beiden Fällen bereits in Richtung
    1 Million CHF

    Um wieviel mehr ihres eigenen privaten, jahrzehntelang ersparten, Vermögens müssen die Betroffenen im Bezirk Meilen noch gebracht werden,, bevor die kantonale Direktion für Justiz einschreitet und die Amts- und Mandatsführung der von Kurt Giezendanner präsidierten und geführten KESB Meilen, zum Schutz potentiell weiterer Betroffener im Bezirk Meiken, seriös untersucht und geeignete Massnahmen ergreift bzw. durchgreift?
    Es gilt möglicherweise insbesondere zu klären, auf Basis alle Fälle zwischen 2013-2023, ob Herr Giezendanner überhaupt die notwendigen fachlichen und charakterlichen Grundfähigkeiten besitzt, die für eine solche Position und die Führung einer solchen sensiblen Behörde als Grundvoraussetzung vorhanden sein sollten.

    Weiter ist zu erwähnen, dass Herr Giezendanner und die KESB Meilen in den letzten Jahren zahlreiche Prozesse/Klagen vor dem Obergericht des Kantons Zürich verloren haben, in denen KESB-Meilen „Opfer“ (im Kindes- und Erwachsenenrecht) bei deren Klagen gegen die KESB Meilen und auch explizit gegen die Mandats- und Prozessführung von Herrn Giezendanner (rechtskräftig) Recht bekommen haben.

  2. Kurt Giezendanner darf sich wegen Amtsgeheimnis und Persönlichkeitsschutz nicht äussern? Bedeutet Amtsgeheimnis, dass das Amt gegenüber der Bevölkerung ein Geheimnis daraus zu machen hat, ob es korrekt arbeitet, und bezieht sich der Persönlichkeitsschutz auf den Schutz der Angestellten der KESB?

    Ich glaube nicht, dass es K. G. nicht möglich ist, auf die Fragen zu antworten. Ob er korrekt gearbeitet hat, kann er notfalls nur mit „ja“ oder „nein“ beantworten, und gibt damit nichts über die Rentnerin preis!

    K. G. lenkt von den Fragen des Journalisten ab, indem er lediglich allgemeine Regularien zitiert! Er beantwortet keine einzige Frage! Na, der wird schon wissen warum!

  3. Diese Vorgänge bei des KESB Bezirk Meilen können niemanden wundernehmen, der intern von den seit vielen Jahren skandalösen Abläufen an der Goldküste weiss. Herr Giezendanner und sein arrogantes, willkürliches und selbstherrliches Verhalten ist intern bei uns KESB Mitarbeitenden im Kt. Zürich und auch in manchen Nachbarkantonen bekannt.
    Seit 10 Jahren ist Herr Giezendanner Präsident der KESB Bezirk Meilen und herrscht in zahlreichen mir bekannten Fällen (gemäss interner Quelle) selbstherrlich, willkürlich wie ein Napoleon und ignoriert die Kokes-Richtlinien und das KESB-Gesetze nach seinem persönlichen Willen.
    Er soll (gemäss meiner internen Quelle) nur darüber lachen, weil er „ja alle die darüber entscheiden, sehr gut kennt“.
    Niemand getraut sich gegen seine fragwürdigen und willkürlichen Entscheide was zu sagen!
    Mir ist im Erwachsenenschutz ein ähnlicher Fall in Herrliberg (Bezirk Meilen) einer betagten alten Dame bekannt. Deren (erwachsenes) Kind wurde der Kontakt zur eigenen Mutter über eine sehr lange Zeit trotz häufiger Kontaktversuche vom Beistand/KESB Bezirk Meilen verweigert und verhindert.
    Dann ist die Mutter, ohne vorgängigen persönlichen Kontakt, verstorben.

    Es ist KESB-intern bestens (sorgt gemäss meiner Quelle intern nur für Kopfschütteln) bekannt, dass Herr Giezendanner sich wenig für solche Fälle interessiert.
    Deshalb nimmt es nicht wunder, dass auch in diesem konkreten Fall er schriftlich geantwortet hat , dass er „keine Notwendigkeit zum Einschreiten“ sah!

    Aber umso mehr soll er auffällig oft die Notwendigkeit sehen, sich bei Fällen im Kindesschutz, um junge Kindsmütter persönlich zu kümmern.
    Hätte Herr Giezendanner bei einem der „Hilferufe“ des Umfeldes der betagten Frau die Notwendigkeit des Einschreitens gesehen, wäre der alten Dame und Ihrem Umfeld sehr viel Leid erspart geblieben!
    Aber darum wollte sich Herr Giezendanner aber nicht kümmern, … vermutlich auch um andere, „attraktivere Fälle zu bearbeiten“ …

    AUFRUF AN DIE POLITIK UND AUFSICHTSBEHÖRDEN:
    Die meisten meiner KESB-Kollegen (w/m) machen täglich mit grossen Engagement einen anstrengenden Job und versuchen immer das Beste im Kindes- und Erwachsenenschutz für die Betroffenen zu erreichen.
    Aber es ist für uns sehr demotivierend, immer wieder zu hören und zu lesen, dass solche (einige wenige) machtgeile und skrupellose Behördenmitglieder und Amtsvorsteher, wie z..B. Herr Kurt Giezendanner es möglicherweise ist, ihre Macht missbrauchen und allfällig für ihren persönlichen Vorteil nutzen …
    Und nie ohne Konsequenzen!
    Es darf nicht um Vetternwirtschaft gehen, sondern nur um die vom Gesetz uns anvertrauten Menschen!

    Im Sinne uns aller ehrlichen, anständigen und professionell arbeitenden KESB Mitarbeitenden muss es endlich seriöse Untersuchungen geben!
    Nur ein Sonderermittler wie z.B. ein Peter Marty könnte diesen (kleinen) Sumpf aufdecken!

    Es geht um viele unschuldige Kinder, Kindsmütter, Kindsväter und schutzbedürftige alte Menschen!

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