NZZ: Uberfahrer als Unselbständig Erwerbende qualifiziert

Wie die NEUE ZÜRCHER ZEITUNG berichtet, dass das Sozialversicherungsgericht Zürich ein Urteil gegen den Taxi-Vermittler Uber gefällt: Darin werden die „typischen“ Fahrerinnen und Fahrer von Uber als Nicht-Selbständigerwerbende qualifiziert. Die Forderung der SVA Zürich, welche von Uber CHF 5.2 Millionen plus Zinsen will, wurde allerdings als nicht ausreichend belegt zurückgewiesen.

Wie die NZZ berichtet, will Uber das Urteil offenbar weiterziehen. Der Fahrdienst-Vermittler aus den USA ist seit langer Zeit in vielen Ländern mit gerichtlichen Klärungen beschäftigt. Dabei geht es meist um denselben Fragenkomplex, nämlich ob jede Uber-Fahrerin und jeder Uber-Fahrer sein eigener Unternehmer ist, oder ob die Chauffeure als Angestellte im Sinne des Sozialversicherungsrechts zu taxieren sind – was für Uber zur Folge hätte, dass die Firma zu Sozialversicherungsleistungen verpflichtet wäre – oder auch beispielsweise zu Lohnfortzahlungen im Krankeheitsfall oder zu Feriengeld. Das allerdings widerspricht dem Geschäftsmodell von Uber. Die Firma sieht sich lediglich als Plattform und Vermittlerin von Taxifahrten zwischen den Fahrerinnen und Fahrern und deren Gästen.

Beliebt wurde Uber insbesondere deshalb, weil das Modell in vielen Ländern die Beförderung mit einem Taxi günstiger machte – und darüber hinaus mit verschiedenen Gadgets Kunden anlockte. Auf der Uber-App lässt sich eine Fahrt problemlos bestellen, der Weg des Taxis nachverfolgen und am Ende auch bezahlen. Die Fahrerinnen und Fahrer erhalten von Uber die technische Ausrüstung und rechnen über Uber ab. Die Firma behält eine Provision von 25% für sich ein. In der Schweiz soll‘ es rund 3200 solcher Taxi-Chauffeure und -chauffeusen geben.

Zur Urteilsbegründung führt die NZZ aus, das Gericht halte fest, es sprächen zwar einzelne Punkte für siene selbständige Erwerbstätigkeit, doch insgesamt handle es sich bei Uber-Fahrern eindeutig um unselbständig Erwerbende. Das Gericht sieht ein „ausgeprägtes Subordinationsverhältnis“, weil die Fahrerinnen und Fahrer massgeblich von Uber abhängig seien und nur wenige Entscheidungen selbst treffen könnten. Zudem handelten die Fahrer aus Sicht des Publikums weder in eigenem Namen noch auf eigene Rechnung.

Uber Schweiz bedauert den Entscheid und weist gemäss dem Artikel darauf hin, dass die Mehrheit der Fahrerinnen und Fahrer unabhängig bleiben möchte. Uber-Schweiz-Chef Steve Salom hatte bereits im Jahr 2019 in einem Gespräch mit der NZZ AM SONNTAG klar gemacht, dass Uber nie Fahrerinnen und Fahrer anstellen werde – vorher würde man sich zurückziehen und in der Schweiz nicht mehr tätig sein.

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Der Fall Uber ist weniger ein juristischer als ein politischer. Er hält den saturierten westeuropäischen Gesellschaften und insbesondere auch der Schweiz den Spiegel vor. Jeder, der Uber einmal benützt hat, ist begeistert: Die App ist schlicht „cool“: Auf einfache Art und Weise lässt sich ein Taxi bestellen, und weil die App in Echtzeit aufzeigt, wo sich das bestellte Taxi grad aufhält, kann man noch am Familientisch oder in der Beiz verbleiben, bis es dann tatsächlich vor der Türe steht. Zur Bezahlung ist keine Kreditkarte und kein Bargeld nötig – alles in der App hinterlegt. Und weil am Ende Fahrerin und Gast sich gegenseitig beurteilen, ist der Umgang im Uber-Taxi in aller Regel wesentlich freundlicher und angenehmer als in einem normalen. Der Business-Case hinter Uber ist hingegen nicht so einzigartig: Plattformen, die einen Markt neu organisieren und Kunden mit Anbietern matchen, gibt es auch in anderen Branchen – oder sie wären dort denkbar. Ein Uber für Reinigungskräfte beispielsweise? Her damit!

Aber halt, wer so innovatik denkt, ist hier im falschen Land. In der Schweiz reden zwar alle politischen Kräfte gerne darüber, Rahmenbedingungen schaffen zu wollen, um Innovation und New Business zu animieren. Dafür werden Innovationsparks aus dem Boden gestampft und Millionenbeträge eingesetzt. Statt dass man das Offensichtliche tun würde: Die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass es nicht mehr sein kann, dass ein paar Beamte in einer Sozialversicherungsanstalt (der Name sagt‘ ja alles) ein innovatives Geschäftsmodell abwürden. Warum muss überhaupt eine Behörde darüber entscheiden, ob jemand Selbständigerwerbend ist oder nicht? Warum kann das nicht jeder für sich selbst entscheiden? Natürlich, die AHV-Sätze für Selbständigerwerbende sind tiefer. Aber das muss doch anders zu lösen sein, als dass man aufgrund sozialrechtlicher Einschränkungen Innovation abwürgt.

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