In der Aufarbeitung des Bündner Baukartells steht Mitte Dezember ein Kantonspolizist vor Gericht. Ihm wird gemäss der RUNDSCHAU des SCHWEIZER FERNSEHENS Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen. Der Polizist soll in einer Untersuchung Aussagen, die den Whistleblower Adam Quadroni entlastet hätten, einfach unter den Teppich gekehrt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Für das Bünder Baukartell wurde schon viel Druckerschwärze verwendet. Die Vorgeschichte in aller Kürze: Adam Quadroni, ein kleiner Bauunternehmer aus Ramosch im Unterengadin, profitiert zunächst wie alle anderen Baufirmen der Region von den illegalen Preisabsprachen. Quadroni meldet die Preisabsprachen, die Wettbewerbskommission beginnt zu untersuchen und spricht schliesslich rekordhohe Bussen aus.
Das System schlägt zurück
Als seine Frau sich von ihm scheiden lässt, erfolgen mehrfache Polizeieinsätze mit Grenadieren gegen Quadroni. Einmal wird er verhaftet und in die Psychiatrie verbracht, wo er aber wenig später wieder entlassen wird, weil der Facharzt zum Schluss kommt, dass Quadroni weder für sich selbst noch für andere eine Gefahr darstelle.
Bei einem Einsatz Mitte November 2017 erscheint die Polizei mit einem Grossaufgebot, um seiner Ex-Frau zu ermöglichen, Spielsachen der Kinder abzuholen. Quadroni wird in Handschellen gelegt, Polizisten erheben den Vorwurf, Quadroni habe sie bedroht und sei gegen die Polizisten gewalttätig geworden, worauf eine Strafuntersuchung eröffnet wird.
Polizisten-Kollegen widersprechen
Andere Polizisten hingegen, und gemäss RUNDSCHAU insbesondere diejenigen Grenadiere, die auf Quadroni aufzupassen hatten und sich unmittelbar bei ihm befanden, hatten den Whistleblower entlastet und ausgesagt, Quadroni habe sich korrekt verhalten. Alleine: Diese Aussagen erscheinen im Polizeirapport des nun angeklagten Polizisten nicht. Und nicht nur das: Der Polizeirapport behauptet sogar, die Polizeigrenadiere hätten sich gar nicht geäussert.
Untersuchung durch Andreas Brunner bringt es an den Tag
Als der ehemalige Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner sich im Auftrag der Bünder Regierung mit dem Fall befasste, soll ihm aufgefallen sein, dass die Aussage im Polizeirapport nicht mit den internen Aktennotizen übereinstimmten und soll schliesslich den ausserordentlichen Staatsanwalt Urs Sutter aus Zug auf den Umstand aufmerksam gemacht haben. Dieser sieht in den Handlungen des Polizisten einen Amtsmissbrauch sowie eine Urkundenfälschung im Amt und hat am Regionalgericht Prättigau-Davos Anklage erhoben. Der Prozess findet am 16. Dezember 2021 statt.
Anordnender Richter erstinstanzlich freigesprochen
Den Räumungsbeschluss, welcher der Aktion zugrunde lag, hatte Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg gefällt, gegen den in der Folge ebenfalls ein Prozess wegen Amtsmissbrauchs geführt wurde. Ihm war einerseits vorgeworfen worden, den Entscheid den Parteien nicht ordnungsgemäss eröffnet zu haben und dann die Räumung durchgesetzt zu haben, obwohl noch ein Rechtsmittel offen war. Quadroni hatte den Entscheid nämlich beim Kantonsgericht beschwert, welches daraufhin festhielt, dass noch kein Termin für die Räumung angesetzt werden könne. Als Quadroni den Polizisten dieses Schreiben unter die Nase hielt, zogen die zunächst ab, holten sich dann aber bei Gerichtspräsident Zegg eine superprovisorische Verfügung, um die Räumung entgegen der Anordnung des höheren Gerichts durchzusetzen. Das Regionalgericht Prättigau-Davos sah darin allerdings keinen Amtsmissbrauch, da die Anordnungskompetenz einerseits strittig sei und Zegg sich als zuständig wähnte, womit der Vorsatz als zwingendes Tatbestandsmerkmal wegfiel. Der Beschuldigte hätte vorsätzlich mit der Absicht, Quadroni zu schädigen, handelt müssen, was er aber nicht habe.