Das schriftliche Urteil des Regionalgerichts Plessur liegt vor. Es hält fest, dass das Verschulden des ehemaligen Verwaltungsrichters, der seine Praktikantin über Wochen bedrängt und schliesslich vergewaltigt hatte, als «leicht» einzustufen sei.
Das schriftliche Urteil des Regionalgerichts Plessur liegt vor. Es hält fest, dass das Verschulden des ehemaligen Verwaltungsrichters, der seine Praktikantin über Wochen bedrängt und schliesslich vergewaltigt hatte, als «leicht» einzustufen sei.
In Glarus gibt es Gnade nur auf dem Papier. Im Fall des Treuhänders aus den Jahren 2004 bis 2006 ist das Ermessen äusserst eingeschränkt. Der Fall ist alt, die Haft ist neu – und doch wirkt alles aus der Zeit gefallen. Trotz eines Zeitabstands von fast zwei Jahrzehnten lehnt Glarus den gezielten Teilerlass ab, diskutiert einen orchestriert wirkenden Kommissionsbericht kaum öffentlich und lässt zentrale Fragen bei der Strafanstalt Saxerriet offen. Am 1. Oktober muss der Treuhänder hinter Gitter. Am Ende wird also Vollzug um des Vollzugs willen betrieben – und genau das untergräbt das Vertrauen in die Schweizer Justiz. Dies ist der zweite Teil unserer Geschichte aus Glarus.
Gefangen im Paradox – Wie die Appenzeller Justiz einen Bürger im Stich lässt
Es gibt Verfahren, die in...
Der Glarner Landrat berät am Mittwoch über das Begnadigungsgesuch eines Treuhänders. Wird das Gesuch abgelehnt, muss er für 18 Monate ins Gefängnis. Während Begnadigungsgesuche in aller Regel abgelehnt werden, zeichnet der vorliegende Fall allerdings tatsächlich ein sehr zwielichtiges Bild der Glarner Justiz.
Seit Jahren sorgt ein Fall im Toggenburg für Gesprächsstoff – in Dorfbeizen, in juristischen Kreisen und mittlerweile auch in der Politik. Im Zentrum steht der bekannte Anwalt Markus Roos aus Lichtensteig. Ihm wirft die St. Galler Staatsanwaltschaft vor, über Jahre hinweg Gelder in Millionenhöhe veruntreut zu haben – aus Nachlässen, bei denen er als Willensvollstrecker eingesetzt war, und aus Firmen, in denen er als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer agierte.
Das Statthalteramt Bezirk Zürich bestrafte mittels Strafbefehl einen Unternehmensjuristen wegen der Verletzung der Auskunftspflicht nach dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz. Der Vorwurf: Die TX Group AG habe auf sein Auskunftsbegehren unvollständig oder falsch geantwortet – ein Verstoss gegen Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe a des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG). Der verantwortliche Konzernjurist wird zu einer Busse von 600 Franken und 430 Franken Verfahrenskosten verurteilt. Kein Eintrag ins Strafregister – aber ein Präzedenzfall.
Kommunikationsexperte Patrick Senn kritisiert die Jugendanwaltschaft Aargau für ihr Schweigen im Fall Berikon. Gerade die Jugendstrafrechtspflege müsse der Bevölkerung erklärt werden, findet er, um einen «Fall Carlos
Gemäss der Information der Staatsanwaltschaft Zürich steht der Abschluss des Vorverfahrens gegen die ehemalige Grünliberale und unterdessen parteilose Zürcher Gemeinderätin und Co-Präsidentin der «Operation Libero», Sanija Ameti, kurz vor Abschluss. Gemäss einem Schreiben an die Privatkläger...
Sechs Wochen nach der Tat kommen neue Details...
In Deutschland hat in den letzten Wochen der...
Stellt der 40-jährige Mann, der 2014 in Küsnacht...
Er habe immer eine Unterhose an, sagte der St....
Der TAGESANZEIGER lässt sich für eine Kampagne...
Der als «Babyquäler» landesweit bekanntgewordene...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz in dem publizitätsträchtigen Fall Dill: Die Frau war von ihrem Lebenspartner fast ermordet worden. Die Behörden wussten zwar um die Gefährlichkeit des Mannes, aber niemand warnte das Opfer explizit genug – findet der EGMR. Der Schweizer Richter vertrat allerdings eine widersprechende Minderheitenposition.
Auch das Berner Obergericht verurteilt Marianne A.* wegen Mordes an ihrer Tochter Emma*. Sie soll eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren absitzen. Die Mutter hatte in dem Indizienprozess ohne klare Beweise immer ihre Unschuld behauptet udn hält auch weiterhin daran fest. Ihr Verteidiger hat angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Der «Fall Hefenhofen» geht zurück ans Bezirksgericht Arbon. Es geht um den Quäl-Bauern Ulrich K., der auf seinem Hof in Hefenhofen gegen Tierschutzvorschriften verstossen haben soll. Im erstinstanzlichen Prozess hatte das Bezirksgericht viele Anklagepunkte nicht zugelassen, weil die Beweise nicht korrekt erhoben worden waren. Das Thurgauer Obergericht hat diese Rechtsauffassung nun in vielen Punkten korrigiert und den Fall zur Überarbeitung an die erste Instanz zurückgewiesen.
Am Montag geht vor dem Berner Obergericht der Kindsmord vom Könizerbergwald in die zweite Runde. Die Mutter Marianne A.* ist beschuldigt, ihre Tochter Emma* ermordet zu haben. Im erstinstanzlichen Urteil wurde sie bereits wegen Mordes verurteilt, obwohl sie die Tat leugnet und die Indizienkette einige Fragen aufwirft.
Das Bundesgericht kassiert im Fall Vincenz/Stocker den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Januar 2024. Die Zürcher Richter hatten damals entschieden, die Anklageschrift in dem Fall hätte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Doch doch, sagt jetzt das Bundesgericht. Damit muss das Verfahren nicht noch einmal von Beginn weg geführt werden. Das Obergericht muss nun die Berufungsklagen materiell prüfen.
Das Bundesgericht bestätigt das Berner Zwangsmassnahmengericht: Der E-Mail Verkehr zwischen dem früheren Medienchef von Alain Berset und dem Ringier CEO Marc Walder darf nicht für eine Strafuntersuchung verwendet werden: Der Quellenschutz, der in der Verfassung garantiert ist, geht vor.
Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Ringier-Verlag der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin 309’531 Franken für den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln bezahlen muss. Hinzu kommen ein Zins von 5 Prozent sowie eine Parteientschädigung von 112’495 Franken. Das Urteil, das erstmals in der Schweiz eine Gewinnaufteilung in einem solchen Zusammenhang regelt, hat das Potenzial, die Medienlandschaft grundlegend zu beeinflussen.
Ein Bericht im «Magazin» veröffentlichte einen erschütternden Bericht über einen Hausbrand, der vor 35 Jahren in Chur stattfand und bei dem insgesamt vier Menschen ums Leben kamen. Dass es sich um einen rechtsextremen Brandanschlag handeln musste, wurde von den Ermittlungsbehörden ignoriert, die Ermittlungen eingestellt. Ein Fall, der das systematische Wegschauen der Behörden bei rechtsextremen Morden beleuchtet.
Dr. David Gibor ist in der Schweizer Öffentlichkeit kein Unbekannter. Der Zürcher Strafverteidiger tritt in den Medien regelmässig als Experte auf, insbesondere wenn es um Fragen der Justiz und Menschenrechte geht. Bekannt wurde er durch sein vehementes Engagement gegen Rassismus und Diskriminierung. Er bezog nicht nur mehrfach öffentlich Stellung gegen diverse Politiker der SVP und andere politische Exponenten, sondern klagte auch in aufsehenerregenden Fällen Klage eingereicht, unter anderem gegen die deutsche Bild-Zeitung. Doch während er sich nach aussen als unermüdlicher Kämpfer für Gerechtigkeit präsentiert, wirft ein aktueller Fall ein fahles Licht auf seine Professionalität.
Es war ein Fall, der die Öffentlichkeit erschütterte und die Justiz vor eine ihrer grössten Herausforderungen stellte. Im März 2023 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Bauunternehmer Alois V. zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – das erste Urteil in der Deutschschweiz wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung.
Der St. Galler Staatsanwalt Daniel Burgermeister ermittelt nicht nach Recht und Verfassung, sondern in Wildwest-Manier: In einem Verfahren gegen Inside-Justiz tritt er den in der Verfassung verankerten Quellenschutz mit Füssen. – Die Staatsanwaltschaft St. Gallen will die Vorgänge nicht kommentieren.
Der Bünder Staatsanwalt Ursin Brunett verurteilt einen mutmasslichen Leserbriefschreiber zu über CHF 10’000 für eine Tat, die er gemäss Beweislage gar nicht begangen haben kann.