Strafrecht: Aktuell

Fünf Freisprüche im Fall Bondo

Fünf Freisprüche im Fall Bondo

Das Regionalgericht Maloja hat sein Urteil gefällt: Alle fünf Angeklagten im Fall Bondo wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Ein Alibi-Prozess?

Ein Alibi-Prozess?

Neun Jahre nach dem tödlichen Felssturz am Piz Cengalo stehen fünf Angeklagte vor Gericht. Ob sie schuldig gesprochen werden oder nicht: Die Fallgeschichte zeigt, wie Graubünden von Beginn an alles unternahm, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Urteil im Fall Markus Roos: 5 Jahre Haft

Urteil im Fall Markus Roos: 5 Jahre Haft

Er wird verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 2 Tagen.

4. Markus Roos wird für die Dauer von fünf Jahren für jegliche selbständige und unselbständige Tätigkeit in der Rechtsberatungs-, Willensvollstreckung- und Treuhandbranche ein Berufsverbot erteilt. Es wird ihm insbesondere jegliche Vermögensverwaltung
für Drittpersonen untersagt. Zudem wird ihm insbesondere verboten, sich von Dritten
Vollmachten für Bankkonten ausstellen zu lassen oder Gelder und andere Vermögenswerte Dritter treuhänderisch entgegenzunehmen, zu verwalten, weiterzuleiten oder
sonst wie darüber zu verfügen.

Ruben Anderegg – vom Unternehmer zum Kläger

Ruben Anderegg – vom Unternehmer zum Kläger

Was ein grenzwertig agierender Staatsdiener in Gang setzte, endete für Ruben Anderegg im finanziellen Ruin – und mündete in einen Kampf gegen den Staat selbst. Aus dem Unternehmer wurde ein Kläger, aus einem Bauprojekt ein Grundsatzstreit. Der Fall Anderegg zeigt, wie Behördenhandeln Existenzen zerstören kann – und warum dieser Konflikt für den Kanton Bern noch teuer werden dürfte: nicht moralisch, sondern finanziell, in Millionenhöhe. Der folgende Beitrag ist der dritte Teil unserer Serie über den Berner Bauskandal.

Martin Künzi: Überheblich, unnahbar und patriarchal

Martin Künzi: Überheblich, unnahbar und patriarchal

Martin Künzi war kein Statthalter, der im Hintergrund wirkte. Er war präsent, bestimmend, oft erklärend – und stets davon überzeugt, auf der richtigen Seite des Rechts zu stehen. Wer ihm in den vergangenen Jahren begegnete – medial oder administrativ – traf auf einen Mann, der sein Amt nicht als moderierende Schnittstelle verstand, sondern als Durchsetzungsposition verstand. Als jemand, der wusste, wie die Verwaltung zu funktionieren hat. – und der diesen Wissensvorsprung auch ausspielte. Dies ist der zweite Teil unserer Serie über den Berner Bauskandal in Bern «Brünig Lodge – Wie ein Bauverfahren ein Leben zerstörte».

Glarus – Gnade und der lange Schatten der Zeit

Glarus – Gnade und der lange Schatten der Zeit

In Glarus gibt es Gnade nur auf dem Papier. Im Fall des Treuhänders aus den Jahren 2004 bis 2006 ist das Ermessen äusserst eingeschränkt. Der Fall ist alt, die Haft ist neu – und doch wirkt alles aus der Zeit gefallen. Trotz eines Zeitabstands von fast zwei Jahrzehnten lehnt Glarus den gezielten Teilerlass ab, diskutiert einen orchestriert wirkenden Kommissionsbericht kaum öffentlich und lässt zentrale Fragen bei der Strafanstalt Saxerriet offen. Am 1. Oktober muss der Treuhänder hinter Gitter. Am Ende wird also Vollzug um des Vollzugs willen betrieben – und genau das untergräbt das Vertrauen in die Schweizer Justiz. Dies ist der zweite Teil unserer Geschichte aus Glarus.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Es gibt Verfahren, die in ihrer Gesamtheit nicht nur Zweifel am Urteil, sondern an der Integrität eines ganzen Justizsystems wecken. Der Fall des Treuhänders, der vom Bundesgericht am 20. Februar 2025 (Urteil 6B_1148/2023) rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt wurde –...

Geschichten-Archiv

Mehr Fragen als Antworten

Mehr Fragen als Antworten

Der tatverdächtige Christian B. im «Fall Maddie» droht am 17. September freizukommen, weil er dann seine Haftstrafe wegen anderer Verurteilungen verbüsst hat. Zu der Haftentlassung trägt auch eine ehemalige Mitarbeiterin des deutschen Bundeskriminalamts bei, die eine Geldstrafe für Christian B. beglichen hatte.

Jetzt spricht die Bewährungshilfe

Jetzt spricht die Bewährungshilfe

Was sagt die Bewährungshilfe zu dem Mann, der nach Verbüssung seiner Strafe für eine vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auf Bewährung freigelassen wurde und jetzt wieder auf Dating-Apps unterwegs ist?

Freispruch mit Nebenwirkungen

Freispruch mit Nebenwirkungen

Er habe „immer eine Unterhose an“, sagte der St. Galler Anwalt A.F. einst. Doch dann veröffentlichte der Blick wenige Stunden nach der Berufungsverhandlung ein durch ein Fenster aufgenommenes Nacktbild – mutmasslich geschossen von einem ehemaligen Mitarbeiter – und präsentierte es als „Beweis“ für Imfelds Unglaubwürdigkeit. Das war kein Zufall, sondern ein gezielter, publizistischer Angriff. Und dennoch steht fest: Imfeld wurde in zwei Instanzen von Schuld und Strafe freigesprochen. Die Justiz allerdings, insbesondere die Staatsanwaltschaft, hat hier versagt.

Auf zur Hetzjagd!

Auf zur Hetzjagd!

Der TAGES-ANZEIGER berichtet, dass ein früherer Straftäter auf Dating-Plattformen gesichtet worden sei. Quelle ist die Mutter des Opfers, das von dem Mann Ende 2024 im Drogenrausch getötet worden war. Die anderen Medien schreiben ab – und oft auch noch falsch. In den Kommentarspalten beginnt eine regelrechte Hetzjagd.

Nicole Dill obsiegt in Strassburg

Nicole Dill obsiegt in Strassburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz in dem publizitätsträchtigen Fall Dill: Die Frau war von ihrem Lebenspartner fast ermordet worden. Die Behörden wussten zwar um die Gefährlichkeit des Mannes, aber niemand warnte das Opfer explizit genug – findet der EGMR. Der Schweizer Richter vertrat allerdings eine widersprechende Minderheitenposition.

Marianne A. wird auch vom Obergericht schuldig gesprochen

Marianne A. wird auch vom Obergericht schuldig gesprochen

Auch das Berner Obergericht verurteilt Marianne A.* wegen Mordes an ihrer Tochter Emma*. Sie soll eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren absitzen. Die Mutter hatte in dem Indizienprozess ohne klare Beweise immer ihre Unschuld behauptet udn hält auch weiterhin daran fest. Ihr Verteidiger hat angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Fall Hefenhofen Thurgauer Obergericht dreht Bezirksratsentscheid

Fall Hefenhofen Thurgauer Obergericht dreht Bezirksratsentscheid

Der «Fall Hefenhofen» geht zurück ans Bezirksgericht Arbon. Es geht um den Quäl-Bauern Ulrich K., der auf seinem Hof in Hefenhofen gegen Tierschutzvorschriften verstossen haben soll. Im erstinstanzlichen Prozess hatte das Bezirksgericht viele Anklagepunkte nicht zugelassen, weil die Beweise nicht korrekt erhoben worden waren. Das Thurgauer Obergericht hat diese Rechtsauffassung nun in vielen Punkten korrigiert und den Fall zur Überarbeitung an die erste Instanz zurückgewiesen.

War sie es oder war sie es nicht?

War sie es oder war sie es nicht?

Am Montag geht vor dem Berner Obergericht der Kindsmord vom Könizerbergwald in die zweite Runde. Die Mutter Marianne A.* ist beschuldigt, ihre Tochter Emma* ermordet zu haben. Im erstinstanzlichen Urteil wurde sie bereits wegen Mordes verurteilt, obwohl sie die Tat leugnet und die Indizienkette einige Fragen aufwirft.

Bundesgericht: Anklageschrift in Fall Vincenz/Stocker war rechtens

Bundesgericht: Anklageschrift in Fall Vincenz/Stocker war rechtens

Das Bundesgericht kassiert im Fall Vincenz/Stocker den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom Januar 2024. Die Zürcher Richter hatten damals entschieden, die Anklageschrift in dem Fall hätte den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Doch doch, sagt jetzt das Bundesgericht. Damit muss das Verfahren nicht noch einmal von Beginn weg geführt werden. Das Obergericht muss nun die Berufungsklagen materiell prüfen.

Lauener x Berset bleiben vor Strafverfolgung geschützt

Lauener x Berset bleiben vor Strafverfolgung geschützt

Das Bundesgericht bestätigt das Berner Zwangsmassnahmengericht: Der E-Mail Verkehr zwischen dem früheren Medienchef von Alain Berset und dem Ringier CEO Marc Walder darf nicht für eine Strafuntersuchung verwendet werden: Der Quellenschutz, der in der Verfassung garantiert ist, geht vor.

300’000 Franken für persönlichkeitsverletzende Artikel: Richtungsweisendes Urteil gegen Ringier?

300’000 Franken für persönlichkeitsverletzende Artikel: Richtungsweisendes Urteil gegen Ringier?

Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Ringier-Verlag der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin 309’531 Franken für den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln bezahlen muss. Hinzu kommen ein Zins von 5 Prozent sowie eine Parteientschädigung von 112’495 Franken. Das Urteil, das erstmals in der Schweiz eine Gewinnaufteilung in einem solchen Zusammenhang regelt, hat das Potenzial, die Medienlandschaft grundlegend zu beeinflussen.