Das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat zwei bemerkenswerte Urteile zum Thema «Bilanzdeponierung» gefällt, die einmal mehr die Frage aufwerfen: «Was läuft eigentlich falsch im Kanton Appenzell Ausserrhoden? Doch nun stützt auch das Bundesgericht den Verwaltungswahnsinn im Dibi Däbi Kanton. Die aktuelle Bundesgerichtsurteile (BGE 5A_463/2024 und BGE 5A_462/2024) geben Anlass zum Nachdenken. Die Eine Bilanzdeponierung nach Art. 725b OR und Art. 192 SchkG erweist sich als unmögliches Unterfangen.
Schlagwort: Bilanzdeponierung
Appenzeller Geschichten – Wie eine Bilanzdeponierung nach Art. 192 SchKG krachend scheiterte….
Das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat kürzlich zwei bemerkenswerte Urteile zum Thema «Bilanzdeponierung» gefällt, die einmal mehr die Frage aufwerfen: «Was läuft eigentlich falsch im Kanton Appenzell Ausserrhoden?»
Der verschleppte Konkurs 2. Akt
Bisher dachten wir, dass nur UBS und Nestlé allenfalls systemrelevant sind und nicht Konkurs gehen dürfen. Was für ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden und nicht nur in diesem Kanton, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen in Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann. Zweiter Teil
Der verschleppte Konkurs 1. Akt
Bisher dachten wir, nur UBS und Nestlé seien höchstens systemrelevant und dürften nicht pleite gehen. Welch ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, und nicht nur dort, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen unter Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann