Seltsames Bundesgericht: Verzugszinsen, wenn man noch gar nicht existiert?

Das Bundesgericht verpflichtet im Urteil 2C_933/2021 ein Unternehmen Verzugszinsen zu bezahlen, welche auf Steuerforderungen gründen, die vor der Gründung der Gesellschaft entstanden sind.

Sind Verzugszinsen von 4% «evident realitätsfern»?

Immer mehr Steuerpflichtige wehren sich gegen die steuerrechtliche Verzugszinspraxis und wagen den Gang durch die Rechtsmittelinstanzen. Zu Recht, denn Verzugszinsen in Höhe von 4.0% p.a. stellen in einem Nullzinsumfeld nichts anderes dar als eine verpönte Verdachtsstrafe.