Das Bundesgericht verpflichtet im Urteil 2C_933/2021 ein Unternehmen Verzugszinsen zu bezahlen, welche auf Steuerforderungen gründen, die vor der Gründung der Gesellschaft entstanden sind.
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Sind Verzugszinsen von 4% «evident realitätsfern»?
Immer mehr Steuerpflichtige wehren sich gegen die steuerrechtliche Verzugszinspraxis und wagen den Gang durch die Rechtsmittelinstanzen. Zu Recht, denn Verzugszinsen in Höhe von 4.0% p.a. stellen in einem Nullzinsumfeld nichts anderes dar als eine verpönte Verdachtsstrafe.