Bisher dachten wir, dass nur UBS und Nestlé allenfalls systemrelevant sind und nicht Konkurs gehen dürfen. Was für ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden und nicht nur in diesem Kanton, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen in Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann. Zweiter Teil
Schlagwort: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden
Der verschleppte Konkurs 1. Akt
Bisher dachten wir, nur UBS und Nestlé seien höchstens systemrelevant und dürften nicht pleite gehen. Welch ein Irrtum! Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, und nicht nur dort, erweist sich eine Bilanzdeponierung als unmögliches Unterfangen und verhindert, dass ein Unternehmen unter Beachtung von Art. 725b OR nach Art. 192 SchKG den Konkurs über sich eröffnen lassen kann