Die Schweizer Staatsanwaltschaften stöhnen über die Arbeitslast, die ihnen Hasstiraden im Internet bescheren. Am 1. Januar 2024 trat die revidierte Fassung der Strafprozessordnung in Kraft. Eine Änderung darin sieht vor, dass Staatsanwaltschaften bei Ehrverletzungsdelikten vorab eine «Sicherheitsleistung» verlangen können. Freie Bahn für «Hate-Speech?»
Schlagwort: Martin Steiger
Zuger Gericht: Rapidshare: „In keinem einzigen Fall nachgewiesen
Die Verantwortlichen des Filehosters wurden freigesprochen, nun liegt die Begründung des Gerichts vor. Offenbar haben es sich Kläger und Staatsanwaltschaft zu einfach gemacht.