Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil zentrale Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes für ungültig erklärt. Dies betrifft vor allem die automatisierte Erfassung von Fahrzeugen und deren Insassen, was weitreichende Folgen für die Polizeiarbeit in Luzern und anderen Kantonen der Schweiz haben könnte.