Die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) hat vor dem Zürcher Obergericht einen juristischen Erfolg errungen. Es ging um die Berichterstattung über einen Missbrauchsfall, bei dem das Bezirksgericht Zürich den Medien ursprünglich untersagt hatte, über wesentliche Details zu berichten, um die Identifizierung der Beteiligten zu verhindern. Zeno Geisseler, Redaktor der NZZ, betonte, dass diese Einschränkungen eine kritische Debatte über die Pressefreiheit und die Rechte der Medien ausgelöst hätten.
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«Gerichtsgeneral» Sebastian Aeppli
Die Gerichtsfall Pierin Vincenz umfasst über 500 Bundesordner. Kein Problem für den 63jährigen Vorsitzenden Bezirksrichter Sebastian Aeppli. In Hunderten von Prozessen hat er mit Finanzgaunern, Abzockern, Pädophilen Straftätern, Kinderschänder oder Prostituiertenmörder beschäftigt und viele verurteilt. Darunter bekannte Fälle und Namen.