Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau lässt die vernichtende Kritik des Arboner Bezirksgerichts im Falle des Hefenhofener Tierquälers nicht auf sich sitzen. Sie hat Berufung angemeldet und zieht das Urteil ans Kantonsgericht weiter, wie sie heute in einer Mitteilung schreibt.
Darin wehrt sich die Staatsanwaltschaft insbesondere dagegen, dass das Strafverfahren zu spät eröffnet worden sei. «Die Staatsanwaltschaft Thurgau eröffnete das Strafverfahren gegen den beschuldigten Landwirt am 8. August 2017 durch Erlass eines Hausdurchsuchungsbefehls, nachdem ihr mitgeteilt worden war, dass man an diesem Tag einen Kieferknochen unter einem Misthaufen gefunden hatte. Eine frühere Eröffnung des Strafverfahrens hätte nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gestanden», schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte sei ab diesem Zeitpunkt anwaltlich vertreten gewesen, die Verfahrensrechte seien eingehalten worden.
Damit spielt die Staatsanwaltschaft auf die Kritik des Bezirksgerichts an der Hofräumung vom 7. August 2017 an. Damals sei, so das Bezirksgericht Arbon letzte Woche, der Beschuldigte vom Hof abgeführt worden, obwohl er das Recht gehabt hätte, der Räumung beizuwohnen. Zudem sei bei der Räumung nichts dokumentiert worden. Die Staatsanwaltschaft Thurgau schiebt den schwarzen Peter dafür aber dem Veterinäramt zu. «Die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung der Strafuntersuchung auf dem Betrieb des Beschuldigten getroffenen Massnahmen, insbesondere die am 7. August 2017 durchgeführte Hofräumung, waren verwaltungsrechtlicher Art. Das Veterinäramt Thurgau war gestützt auf die damals geltenden Bestimmungen zur Durchführung legitimiert.».
Deshalb habe es, anders als das Gericht es festhielt, auch keinen Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft für diese Massnahme gebraucht. Für die Staatsanwaltschaft sei nicht nachvollziehbar, warum die verwaltungsrechtlich erhobenen Beweise nicht gerichtsverwertbar sein sollten.
Siehe auch Artikel: Arboner Bezirksgericht zerreisst Staatsanwaltschaft in der Luft
Da sind wir gespannt, wie die nächste Instanz entscheiden wird.