UBS: Busse massiv reduziert

Das Gericht hat im Berufungsverfahren die UBS und alle Mitarbeiter, welche bereits vor der ersten Instanz verurteilt worden waren, in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Strafmass wurde im Vergleich zur ersten Instanz allerdings massiv reduziert: von EUR 3.7 Milliarden auf noch EUR 3.75 Millionen. Zusammen  mit der einbehaltenen Kaution und dem Schadenersatz kommt die Verurteilung die UBS auf EUR 1.8 Milliarden zu stehen – in erster Instanz waren es noch 4.5 Milliarden gewesen.

Den Parteien bleiben 5 Tage, um zu entscheiden, ob sie den Fall noch einmal weiterziehen möchten. Die UBS teilte am Montag mit, sie werde den Entscheid analyiseren und alle Optionen – einschliesslich einer Berufung – prüfen.

Die Anklagepunkte der französischen Justiz gegen die Bank sind zunächt die rechtswidrige Kundenanwerbung: UBS-Banker waren in den Jahren 2004 bis 2012 nach Frankreich gereist, um dort Kundenbeziehungen aufzubauen und Kunden zu helfen, Vermögenswerte am französischen Fiskus vorbei zu verstecken. Daraus wurde der Bank der Vorwurf der Geldwäscherei gemacht, wobei der Steuerbetrug jeweilen das Vordelikt bildete. In diesen Punkten wurde die UBS AG schuldig gesprochen. Die französische Tochtergesellschaft UBS (France) SA wurde vom Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäscherei freigesprochen, allerdings der Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung schuldig gesprochen.

Überraschend für viele Experten: Das Gericht hat die erstinstanzlich verhängte Busse massiv reduziert: Waren es damals noch rund 3.8 Milliarden, so sind es jetzt „nur noch“ 3.8 Millionen – also eine Reduktion um drei Nullen. Im Gegenzug wird die Kaution von EUR 1 Millarde einbehalten, die Bank muss dem französischen Staat zudem eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung von 800 Millionen vergüten.

 

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