Der jüngste Zürcher Gerichtsskandal ist unter vielen Aspekten verstörend und schreit nachgerade nach einer parlamentarischen Aufarbeitung.
Der schlimmste Aspekt am Ganzen ist die Reaktion der Zürcher Gerichtsbarkeit mit all ihren Repräsentanten.
Da wird die Richterin Simone Nabholz überführt, wie sie in einer Fallbesprechung in persönlichkeitsverletzender Art und Weise über einen Anwalt herzieht und darüber mutmasst, dass er den Klienten, um den es geht, wohl nur vertrete, weil er jung sei und das Geld brauche. Man erinnert sich an den Skandal, der heraufbeschworen wurde, als der frühere Bundesgerichtspräsident Meyer am Rande einer Einvernahme über eine Bundesstrafrichterin abgelästert hatte. Meyer hatte immerhin die Grösse, den Fehler einzugestehen und sich öffentlich zu entschuldigen.
Klar, die Aufzeichnungen in dem jüngsten Fall erfolgten mutmasslich illegal. Über Rechtfertigungsgründe werden wohl die Gerichte entscheiden. Schon heute ist auch klar, dass von den in dieser Sache Betroffenen auf dem Platz Zürich niemand ein unabhängiges Urteil erwarten darf. Dafür hat sich die Zürcher Justiz schon viel zu sehr ins Zeug gelegt, um den Fall zu vertuschen.
Begonnen beim Bezirksgericht Zürich. Es liegt kreuzfalsch, wenn es seine Richterkollegin damit in Schutz nimmt, es handle sich um «private Gesprächsfetzen». Mitnichten. Die abschätzigen Worte erfolgten nicht privat, sondern, wenn nicht im Rahmen, dann am Rande der Besprechung eines Falles. Solches Ablästern und Sich-Lustig-machen hat aber an einem Gericht nichts verloren. In jeder anderen Branche hat man das längst abgestellt. Wer sich als Chirurg heute am Tisch noch herablassend über die Patientin äussert, hat gute Chancen gemeldet zu werden. Und das war’s dann mit der Karriere. Richtig so. Ausgerechnet die Richterkaste, deren Arbeit es wäre, über das korrekte Verhalten anderer zu urteilen, nimmt sich hier Dinge heraus, die vollständig inakzeptabel sind.
Als Bürger dieses Staates muss man den Anspruch haben dürfen, dass Richterinnen und Richter nicht über Klatsch und Tratsch zu einem Urteilsspruch finden. Und auch nicht über Mutmassungen und Werweissen. Sondern strikte entlang der Sachverhaltselemente. Als Bürger dieses Staates darf man den Anspruch haben, dass das Urteil am Ende einer Fallbesprechung steht, und nicht am Anfang. Richterinnen wie Simone Nabholz, die nichts Besseres wissen, als sich über die rechtssuchenden Prozessparteien abschätzig zu äussern, haben nicht die charakterlichen Eigenschaften, die es für das Richteramt braucht. Deshalb hätte die einzig korrekte Reaktion des Bezirksgerichts die sein müssen, dass man ihr den Rücktritt nahelegt.
Dass dies nicht passiert ist und sich das gesamte Zürcher Gerichtswesen jetzt auf die WELTWOCHE und den Whistleblower einschiesst, lässt am Ende eigentlich nur eine traurige Vermutung zu: Die nämlich, dass das Verhalten von Nabholz derart Alltag und branchenüblich ist unter Richterinnen und Richtern, dass die Zürcher Richterkaste in dem Skandal nicht eine Debatte über eine offensichtlich nicht geeignete Kollegin sieht, sondern sich in ihrem eigenen Selbstverständnis angegriffen fühlt. Das ist ein schockierender Befund.
Wie wäre er auszuräumen? Am einfachsten wohl dadurch, dass auch die Judikative das lernen muss, was in anderen Verwaltungszweigen und auch der Privatwirtschaft längst Einzug gehalten hat. Nämlich Transparenz. Das Bundesgericht führt heute schon einen Teil der Urteilsberatungen öffentlich durch. Warum sollte das nicht Schule machen? Welchen Schaden könnte es anrichten, wenn jeder Rechtssuchende verlangen könnte, dass die Urteilsbesprechung öffentlich erfolgt? Natürlich, das würde von den Richterinnen und Richtern verlangen, dass sie vorbereitet sein müssen vor einer Urteilsverhandlung, dass sie die Akten studiert haben, dass sie strukturiert, sachlich und entlang der juristischen Fragestellungen debattieren und um den juristisch korrekten Entscheid ringen. Eigentlich genau das, was wir doch sowieso von einem Spruchkörper verlangen dürfen sollten.
Was spricht also dagegen?
So eine Richterin, wie diese Simone Nabholz, sind eine Schande für unser Justizsystem. Wenn Urteilsfindung durch „Weibergeschwätz“ und nicht durch seriöse Analyse entsteht, haben wir es wirklich weit gebracht.
In meinem Gerichtsfall habe ich bei Beginn der Verhandlung die drei Gerichtspräsidenten (Richter gibt es ja keine mehr) gefragt, ob ich ein gerechtes Verfahren erwarten dürfe, und ob dieses Gericht unabhängig und unparteiisch sei und mir dies hier und jetzt bestätigen können. Man hat nicht mal versucht um den heissen Brei zu reden, nein, man hat mir meine Frage schlicht nicht beantwortet. Ich habe keine Antwort erhalten. Ich habe 3 mal gefragt, ob die anwesenden Gerichtspräsidenten mir ein Verfahren gemäss Art 10. der EMRK garantieren können. Keiner der Gerichtspräsidenten konnte mir Antwort geben, was mir eindeutig und unissversständlich bestätigte, dass unsere Gerichte (und das geht bis ans Bundesgericht) KEINE gerechten und Menschenrechtskonforme Verfahren mehr abhalten können. Man muss sich dies bildlich vorstellen, die drei Gerichtspräsidenten, die von Gesetzes wegen verpflichtet wären, neutral zu handeln, können dem Angeklagten nicht mal garantieren, dass er ein gerechtes Verfahren erhält! So weit ist es in der Justiz bereits gekommen!
Es herrscht Rechtsbankrott in vielen Belangen, zB. der Regierungsrat ist der direkte Vorgesetzte des Polizeichefs, der seinen Job verliert, wenn er nicht im Sinne der Politik handelt, die Politiker wählen die Gerichtspräsidenten und wenn der Gerichtspräsident nicht parteikonform (also parteiisch) entscheidet, muss er damit rechnen, bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden. Der Beamte, der von Amtes wegen dazu verpflichtet war, neutral und im Sinne der Bevölkerung zu handeln, wurde abgeschafft und durch ein Anstellungsverhältnis vom Arbeitgeber abhängig gemacht. Kein sogenannter Betreibungsbeamte dürfte staatliche Steuern/Gebühren usw eintreiben, da er durch Verlust des Beamtenstatus für seinen Arbeitgeber Geld eintreibt und damit eindeutige Befangenheit herrscht, muss er doch sonst um seine Anstellung bangen.
Meine Aussagen kann ich ebenfalls belegen, ich hatte Zeugen vor Gericht, habe Bild- und Tonaufnahmen von dem Betreibungsamt, wo die Betreibungsbeamtin sogar zugibt, dass sie mich zu einer Unterschrift nötigt und wo man mich auf die Frage, nach welcher Gesetzesgrundlage das Betreibungsamt Kontosperren erlasse beleidigt und bedroht. Dies durch den Leiter des Betreibungsamtes…
Die entsprechende Beschwerde beim Zivilgericht wurde als zu umfangreich und in zu kleiner Schrift zurückgewiesen. Dies in einer Verfügung ohne Unterschrift und ohne Rechtsmittelbelehrung.
Ich frage mich was wohl der ausgelachte Anwalt macht???? Hat er Schiss und lässt es sein? Hat ihm sein Arbeitgeber mitsamt Richter gedroht????
Wäre interessant zu wissen?
Dagegen spricht, dass es sich nur um Sprachfetzen handelt. Der Kontext ist nicht gegeben. Zudem sind heute mittels KI auch Fälschungen möglich.
Offenbar haben sie den Fall nicht genau verfolgt. Es wurde vom Gericht bestätigt dass die Aufnahmen echt sind.
Traurig, dass man vor dem Gesetzt nicht fair und gleich behandelt wird. Wer sich den Fall genauer anschaut, erkennt auch, wie unfair Klagende behandelt wurde. Angefangen von seinem Arbeitgeber, bis hin zur Richterin. Aus der Situation heraus wundert es mich nicht, dass er sich mit den Aufnahmen absichern wollte – letztlich haben es diese Aufnahmen bewiesen, was damals innerhalb der Arbeitgeber und sogar Richterschaft vor sich ging. Alles nur, weil er sich einen Wirkstoff nicht spritzen lassen wollte, der bis zum damaligen Zeitpunkt nicht ausführlich getestet war…