Von wegen «harte Beweise»

Der Neurowissenschafter und Pychologie Itiel Dror wirft Gerichtsexperten wie Forensikern fehlende Selbstreflexion und den Hang zu Vorurteilen vor. Seine wissenschaftlichen Experimente belegen ein erschreckendes Ausmass an Ignoranz einer Branche, deren Arbeitsergebnisse von vielen Gerichten unkritisch und als ’sankrosankt‘ betrachtet werden, auch wenn sie das überhaupt nicht sind.

Itiel Dror wird in der jüngsten Ausgabe von DAS MAGAZIN von der deutschen Journalistin Antje Joel in einem lesenswerten Beitrag interviewt und gibt Einblicke in seine Arbeit. Dror untersucht am University College in London den ‚Cognitive Bias‘ – oder, zu deutsch: die kognitive Verzerrung. Damit werden Vorurteile bezeichnet, welche in der Arbeit verschiedenster Berufsgattungen zu Fehleinschätzungen führen. Betroffen davon sind Ärzte, Banker, Pilotinnen, und eben auch: Forensiker, Gerichtsmediziner oder DNA-Expertinnen. Das ist besonders dramatisch, wenn ihre Arbeit die Grundlage bildet für Verurteilungen vor Gericht, bei denen es möglicherweise um langjährige Gefängnisstrafen geht.

«Innocence Project»

Wie wichtig die Arbeit von Dror ist, zeigen Zahlen des «Innocence Project» in New York. Diese Initiative der Benjamin N. Cardozo School of Law an der Yeshiva University schaut sich immer wieder die Fälle von Verurteilten in den USA an, bei denen die Schuldfrage – trotz eines Schuldspruchs – nicht stringend erscheint. In vielen der aufgerollten Fälle werden Verurteilte in Revisionsprozessen freigesprochen und freigelassen. Und, so Dror in dem Interview mit dem MAGAZIN: «In 60 Prozent hatten forensische Fehlentscheidungen zu der Verurteilung beigetragen.»

Das Innocence Project stösst aber nicht nur die Revision von falschen Gerichtsurteilen an, sondern engagiert sich für die Verbesserung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der forensischen Wissenschaft. «Wir arbeiten auf Bundesebene, um eine wissenschaftsbasierte Bewertung der Gültigkeit forensischer Disziplinen, die Finanzierung von Forschung, die Entwicklung nationaler Standards für die Praxis der forensischen Wissenschaft und die Unterstützung der juristischen Ausbildung zu fördern.»

Aber warum?

Wie kann es aber dazu kommen, nachdem doch DNA-Beweise beispielsweise gemeinhin als unfehlbar gelten? Dror diffenziert: Natürlich gebe es Fälle, in denen ein DNA-Test eindeutig sei und nennt den Vaterschaftstest als Beispiel. «Aber bei Kriminalfällen haben Sie meist eine gemischte DNA-Spur, von zwei, drei oder vier Leuten.» Oft hätten die Forensiker dann ein unvollständiges DNA-Profil vom Tatort vorliegen, das sie vervollständigen müssten mit der DNA-Probe eines Verdächtigen. Und dieser Vorgang sei anfällig für den Einfluss von Vorurteilen. Wenn die Forensiker dann beispielsweise wüssten, dass ein Verdächtiger von Zeugen am Tatort gesehen wurde, dann sei die Chance grösser, dass die fehlende DNA dann eben so ergänzt werde, dass sie passt. Wenn die Gerichtsmediziner hingegen gesagt bekämen, der Verdächtige sei zum Tatzeitpunkt erwiesenermassen nicht vor Ort gewesen, dann fällt die DNA-Bestimmung ganz anders aus.

Was unglaublich tönt, kann Dror mit Experimenten belegen. So hat er beispielsweise von Gerichtsmedizinern medizinische Daten zu einem toten Kleinkind untersuchen lassen. Die eine Gruppe erhielt die Information, das schwarze Kind sei vom schwarzen Freund der Mutter in die Notfallaufnahme gebracht worden. Bei einer zweiten Gruppe gingen die medzinischen Daten mit dem Narrativ einher, eine weisse Grossmutter hätte das weisse Kind in die Notaufnahme gebracht. Fazit: Von den Medizinern, die von der Geschichte mit dem scharzen Kind ausgingen, kamen fünfmal so viele auf den Befund ‚Mord‘ als auf den Befund ‚Unfall‘. Bei der Gruppe, die von einem weissen Kind ausgingen, befanden die Mediziner doppelt so häufig, dass es sich um einen Unfall als um einen Mord gehandelt haben müsse.

Und zu ähnlichen Resultaten kommt Drior auch bei Experimenten, bei denen es um Fingerabdrücke oder ballistische Untersuchungen geht. Regelmässig kann er belegen, dass die Untersuchungsergebnisse je nach Zusatzinformationen zu dem Fall, ganz unterschiedlich ausfallen. Und Vorurteile eine ganz wesentliche Rolle spielen. Dabei betont Dror, dass von dem Phänomen nicht etwa nur einige schwarze Schafe, sprich: rassistisch denkende Forensiker oder Gerichtsmediziner betroffen sind: «Ich konnte nachweisen, dass auch hart arbeitende, hoch ambitionierte Wissenschaftler Fehler machen, weil sie voreingenommen sind.»

Scharfe Reaktionen

Dass Dror mit seiner Forschungsarbeit nicht überall gut ankommt, ist wenig erstaunlich. Gerade im Bereich der Forensik und Gerichtsmedizin wird gerne eine wissenschaftliche Exaktheit behauptet und entsprechend treten deren Vertreterinnen und Vertreter häufig auf. Für Richterinnen und Richter war es bislang angenehm, sich auf den vermeintlich hieb- und stichfesten DNA-Beweis abzustützen, um eine beschuldigte Person lebenslänglich ins Gefängnis zu schicken. Entsprechend scharf fiel die Reaktion der Betroffenen aus, erzählt Dror im MAGAZIN: «Sie griffen mich persönlich an, schicken Beschwerdebriefe an die Universtität. Verlangten meine Entlassung und dass meine Forschungsergebnisse zurückgezogen werden. Sie waren alle sehr, sehr wütend.»

Gleichwohl – die Fakten sprachen für sich. Im Falle von Kerry Robinson im US-Bundesstaat Georgia führte die Arbeit von Dror dazu, dass der Beschuldigte nach 18 Jahren im Gefängnis freigelassen wurde. Bei einem Blindtest ohne jede Zusatzinformation waren die DNA-Spuren aus dem Fall 17 verschiedenen Experten vorgelegt worden. 16 widersprachen der Interpretation des Experten, dessen Arbeit zur Verurteilung von Robinson geführt hatte – nur ein einziger stützte dessen Expertise.

Unterdessen gibt Dror in vielen Ländern Seminare für Praktiker, die lernen wollen, wie sie der Voreingenommenheit am besten begegnen und Fehler ausschliessen können. «Wichtig ist, dass ich die Experten nicht der Unehrlichkeit beschuldige oder absichtlicher Voreingenommenheit. Sondern ihnen klarmache, dass sie, wie wir alle, dem Aufbau unseres Gehirns ausgesetzt sind und der Art, wie es Informationen verarbeitet.» So seien viele Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer fassungslos, wenn er ihnen in einem kleinen Experiment zu Beginn eines Kurses beweist, dass auch sie nicht vor Fehlurteilen gefeit sind.

Haupterkenntnis: Zusatzinformationen aussen vor lassen

Ein wichtiges Element, um Vorurteile auszuschliessen, ist gemäss Dror, dass die Spezialistinnen und Spezialisten keine fallspezifischen Zusatzinformationen enthalten. Sie sollen nur das vorgelegt bekommen, was für ihre Arbeit zwingend nötig ist – und keine weiteren Informationen etwa darüber, ob die Fingerabdrücke von einer Person stammen, die vorbestraft ist oder ob der Polizist der Meinung ist, dass der Verdächtige lügt.

In der Schweiz hat Dror bislang gemäss seinem Interview noch keine Seminare abgehalten. Aus welchen Gründen auch immer. Bereit dazu wäre er: «Ich komme gern und biete auch hier mein Training an», schliesst das Interview mit ihm.

 

 

 

4 thoughts on “Von wegen «harte Beweise»

  1. Ich bin ein österreichischer Daktyloskop bzw um es ganz genau zu nennen ein österreichischer Lophoskop. Die Daktyloskopie bzw Lophoskopie ist ein äußerst komplexes Sachgebiet, über das so manche Leute schon ganze Bücher geschrieben haben. Um es aber kurz zu machen, möchte ich zum Artikel des Herrn Itiel DROR folgendes sagen:

    In Österreich haben wir in der Daktyloskopie den sogenannten numerischen Standard. Das heißt, für einen Identifizierung einer Fingerabdruckspur sind mindestens zwölf sichere Merkmale (Minutien) erforderlich. Eine Spurenidentifizierung mit sechs, sieben oder acht Merkmalen ist in Österreich völlig ausgeschlossen.

    Um jegliche Fehlerquellen (Vorurteile etc.) auszuschließen, gibt es zusätzlich noch das sogenannte „Vier-Augen-Prinzip“. Das heißt, dass ein zweiter Daktyloskop den ganzen Fall unvoreingenommen nochmals untersucht. Erst wenn der zweite Daktyloskop zum selben Ergebnis kommt, gilt die Spur als identifiziert. Bei sehr komplexen Spuren kann es auch sein, dass ein dritter, vierter oder fünfter Daktyloskop die Spur mit dem Fingerabdruck des möglichen Spurenverursachers vergleicht. In der österreichischen Daktyloskopie gibt es im Falle einer Identifizierung auch keinen Beschuldigten oder Tatverdächtigen, sondern nur einen Spurenverursacher.

    Ich schreibe diese Zeilen kurz nachdem ich eine Spur einer Beschuldigten nicht zuordnen konnte und auch meine Kollegin zum selben Ergebnis gekommen ist. Im daktyloskopischen Spurenbericht ist zu lesen, dass die Beschuldigte als Spurenverursacherin ausscheidet. Punkt.

  2. Was für ein Schwachsinn! Eine Misch-DNA genügt nie für eine Verurteilung! Da braucht es nicht so einen Psycho-Heini der nach dem Haar in der Suppe sucht… Irgendwann wird niemand mehr verurteilt!

  3. Das schockierende daran ist meiner Meinung nach, dass dies wohl oft unwillentlich geschieht. Ich finde es schrecklich, dass sich die Experten dagegen wehren, dass ihnen dies nicht passiert. Eine Verurteilung ist für alle von den Strafverfolgungsbehörden gewünscht, aber die denken nicht unbedingt daran, dass, wenn es den falschen trifft, der wahre Täter unbehelligt herumläuft.

  4. Ich finde das sehr interessant! Es überrascht mich, dass sogar bei vermeintlich objektiven Befunden so viele Fehler passieren aufgrund unbewusster Vorurteile. Es schockiert mich, dass die Experten so wenig gewillt sind dies anzuerkennen. Statt Fehler einzugestehen und dazuzulernen, wollen sie wohl lieber so weitermachen und Unschuldige weiterhin ins Gefängnis stecken? Das kann es doch wohl nicht sein!

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