Die Sonntagspresse nimmt heute in verschiedenen Geschichten die Causa Lauber noch einmal auf.
Die NZZ AM SONNTAG berichtet von einer internen E-Mail, in welcher Bundesanwalt Lauber sich gegen das Verdikt seiner Aufsichtskommission stellt. Gemäss der Zeitung soll Lauber darin geschrieben haben, er weise die persönlichkeitsverleztenden Verlautbarungen der AB-BA in aller Form zurück.“ Die Behauptung der Aufsichtsbehörde, er habe wissentlich und willentlich die Unwahrheit gesagt, sei „tatsachenwidrig“, so die NZZ AM SONNTAG mit Verweis auf die E-Mail.
Die Aufsichtsbehörde hatte am Mittwoch die Verfügung veröffentlicht, mit der sie das Disziplinarverfahren gegen Lauber abgeschlossen hat. Darin kommt sie unmissverständlich zum Schluss, Lauber habe in Bezug auf ein Treffen mit FIFA-Präsident Infantino gelogen. Lauber hatte gegenüber der Aufsichtsbehörde zunächst behauptet, dass es dieses Treffen ovm Juli 2017 im Hotel Schweizerhof in Bern nie gegeben habe, später dann eine Erinnerungslücke geltend gemacht. Im Outlook-Kalender von Lauber war die Aufsichtsbehörde hingegen auf einen entsprechenden Eintrag gestossen und hatte auch eine entsprechende Rechnung des Hotels mit Konsumationen ausfindig machen können.
Laubers Arbeit als Bundesanwalt ist auch in der SONNTAGSZEITUNG ein Thema. Sie berichtet über zwei Abgänge von Kadern in der Abteilung Wirtschaftskriminalitätder Bundesanwaltschaft. Die erste betrifft den ehemaligen Leiter der Taskforce für den Schwerpunktbereich Fussball, Markus Nyffenegger. Diesem war schon 2018 vom Bundesanwalt die Leitung der Fussball-Taskforce entzogen worden. 2019 sei ihm dann von oben befohlen worden, eines der Verfahren, nämlich das gegen den grüheren FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke und Ex-FIFA-Finanzchef Markus Kattner fallzulassen.
Bevor das Verfahren eingestellt wurde, drehte es allerdings noch eine Runde am Bundesstrafgericht, wo Nyffenegger zusammen mit seinem Vorgesetzten, dem damaligen Chef der Wirtschaftsabteilung, Olivier Thormann und Bundesanwalt Lauber persönlich für befangen erklärt wurden. Grund: Die nicht protokollierten Geheimtreffen mit der FIFA-Spitze. Nyffenegger hatte in diesem Verfahren gemäss Sonntagszeitung zu Protokoll gegeben, diese Treffen, an deren Vorbereitung er involviert gewesen sei, hätten gar keinen Sinn ergeben. Konkret: Es habe „keinen sepzifischen Koordinationsbedarf“ gegeben. Genau einen solchen hatte Bundesanwalt Lauber bei seinen Rechtsfertigungen stets reklamiert. Kurze Zeit später wurde Nyffenegger auch noch von weiteren Führungaufgaben, welche er innerhalb der Abteilung Wirtschaftsdelikte hatte, freigestellt.
Damit erging es ihm nicht anders als seinem früheren Vorgesetzten Thormann. Der wurde von Lauber schon früher im Jahr 2019 suspendiert – kurze Zeit, nachdem die Geheimtreffen in den Medien zum Thema wurden. Brisant: Thormann hat die Bundesantwaltschaft verlassen und arbeitet heute als Richter und Präsident der Berufungskammer am Bundesstrafgericht. In dieser Funktion entscheidet der FDP-Mann über Berufungen gegen Verfahren der Bundesanwaltschaft.