Wie lange noch?

Das gab es noch nie. Ein Bundesanwalt wird von seiner Aufsichtsbehörde zerfleddert. Die Verfügung liest sich wie ein Urteil gegen einen Kriminellen. Mit dem Unterschied, dass der Beschuldigte in diesem Falle noch immer in Amt und Würden ist.

Und dieser Zustand ist unhaltbar. Nicht zuletzt deshalb, weil Lauber die Aufsichtsbehörde gleich noch einmal bestätigt. Diese rügt nämlich auch die Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit des Bundesanwalts. Was dieser mit seiner indirekten Ankündigung, gegen die Verfügung Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht führen zu wollen, bestätigt.

Lauber und seine Getreuen haben es offenbar noch immer nicht verstanden: Die Aufsichtsbehörde ist der Bundesanwaltschaft übergeordnet. Wird ein Bundesanwalt von ihr gerüffelt, kann er entweder in Demut akzeptieren und Besserung geloben, oder aber zurücktreten. Die Besserwisserei von Lauber ist nicht nur unerträglich, sie ist dem Amte des Bundesanwalts abträglich.

Das gilt umso mehr, als die Kritik der Aufsichtsbehörde unter Fachleuten weitgehend unbestritten ist. Dass es nicht die Normen der Strafprozessordnung erfüllt, wenn Treffen nicht protokolliert werden, sollte schon dem Staatsanwalts-Lehrling klar sein. Und sich nicht an ein Treffen mit einer Person wie dem FIFA-Generalsekretär Infantino erinnern zu können, sollte allein schon zu einer Absetzung Laubers führen: Entweder leidet der Mann an pathologischen Erinnerungsstörungen oder aber er lügt uns alle an. Beides ist mit seinem Amt nicht zu vereinbaren, und die Aufsichtsbehörde scheint sich ihrer Sache sicher, dass Lauber wohlwissend gelogen hatte. Dazu kommen noch Punkte, die von der AB-BA nicht gerügt werden, von Juristen aber genauso mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden. Beispielsweise, dass sich Lauber vom Zürcher Strafrechtler Lorenz Erni vertreten lässt. Welcher aber gleichzeitig bereits ein Mandat von Sepp Blatter hat, der ebenfalls in die FIFA-Untersuchung involviert ist. Langjährige Beobachter schütteln darüber nur den Kopf und können insbesondere auch nicht verstehen, warum Erni sich für ein solches Spiel hergibt, das mehr als nur ein „Geschmäckle“ hat.

Das Ergebnis der Aufsichtsbehörde stellt allerdings auch dem Parlament ein schlechtes Zeugnis. Und das in zweierlei Hinsicht. Zunächst haben sich zu viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier dümmlich-naiv von der PR-Kampagne von Laubers Kommunikationsagentur einlullen lassen. Erste Reaktionen zeigen, dass Teile des Parlaments die Misere immer noch als persönlichen Streit zwischen Lauber und Hans-Peter Uster, dem Präsidenten der AB-BA abtun. Nur: So einfach ist die Sache nicht. Zum einen hat nicht Uster, sondern die SVP-Bundesrichterin Alexia Heine die Untersuchung geführt. Zum anderen sind die Verfehlungen von Lauber für jede und jeden juristisch auch nur Halbgebildeten so offensichtlich und die Liste so lang, dass es eigentlich nichts mehr zu diskutieren gäbe. Das Verhalten von Lauber zeigt in mehreren Punkten überdeutlich, dass er offensichtlich weder fähig noch willens ist, eine Aufsichtsbehörde über sich zu akzeptieren.  Falls das Parlament weiter lamentiert, statt zu handeln,  ist die Mehrheit des Parlaments gegenwärtig genau so ein Teil des Problems. Ob es die Kraft hat, die Sache anzugehen und Lauber in die Wüste zu schicken? Es ist zu bezweifeln.

Der zweite Kritikpunkt, den sich das Parlament gefallen lassen muss: Im Rahmen des Verfahrens sind verschiedene Kompetenzfragen aufgetaucht, weil der gesetzgeberische Rahmen für die Aufsichtstätigkeit der AB-BA zu wünschen übrig lässt. Dass beispielsweise eine Aufsichtsbehörde einen Untersuchungsauftrag nicht extern vergeben kann – gerade in einer Situation wie der gegeben, ist ein Unfug. Genauso wie die Tatsache, dass die Behörde dann bei Entscheiden gegen sie vor dem Bundesgericht nicht beschwerdeberechtigt sein soll, wie das vom Bundesgericht festgehalten worden ist. Auch da muss das Parlament dringend nachjustieren.