Andreas Zünd neuer EGMR-Richter

Der Europarat hat am Dienstag den Bundesrichter Andreas Zünd zum neuen Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strasbourg berufen. Er folgt damit auf Helen Keller.

Die parlamentarische Versammlung des Europarats folgte mit der Wahl der Empfehlung ihrer vorberatenden Kommission. Diese hatte sich für eine von drei Kandidaturen zu entscheiden, welche der Schweizer Bundesrat eingereichte hatte. Die anderen Kandidaten neben Zünd waren der Bundesrichter Nicolas von Werdt sowie die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marianne Ryter.

Ein Leben lang am Gericht

Zünd wurde im Jahr 2003 als vollamtlicher Richter ans Bundesgericht gewählt, zuvor war er bereits als nebenamtlicher Richter am „Mon Repos“ tätig – und parallel dazu Oberrichter im Kanton Aargau. Ursprünglich studiert hatte er an der Universität Bern und dort 1982 mit dem Lizenziat abgeschlossen, zwei Jahre später das Fürsprecherpatent im Kanton Aargau erworben und schliesslich 1986 wiederum an der Uni Bern den Doktortitel erworben.

Ein Linker nicht nur nach dem Parteibuch

Mit Zünd erhält der EGMR einen neuen Richter, der ein klares und auch politisches Profil hat. Der Aargauer ist SP Mitglied und wird von Kritikern dafür kritisiert, dass er sehr wohl auch politisch motiviert urteile. In der Presse wird er gelegentlich als „Aktivist“ bezeichnet. Zünd war als Mitglied der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilungen an verschiedenen Urteilen beteiligt, die gerade bei den bürgerlichen Parteien Kritik auslösten.

Beispielsweise an dem Urteil aus dem Jahr 2012, das die Europäische Konvention für Menschenrechte über die Bundesverfassung stellte. Auch bei dem umstrittenen Urteil aus dem Jahr 2019, dass die UBS Daten aus 45’000 Kundendossiers an die fanzösischen Steuerbehörden ausliefern musste, war Zünd Mitglied des Spruchkörpers.

Lange Publikationsliste

Unbestritten ist dagegen sein Renomée als langjähriger Fachmann in zentralen Fragen der Menschenrechte, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts und des Ausländerrechts. Zu diesen Themen hat Zünd auch immer wieder in Fachzeitschriften und Kommentaren publiziert. Zünd ist allerdings bereits 64 Jahre alt – mit 70 Jahren ist am EGMR Schluss. Zumindest im Moment noch: Es laufen nämlich Bestrebungen, die Altersbeschränkung für Richter aufzuheben.

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