Im Fall Michael P. aus Hinwil prallen zwei völlig gegensätzliche Wirklichkeiten aufeinander. Die Mutter schildert jahrelange Unterdrückung und eine Flucht mit den Kindern. Der Vater spricht von falschen Anschuldigungen, Entfremdung und einer KESB, die zu lange nur formal reagiert habe. Klar ist: Seit dem Polizeieinsatz im März 2024 ist die Beziehung zur gemeinsamen Tochter O. und seiner Stieftochter S. Schritt für Schritt zerbrochen. Der Fall zeigt, warum das grosse Reformversprechen des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KESB) bis heute brüchig wirkt: Gerade in hoch eskalierten Familienkonflikten kommt Hilfe oft zu spät, zu langsam oder nur auf dem Papier.
Im März 2024 eskalierte der Konflikt zwischen Michael P. und seiner damaligen Ehefrau. Nach schweren Vorwürfen gegen ihn griff der Staat sofort ein: Gegen Michael P. wurden Schutzmassnahmen angeordnet, darunter Wegweisung, Kontaktverbot und Rayonverbot. Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte diese Massnahmen am 13. März 2024 bis zum 19. Juni 2024 (Vergleich der Parteien). Am 7. Juni 2024 wurden Wegweisung und Rayonverbot wieder aufgehoben, nachdem die Ehefrau aus dem Haus ausgezogen war und das Gericht insoweit kein schutzwürdiges Interesse mehr sah.
Arbeitsunfähig
Für Michael P. war damit aber nichts erledigt. Die Akten zeigen, wie stark ihn diese Phase psychisch traf. In ärztlichen Berichten ist von einer schweren depressiven Episode die Rede, von Todeswünschen, starker Verzweiflung, intensiver Medikation und enger psychiatrischer Begleitung. Bis heute wurde ihm im Rahmen der Nachbehandlung weiterhin eine volle Arbeitsunfähigkeit attestiert.
Im Juli 2024 kam es zu einer ersten juristischen Wende. Die Staatsanwaltschaft erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung zu den gegen den Vater erhobenen Vorwürfen. In den Unterlagen, die Michael P. später zusammenstellte, wird besonders hervorgehoben, dass es zu keiner einzigen Einvernahme von ihm gekommen sei. Für ihn ist das der Beleg, dass die schwersten Anschuldigungen strafrechtlich nicht trugen.
Nur: Der Konflikt hörte damit nicht auf. Er verlagerte sich. Nicht mehr die strafrechtliche Frage stand im Zentrum, sondern die Beziehung zu den beiden Töchtern. In einer Strafanzeige vom 30. Januar 2025 wirft Michael P. seiner Ex-Frau vor, ihn vor O. mehrfach als „Straftäter“, „Vergewaltiger“ und „Narzisst“ bezeichnet zu haben. Als Schauplatz nennt er unter anderem ein Schulgespräch vom 17. Dezember 2024.
Die Mutter erzählt eine andere Geschichte
Die Gegenseite klingt völlig anders. In transkribierten Sprachnachrichten beschreibt seine damalige Ehefrau eine langjährige Beziehung mit einem „Narzissten“, spricht von Flucht, von körperlicher und psychischer Erschöpfung und davon, dass sie sich mithilfe von Polizei, Opferhilfe und einer „Narzisstengruppe“ aus der Beziehung gelöst habe. Sie sagt, die Kinder wollten den Kontakt zum Vater selbst nicht mehr; sie könne sie dazu nicht zwingen. Gleichzeitig erklärt sie, die Polizei habe ihr gesagt, was Michael P. gemacht habe und dass es strafbar sei.
Genau das macht den Fall so schwierig. Es gibt nicht einfach einen sauberen Sachverhalt mit einer klaren Täter-Opfer-Verteilung, sondern zwei radikal entgegengesetzte Deutungen derselben Geschichte. Der Vater spricht von falschen Anschuldigungen und gezielter Entfremdung. Die Mutter spricht von Schutz, Befreiung und einem Kind, das selbst auf Distanz gegangen sei. In einem solchen Fall müsste die zentrale Frage eigentlich lauten: Wie geht es dem Kind wirklich?
Der Kontakt zur Tochter zerbricht – und die KESB kommt ins Spiel
Im Verlauf des Jahres 2025 rückte genau diese Frage ins Zentrum. Michael P. wandte sich an die KESB Hinwil und machte eine Kindeswohlgefährdung geltend. Er sprach von Loyalitätskonflikt, Parentifizierung, Kontaktabbruch und psychischer Einflussnahme. In einem Schreiben seines Anwalts vom 24. September 2025 wird der KESB vorgeworfen, sie habe trotz Gefährdungsmeldung keine Abklärung vorgenommen und sich mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Pfäffikon aus der Verantwortung gezogen. Der Anwalt formuliert den Vorwurf deutlich: Die KESB habe „weder zur Lösung der Situation beigetragen“ noch die problematische Lage rund um O. aufgeklärt.
Gleichzeitig zeigt das Dossier, dass es sehr wohl therapeutische Begleitung gab. Die Psychotherapeutin Monika G. schrieb Michael P. im Juni 2025, die Tochter O. besuche die Psychotherapie regelmässig und zuverlässig. Sie betonte, ihr gehe es zunächst um das Wohlbefinden des Mädchens; ein Gespräch mit dem Vater wolle sie O. zwar anbieten, aber ohne Druck und so, dass die Therapie für O. ein sicherer Ort bleibe.
Am 10. Juli 2025 schrieb die Psychotherapeutin an Michael P., dass seine Tochter O. wolle ein solches Gespräch aktuell nicht. Solche Anfragen lösten bei Ihr Stress aus, und sie wolle selbst entscheiden, wann sie soweit sei. Genau dieser nüchterne Satz gehört zu den bedrückendsten Stellen des ganzen Falls. Denn er zeigt wie weit die Beziehung zwischen Vater und Tochter zu diesem Zeitpunkt bereits beschädigt war.
Keine Prüfung
Ende September 2025 war der Fall dann auch formell bei der KESB hängig. Im Oktober 2025 fand eine Anhörung der Eltern statt. Laut Michael P. wurde die geltend gemachte Gefährdung dabei jedoch nicht im Geringsten geprüft. Im November 2025 fand zudem eine Anhörung der Tochter statt. Ein Schreiben vom 15. Dezember 2025 dokumentiert, dass mehrere Anträge des Vaters vorlagen, Originalakten an die Gegenseite versandt wurden und Fristen bis Anfang und Mitte Januar 2026 gesetzt wurden. Die Sache lief also als Verfahren.
Der Anwalt von Michael P. versuchte in dieser Phase zugleich, die Eskalation aus dem juristischen Schützengraben zu holen. Er beantragte bei der KESB ein „abschliessendes formloses Gespräch“ in einem „vertraulichen und konstruktiven Rahmen ohne anwaltliche Begleitung“. Ziel war, die Eltern noch einmal über ihre Rechte und Pflichten gegenüber O. zu informieren und einen letzten Versuch ausserhalb des üblichen Stellungskriegtons zu machen.
Laut M. erklärte die KESB Hinwil im Februar telefonisch, dass die Mutter gefragt worden sei, ob sie ein solches Gespräch wünsche. Da die Mutter dies verneinte, stellte man in Aussicht, es dabei zu belassen. Bis heute liegt dazu keine begründete Verfügung der KESB Hinwil vor.
März 2026: Die Lage verschlechtert sich weiter
Am 10. März 2026 meldete sich die Psychotherapeutin bei Michael P.. In der Mail schreibt sie, es gehe der Tochter O. seit einigen Wochen deutlich schlechter als zuvor; sie empfehle inzwischen sogar, über eine medikamentöse Behandlung zu sprechen. Gleichzeitig schlug sie ein Telefongespräch mit Michael P. und allenfalls ein Elterngespräch vor.
Die KESB antwortet allgemein – aber nicht konkret
Inside-Justiz stellte der KESB Hinwil daraufhin fünf konkrete Fragen: seit wann die Behörde mit dem Fall befasst sei, welche Anträge vorlagen, welche Abklärungen sie vorgenommen habe, welche Massnahmen sie zum Schutz der Vater-Kind-Beziehung geprüft oder ergriffen habe und wie sie verhindere, dass frühe Vorwürfe gegen einen Elternteil zur dauerhaften Verfahrenswirklichkeit würden.
Die Antwort der KESB blieb allgemein. Präsidentin Marta Friedrich (Bild oben/Bild von der Homepage: https://marta-friedrich.ch/ ) schrieb über Loyalitätskonflikte, Parentifizierung, psychische Einflussnahme und Entfremdung als generelle Risiken nach Trennungen. Betroffene Familien würden „bestmöglich und intensiv unterstützt“, Verfahren könnten aber lange dauern, und in einzelnen Konstellationen stosse behördliches Handeln an Grenzen.
Das Problem dieser Antwort liegt weniger in ihrem Inhalt als in ihrer Form. Denn sie beschreibt das Thema fachlich korrekt, beantwortet aber den konkreten Fall nicht. Es fehlt eine Chronologie. Es fehlt die Angabe, welche hängigen Anträge materiell behandelt wurden. Es fehlt die Antwort auf die Frage, welche konkreten Schritte die KESB in diesem Dossier tatsächlich unternommen hat.
Für Michael P. wirkt das fast zynisch. „Marta Friedrich schreibt ja genau, dass die KESB hätte intervenieren müssen“, sagt er. „Doch sie hat nicht interveniert, sondern immer verweigert. Unglaublich.“ Und weiter: „Das ist krass. In der Mail an Dich schreibt sie alles, was die KESB hätte tun müssen, es aber nicht gemacht hat.“
Warum dieser Fall über den Einzelfall hinausweist
Der Fall Michael P. ist nicht deshalb wichtig, weil damit automatisch alle Vorwürfe des Vaters bewiesen wären. Das sind sie nicht. Auch die Mutter hat eine klare, emotional aufgeladene und in sich geschlossene Gegenerzählung. Gerade darum ist der Fall aber exemplarisch. Denn in solchen Hochkonfliktlagen müsste ein professioneller Kindesschutz besonders schnell, besonders klar und besonders kindzentriert handeln.
Genau hier wirkt das Reformversprechen der KESB bis heute brüchig. Die Reform sollte Laienbehörden ablösen und dafür sorgen, dass Menschen in Not schneller, besser und nachhaltiger unterstützt werden. Im seinem Fall ist davon aus Sicht des Vaters wenig zu spüren. Sein Bild ist jenes eines Systems, das am Anfang schnell Zwangsmassnahmen hervorbringt, später aber in Zuständigkeitsfragen, Fristen, Stellungnahmen und Aktenlogik steckenbleibt.
Am Ende bleibt damit eine brutale Frage stehen: Was nützt ein professionell klingendes System, wenn ein Kind zwischen zwei Wirklichkeiten aufgerieben wird und der betroffene Vater das Gefühl hat, zwar juristisch noch beteiligt zu sein, seine Tochter aber trotzdem Schritt für Schritt zu verlieren?
Der Fall Michael P. in acht Punkten
- Am 4. März 2024 erhob die ehemalige Ehefrau von Michael P. schwere Vorwürfe gegen ihren Ehemann. In der Folge wurden Schutzmassnahmen angeordnet und später bis zum 19. Juni 2024 durch Vergleich der Parteien verlängert. Wegweisung und Rayonverbot wurden am 7. Juni 2024 teilweise aufgehoben.
- Am 11. Juli 2024 erliess die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahmeverfügung. Michael P. sieht darin den Beleg, dass die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn nicht trugen.
- Anfang 2025 befand sich Michael P. laut ärztlichen Berichten in psychiatrischer Behandlung wegen einer schweren depressiven Episode.
- Am 30. Januar 2025 reichte er Strafanzeige gegen seine Ex-Frau ein. Er wirft ihr unter anderem vor, ihn vor der gemeinsamen Tochter als „Straftäter“, „Vergewaltiger“ und „Narzisst“ bezeichnet zu haben.
- Seit Mai 2025 sucht Michael P. nach eigenen Angaben Hilfe bei der KESB Hinwil und macht eine Kindeswohlgefährdung geltend.
- Im September 2025 warf der Anwalt von Michael P. der KESB vor, trotz Meldungen keine inhaltliche Abklärung vorgenommen zu haben.
- Am 15. Dezember 2025 waren bei der KESB mehrere Anträge des Vaters hängig.
- Am 10. März 2026 schrieb die Therapeutin, der Tochter gehe es deutlich schlechter als zuvor; nun werde auch eine medikamentöse Behandlung erwogen.
Titelbild: DaVinci AI Art Generator KI i
Joweid-Areal in Rüti /PD
KESB: Noch nicht so professionell, wie versprochen
Das Reformversprechen klang gut: schneller, besser, nachhaltiger helfen. In vielen Hochkonfliktfällen erleben Betroffene bis heute etwas anderes: ein System, das viel weiss, viel erklärt, viel kostet – und trotzdem zu oft zu spät, zu formalistisch und zu wenig wirksam handelt.
Man kann es höflich sagen. Oder ehrlich. Höflich lautet der Satz: Die KESB steht vor grossen Herausforderungen. Ehrlich lautet er: Die Professionalisierung des Systems hinkt den Versprechen hinterher, die Politik und Fachwelt seit Jahren abgeben. Auf dem Papier ist der Kindes- und Erwachsenenschutz heute interdisziplinär, rechtsstaatlich eingebettet und fachlich abgestützt. In der Praxis erleben viele Betroffene aber etwas anderes: ein System, das über Familien verfügt, ohne sie wirklich zu erreichen. Ein System, das Akten produziert, aber Vertrauen verbraucht. Ein System, das sehr genau benennen kann, was Loyalitätskonflikte, Parentifizierung, psychische Einflussnahme oder Entfremdung sind – und dennoch zu oft nicht rechtzeitig das Richtige tut.
Das bedeutet nicht, dass die KESB grundsätzlich scheitert. Und es bedeutet schon gar nicht, dass ihre Mitarbeitenden pauschal schlecht arbeiten. Viele Fälle sind komplex, emotional vermint und juristisch unerquicklich. Man arbeitet dort nicht im Spa, sondern im Maschinenraum sozialer Katastrophen. Gerade deshalb ist die Messlatte hoch. Wer in Familien, Krisen und Kindesschutz eingreift, darf nicht bloss irgendwie funktionieren. Er muss fachlich präzise, schnell, robust und beziehungspsychologisch sattelfest arbeiten. Genau daran wachsen die Zweifel.
Der Fall Michael P. zeigt dieses Grundproblem nicht im Lehrbuch, sondern im wirklichen Leben. Dort prallen zwei gegensätzliche Wirklichkeiten aufeinander. Die Mutter schildert Schutz, Flucht und jahrelange Belastung. Der Vater spricht von falschen Anschuldigungen, gezielter Entfremdung und einer Tochter, die psychisch zwischen zwei Welten aufgerieben werde. Gerade in einer solchen Konstellation müsste die KESB mehr sein als ein Verteilerkasten für Fristen, Stellungnahmen und Zuständigkeiten. Sie müsste schnell klären, wie es dem Kind tatsächlich geht, wer es wie beeinflusst, wo sofortige Hilfe nötig ist und welche Intervention Aussicht auf Wirkung hat.
Stattdessen sehen viele Betroffene ein anderes Bild. Sie erleben eine Behörde, die zuerst formal korrekt reagiert, dann aber in langen Verfahren, Zuständigkeitsfragen und allgemeiner Fachsprache steckenbleibt. Der Fall Michael P. passt bedrückend gut in dieses Muster. Die KESB kann in ihrer Stellungnahme an Inside-Justiz fachlich sauber erklären, wie gefährlich Loyalitätskonflikte, psychische Einflussnahme und Entfremdung für Kinder sein können. Nur beantwortet sie damit die eigentliche Frage nicht: Was wurde im konkreten Fall wann und wie getan?
Das ist kein blosses Kommunikationsproblem. Das ist ein Vertrauensproblem.
Denn Loyalitätskonflikte heilen nicht von selbst. Entfremdung wird nicht besser, wenn Akten ein paar Monate länger zirkulieren. Und Kinder gewinnen nichts, wenn Erwachsene jahrelang über Zuständigkeiten streiten, bevor jemand ernsthaft hinschaut. Zeit ist in solchen Verfahren kein neutraler Faktor. Zeit arbeitet fast immer gegen das Kind und gegen den Elternteil, der den Alltag nicht mehr prägt. Wer das unterschätzt, hat das Wesen solcher Konflikte nicht verstanden.
Hinzu kommt die politische Pointe, über die zu selten offen gesprochen wird: Der schlechte Ruf der KESB ist nicht nur das Produkt populistischer Dauerbeschallung. Natürlich gibt es Kampagnen, Überzeichnungen und ideologische Prügelrituale. Aber es gibt eben auch reale Erfahrungen. Viele Betroffene berichten von einem System, das fachlich hoch auftritt und menschlich oft erstaunlich fern wirkt. Nummer ziehen, Frist abwarten, Stellungnahme einreichen – und bitte das Kindeswohl in der Zwischenzeit irgendwo parken. Das ist polemisch formuliert, ja. Aber es trifft einen wunden Punkt.
Besonders heikel ist die stille Seite des Kindeswohls. Körperliche Gewalt erkennt das System vergleichsweise klar. Was es deutlich schlechter erkennt oder zumindest deutlich schwerfälliger bearbeitet, sind jene Schäden, die sich langsam in einem Kind festfressen: moralische Vergiftung, psychische Einflussnahme, Loyalitätsdruck, Rollenumkehr, Abwertung eines Elternteils, schleichender Kontaktabbruch. Das ist kein Randthema. Das ist der Kern vieler Trennungs- und Sorgerechtskonflikte. Und genau dort wirkt das System bis heute oft erstaunlich unbeholfen.
Dazu kommt ein kultureller blinder Fleck. Die KESB und ihr Umfeld sind zwar seit 2013 professionalisiert worden, kulturell wirkt aber manches immer noch wie ein Übergangssystem. Der Vater ist in etlichen Dossiers schneller Verdachtsperson als Bezugsperson. Die Mutter ist schneller Bezugsperson als Einflussfaktor. Das muss nicht einmal ideologisch gemeint sein, um problematisch zu sein. Es reicht schon, wenn es unbewusst geschieht. Vorurteile müssen keinen Bart tragen, sie können auch ein Diplom haben.
Wer viele solcher Fälle sieht, gewinnt den Eindruck, dass Väter nach wie vor nicht selten systemisch im Nachteil sind. Nicht immer. Nicht automatisch. Und gewiss nicht in jedem Fall zu Unrecht. Aber oft genug, um das Thema nicht als Männerstammtisch-Gemotze abzutun. Denn wo schwere Vorwürfe einmal im Raum stehen, wirken sie weiter – auch wenn sich später manches relativiert, nicht erhärtet oder strafrechtlich im Sand verläuft. Aus Vorwürfen wird dann Verfahrenswirklichkeit. Und aus Verfahrenswirklichkeit wird Lebenswirklichkeit.
Die Folgen reichen weit über den Einzelfall hinaus. Eine nur teilweise funktionierende KESB ist nicht bloss ein Behördenproblem. Sie ist ein gesellschaftliches Problem. Wenn Mütter, Väter und Kinder in jahrelangen Verfahren psychisch zermürbt werden, wenn Beziehungen zerbrechen, Erwerbsbiografien kollabieren, Therapien sich vervielfachen, Gutachten auf Gutachten folgen und am Ende trotzdem niemand behaupten kann, dem Kind sei rasch und nachhaltig geholfen worden, dann reden wir nicht über bedauerliche Einzelfälle. Dann reden wir über einen stillen Schaden an Familien, Biografien und letztlich an der Zukunft unseres Gemeinwesens.
Und billig ist das alles auch nicht. Im Gegenteil. Um den eskalierten Familienkonflikt hat sich ein ganzes Umfeld gebildet: Behörden, Beistände, Gutachter, Therapeutinnen, Pädagogen, Anwälte. Viele davon leisten seriöse Arbeit, das ist unbestritten. Aber man darf die unangenehme Frage trotzdem stellen: Ist dieses System in jedem Fall auf Lösung ausgerichtet – oder oft genug einfach auf Verwaltung? Denn für Betroffene sieht es nicht selten so aus, als werde sehr viel gearbeitet, sehr viel geschrieben, sehr viel abgerechnet – und trotzdem sehr wenig befriedet.
Auch die Anwaltschaft gehört in diese Debatte hinein. Selbstverständlich braucht es anwaltliche Vertretung, gerade in hoch eskalierten Fällen. Aber wer die Szene kennt, weiss auch: Nicht jede Vertretung dient der Deeskalation. Nicht selten wird der Mandant fachlich sauber, aber strategisch maximalistisch begleitet. Das bringt Honorar, aber selten Heilung. Zwischen rechtlicher Interessenwahrung und intelligenter Konfliktlösung besteht ein Unterschied. Und dieser Unterschied geht im Familienrecht viel zu oft wieder verloren.
Gleichzeitig wäre es billig, alle Schuld bei den Institutionen abzuladen. Viele Eltern sind in solchen Verfahren nicht mehr zu vernünftigen Lösungen fähig. Ego, Rache, Kränkung, Kontrollbedürfnis, gekränkter Stolz, narzisstische Muster – all das spielt in der Realität eine grosse Rolle. Nicht selten wird das Kind dabei zum Träger eines Konflikts, der eigentlich zwischen Erwachsenen ausgetragen wird. Gerade deshalb braucht es ein System, das diesen Namen verdient. Eines, das nicht bloss protokolliert, sondern führt. Nicht bloss verwaltet, sondern eingreift. Nicht bloss erklärt, sondern entscheidet.
Deshalb braucht es jetzt weniger Selbstlob und mehr Nüchternheit.
- Es braucht schnellere Verfahren.
- Es braucht mehr Personal, aber auch bessere Führung.
- Es braucht deutlich mehr Kompetenz bei psychischer Kindeswohlgefährdung, Bindungsdynamiken und strategischer Eskalation in Hochkonfliktfamilien.
- Und es braucht eine Kultur, die nicht nur den ersten Verdacht ernst nimmt, sondern auch den Mut hat, eine frühe Lageeinschätzung zu korrigieren, wenn sich die Wirklichkeit anders entwickelt.
Die KESB hat ein schwieriges Mandat. Das ist unbestritten. Aber mit der Schwierigkeit des Mandats kann man nicht auf Dauer jede Schwäche des Systems entschuldigen. Wer Macht über Familien hat, muss mehr liefern als gute Absichten, Fachvokabular und knappe Ressourcen als Dauererklärung. Kurz gesagt: Das Problem der KESB ist nicht, dass sie kritisiert wird. Das Problem ist, dass zu viele ihrer Kritiker mit einem Teil ihrer Kritik recht haben.
Roger Huber
