Die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) hat vor dem Zürcher Obergericht einen juristischen Erfolg errungen. Es ging um die Berichterstattung über einen Missbrauchsfall, bei dem das Bezirksgericht Zürich den Medien ursprünglich untersagt hatte, über wesentliche Details zu berichten, um die Identifizierung der Beteiligten zu verhindern. Zeno Geisseler, Redaktor der NZZ, betonte, dass diese Einschränkungen eine kritische Debatte über die Pressefreiheit und die Rechte der Medien ausgelöst hätten.
Kategorie: Medienrecht & Datenschutz
Bundesrat regelt Datenschutz bei Prozess-Videokonferenzen
Der Bundesrat der Schweiz hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Zivilprozessrechts unternommen, indem er die Vorgaben für den Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilprozessen konkretisiert hat. Dieser Schritt, der durch die Vernehmlassung eines entsprechenden Verordnungsentwurfs bis zum 22. Mai eingeleitet wurde, zielt darauf ab, die Gerichtsverfahren an die technologischen Entwicklungen und die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die revidierte Zivilprozessordnung, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, bildet…
Selbstjustiz und Eigenmächtigkeit des Bundes bei der Rechtsinformatik
Wer sich wundert, dass das Vorgehen des Bundes bei der Bankenkrise einem fundamentalen Prinzip der Demokratie widerspricht, der hat sich vermutlich noch nicht mit der Rechtsinformatik des Bundes beschäftigt. Im Rahmen der Bankenkrise hat sich der Bund über den Entscheid des Parlaments gestellt. Wie unklar die Rechtslage auch sein mag, im Zweifelsfall hat der Entscheid des Parlaments in einem demokratischen Rechtsstaat Vorrang.