Vom Bundesgericht abgewiesen, vom Parlament rehabilitiert

Der politische Durchbruch ist geschafft: Der Nationalrat hat am 1. Juni 2026 die Vorlage zur besseren Absicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern in arbeitgeberähnlicher Stellung in der Arbeitslosenversicherung angenommen. In der Differenzbereinigung schloss sich die grosse Kammer ohne Gegenantrag dem Ständerat an. Dieser hatte in der Frühjahrssession zusätzliche Sicherungen gegen Missbrauch eingebaut. Das Geschäft 20.406 ist damit bereit für die Schlussabstimmung, die voraussichtlich am 19. Juni 2026 in beiden Räten stattfindet.

Für François Cochard, OFKS.ch und die beteiligten Parlamentarier ist dies mehr als ein sozialversicherungsrechtlicher Etappensieg. Es ist die späte politische Korrektur einer Praxis, die Unternehmerinnen und Unternehmer über Jahre zur Zahlung von ALV-Beiträgen verpflichtete, ihnen im Ernstfall aber den Zugang zu Leistungen faktisch verweigerte. Am Ende steht eine einfache Frage, die in Bern erstaunlich lange kompliziert gemacht wurde: Soll jemand obligatorisch Beiträge an eine Versicherung bezahlen müssen, wenn er im Schadenfall kaum versichert ist?

Der Mann, der nicht aufgab

Der Fall beginnt nicht im Bundeshaus, sondern in der Veranstaltungsbranche. François Cochard gründete mit Freunden die Konzertveranstaltungsorganisation Divus Modus. Später wurde daraus eine GmbH. 2009 organisierte er im Versuchsstollen Hagerbach in Flums das Festival «Eine Nacht im Bergwerk», ein aussergewöhnliches Musikfestival mit rund 3’000 Besuchenden aus ganz Europa. 2010 sollte das Festival fortgeführt werden. Doch nach der Katastrophe an der Loveparade in Duisburg entzog die Feuerpolizei des Kantons St. Gallen wenige Wochen vor der Veranstaltung die Bewilligung. Für Cochard brach die wirtschaftliche Grundlage weg. Er verlor seine Anstellung bei der Divus Modus GmbH und kurz darauf auch seine Stelle bei der Starticket AG. Er war erneut auf Unterstützung der Arbeitslosenversicherung angewiesen. Doch die ALV verweigerte Leistungen. Die Begründung: Cochard habe sich in einer arbeitgeberähnlichen Stellung befunden. Genau jene Stellung wurde ihm nun zum Verhängnis. Die Chronologie des Falls hält fest, Cochard habe durch das geplatzte Festival sein Geld verloren und sei als junger Familienvater in eine existenzielle Notlage geraten.

Cochard gab nicht nur seine Geschäftsleitungsfunktion auf, sondern verkaufte auch seine Firmenanteile. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte 2011, dass er richtig gehandelt habe und die Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen erfülle. Doch das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich zog den Fall ans Bundesgericht weiter. 2012 hob das Bundesgericht den Zürcher Entscheid auf. Entscheidend war nicht ein nachgewiesener Missbrauch, sondern die theoretische Möglichkeit, dass persönliche Kontakte zu früheren Mitgesellschaftern weiterbestehen könnten. Damit wurde aus einem Einzelfall ein Systemproblem.

Die Logik des Verdachts

Die bisherige Praxis beruhte auf einem nachvollziehbaren Anliegen: Die Arbeitslosenversicherung soll nicht missbraucht werden. Personen, die ein Unternehmen beherrschen, sollen sich nicht selbst entlassen, Arbeitslosengeld beziehen und sich später wieder einstellen können. Dieses Risiko gibt es. Es wäre naiv, es zu bestreiten. Doch im Fall Cochard und in ähnlichen Konstellationen wurde aus Missbrauchsbekämpfung ein Generalverdacht. Es genügte nicht mehr, konkrete Umgehungen zu prüfen. Es genügte die abstrakte Möglichkeit eines Missbrauchs. Wer Unternehmer war, blieb verdächtig. Wer Verantwortung trug, wurde sozialversicherungsrechtlich schlechter gestellt.

Die paradoxe Folge: Cochard wäre aus Selbstschutz faktisch besser gefahren, wenn er die Divus Modus GmbH in Konkurs hätte laufen lassen. Die Chronologie hält fest, die ALV hätte die Zerstörung von vier Arbeitsplätzen verlangt, um ein hypothetisches Missbrauchspotenzial zu vermeiden. Das ist der Kern dieser Geschichte. Der Staat behauptete, Missbrauch verhindern zu wollen. In der konkreten Wirkung bestrafte er aber jemanden, der Arbeitsplätze erhalten wollte.

OFKS machte aus einem Rechtsfall ein politisches Anliegen

Viele hätten nach einem verlorenen Bundesgerichtsurteil aufgegeben. Cochard tat das Gegenteil. Gemeinsam mit Mitstreitern machte er aus dem Fall ein politisches Anliegen. Daraus entstand die Organisation OFKS – Fairness für Kleinunternehmen und Selbständigerwerbende. Der Verband begleitete das Thema über Jahre mit juristischen Analysen, politischer Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Im Zentrum stand die Forderung, dass Unternehmerinnen und Unternehmer nicht länger obligatorisch ALV-Beiträge bezahlen müssen, ohne im Ernstfall realen Versicherungsschutz zu erhalten.

Eine wichtige Rolle spielten dabei auch Markus Hohl (Bild 1) und Roger Huber vom Vorstand des OFKS, Markus Kappeler (Bild 2), Geschäftsführer der X-TRA Production AG, sowie Peter Züger (unten mitte) von Züger & Partner AG. Sie halfen mit, das Thema aus der Ecke eines individuellen Sozialversicherungsstreits herauszuholen und als wirtschafts- und ordnungspolitisches Problem sichtbar zu machen. Der Fall Cochard wurde so zum Symbol für eine grössere Frage: Wie behandelt die Schweiz Menschen, die unternehmerisches Risiko tragen, Arbeitsplätze schaffen, Beiträge bezahlen – und im Krisenfall trotzdem durch das Raster fallen?

Das Gutachten Frey

Eine zentrale Rolle spielte das Rechtsgutachten von Dr. Felix Frey (Bild oben) von der Zürcher Advokatur Rechtsanker. Frey analysierte die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Ausschluss von Arbeitslosenentschädigung wegen arbeitgeberähnlicher Stellung. Seine Kritik war grundsätzlich: Die Rechtsprechung habe den Kreis der ausgeschlossenen Personen immer weiter ausgedehnt. Besonders problematisch sei, dass zunehmend nicht mehr konkrete Missbrauchsfälle entscheidend seien, sondern theoretische Möglichkeiten. Im Fall 8C_143/2012 sei der Leistungsanspruch ohne weitere Sachverhaltsklärung abgewiesen worden, weil eine personelle Verflechtung verschiedener Betriebe unterstellt worden sei.

Frey stellte damit eine rechtsstaatlich heikle Frage: Darf eine Norm, die ursprünglich der Missbrauchsbekämpfung bei Kurzarbeit dient, einfach auf die Arbeitslosenentschädigung übertragen werden? Kurzarbeit betrifft ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis. Arbeitslosigkeit betrifft den Verlust der Arbeit. Das ist nicht dasselbe. Das Gutachten kam zum Schluss, dass der Gesetzgeber eigene Bestimmungen für die Arbeitslosenentschädigung schaffen müsse. Andernfalls drohten weitere Verstösse gegen das Gleichbehandlungsgebot und das Legalitätsprinzip. Damit hatte OFKS nicht nur eine politische Geschichte, sondern auch eine juristische Grundlage.

Grossen, Silberschmidt, Gugger: der politische Weg

Der politische Weg war lang. Bereits 2014 nahm GLP-Nationalrat Thomas Meier (Bild 1) das Anliegen mit einer Motion auf. 2017 reichte GLP-Nationalrat Jürg Grossen (Bild 2) die Motion «Fairness für Start-up-Unternehmen und KMU bei der Arbeitslosenversicherung» ein. Der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf. Der Vorstoss wurde abgeschrieben. Grossen hielt das Thema dennoch am Leben. Er war einer der ersten Bundespolitiker, die verstanden, dass es hier nicht um ein Spezialproblem einiger weniger Unternehmer ging, sondern um eine strukturelle Unwucht im Sozialversicherungssystem.

Den entscheidenden parlamentarischen Hebel lieferte später FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (Bild 3). Am 12. März 2020 reichte er die parlamentarische Initiative 20.406 ein. (Mitunterzeichnende Andrey GerhardBadran JacquelineEgger KurtFriedli Esther,  Giezendanner Benjamin,  Gmür Alois,  Grossen Jürg,  Marti Min Li,  Pointet François,  Regazzi Fabio,  Schneeberger Daniela.) Ihr Titel brachte das Anliegen auf den Punkt: «Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.»

Nik Gugger (Bild 4) von der EVP wirkte als Brückenbauer im Hintergrund mit. Solche Rollen sind im Parlamentsbetrieb oft weniger sichtbar, aber politisch wichtig. Gerade bei sozialpolitischen Vorlagen, bei denen Gewerbe, Sozialversicherungen, Missbrauchsbekämpfung und Parteiprofile aufeinandertreffen, braucht es Personen, die Mehrheiten über Lagergrenzen hinweg ermöglichen. Am 1. Juni 2026 zeigte sich, dass diese Arbeit erfolgreich war. Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 128 Ja-Stimmen gegen 62 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung an. In der Differenzbereinigung schloss er sich dem Ständerat an. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

Was sich konkret ändert

Die neue Lösung ist kein Blankoscheck. Sie öffnet die Arbeitslosenversicherung nicht bedingungslos. Sie schafft vielmehr Regeln, wo bisher eine pauschale Ausschlusspraxis dominierte. Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosenentschädigung beziehen können. Befindet sich der Betrieb in Liquidation, soll der Bezug möglich sein, wenn die betroffene Person nicht mehr im Betrieb angestellt ist und mindestens zwei Jahre dort gearbeitet hat. Befindet sich das Unternehmen nicht in Liquidation, gelten zusätzliche Bedingungen: Die betroffene Person darf mit weniger als 50 Prozent am Betrieb beteiligt, nicht im Verwaltungsrat sitzen, weniger als 33 Prozent der Stimmrechte als Gesellschafter innehaben und muss mindestens zwei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben.

Zusätzlich sieht die Vorlage eine besondere Wartefrist von 20 Tagen vor. Ein Minderheitsantrag aus den Reihen der SVP, diese Frist auf 30 Tage zu verlängern, fand keine Mehrheit. Der Ständerat hatte zuvor zusätzliche Absicherungen gegen Missbrauch eingebaut. Das ist entscheidend: Die Reform ignoriert Missbrauchsrisiken nicht, sondern regelt sie konkret. Genau darin liegt der Unterschied zur bisherigen Praxis. Statt Unternehmerinnen und Unternehmer pauschal unter Verdacht zu stellen, definiert das Gesetz künftig Bedingungen, unter denen ein Leistungsbezug möglich ist.

Bundesrat und SECO: die lange Blockade

Der Bundesrat blieb bis zuletzt gegen die Neuregelung. Wirtschaftsminister Guy Parmelin (Bild oben rechts) argumentierte auch in den jüngsten Beratungen, die Vorlage laufe darauf hinaus, unternehmerische Risiken über die Arbeitslosenversicherung abzufedern. Zudem verwies die Landesregierung auf erwartete Mehrkosten von 400 Millionen Franken pro Jahr und administrativen Mehraufwand. Dass die faktisch nicht versicherten Unternehmer über die Jahre Milliarden in eine Zwangssteuer einzahlen mussten, unterschlägt der SVP-Bundesrat geflissentlich. 

Diese Argumentation ist formal nicht abwegig. Natürlich kann eine Ausweitung des Leistungszugangs Kosten verursachen. Natürlich muss Missbrauch verhindert werden. Aber die bundesrätliche Sicht blendete über Jahre den entscheidenden Punkt aus: Es ging nicht um Leistungen für Personen, die nichts bezahlen. Es ging um Menschen, die obligatorisch Beiträge leisten mussten. Bereits 2024 hielt der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung hätten schon heute Zugang zur Arbeitslosenentschädigung, sobald sie ihre Stellung definitiv aufgegeben hätten. Zugleich warnte er, die Vorlage der nationalrätlichen Kommission würde unternehmerische Risiken abfedern.

Aus Sicht der Betroffenen war genau diese Haltung Teil des Problems. Sie verengte die Debatte auf Missbrauchsrisiken und blendete die Versicherungslogik aus. Wer Beiträge zahlt, darf erwarten, dass der Staat nicht erst dann Schutz bietet, wenn wirtschaftliche Strukturen vollständig zerstört sind. In diese Phase fällt auch die Amtszeit von Boris Zürcher (Bild oben links) , der seit 2013 Mitglied der SECO-Geschäftsleitung war und die Direktion für Arbeit leitete. Ende 2024 trat er von dieser Funktion zurück und wechselte an die ETH Zürich.

Aus Sicht von OFKS und der betroffenen Unternehmer steht diese Zeit für eine defensive und obstruktive Verwaltungslinie. Das SECO behandelte das Anliegen lange primär als Missbrauchsproblem, nicht als Gerechtigkeitsproblem. Diese Haltung mag verwaltungsintern konsistent gewesen sein. Politisch war sie fatal. Sie konservierte eine Rechtslage, die Unternehmerinnen und Unternehmer zur Zahlung verpflichtete, ihnen aber im entscheidenden Moment den Schutz verweigerte.

Mit Martin Godel (Bild unten) erhielt der Leistungsbereich Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung per 1. September 2024 eine neue Leitung. Godel übernahm diese Funktion offiziell im SECO und wurde Mitglied der Geschäftsleitung. (SECO) Nach Einschätzung der Beteiligten wurde das Anliegen danach lösungsorientierter bearbeitet. Das zeigt: Verwaltungskultur ist nicht Nebensache. Sie kann Reformen bremsen – oder ermöglichen.

Die SVP und der Widerspruch der «Gewerbepartei»

Besonders bemerkenswert ist die Rolle der SVP. Die Partei versteht sich gerne als Stimme des Gewerbes. In dieser Vorlage stand sie jedoch nicht auf der Seite jener Unternehmerinnen und Unternehmer, die obligatorisch ALV-Beiträge bezahlten, aber im Ernstfall kaum Leistungen beziehen konnten. Die SVP lehnte die Vorlage ab. Benjamin Fischer erklärte im Rat, sie laufe auf einen Ausbau der Arbeitslosenversicherung hinaus. Das ist politisch legitim. Aber ordnungspolitisch ist es widersprüchlich.

Denn die Vorlage verlangt nicht Sozialleistungen für Nichtzahlende. Sie verlangt Versicherungsschutz für Beitragspflichtige. Wer obligatorisch in eine Versicherung einzahlt, darf erwarten, dass der Staat ihm nicht im entscheidenden Moment erklärt, er sei zwar Beitragszahler, aber kein richtiger Versicherter. Die SVP argumentierte in dieser Frage vor allem mit Missbrauchsgefahren. Damit rückte sie einen ganzen Personenkreis – KMU-Unternehmer, Geschäftsführerinnen, Gründer, mitarbeitende Ehepartner – in die Nähe eines pauschalen Verdachts. Eine Partei, die sich als Gewerbepartei inszeniert, müsste redliche Unternehmer vor unfairen Regeln schützen. In dieser Debatte behandelte sie sie eher als potenzielle Leistungserschleicher.

Das ist der eigentliche politische Widerspruch. Missbrauch bekämpfen: ja. Aber nicht alle, die ein Unternehmen führen, präventiv kriminalisieren.

Eine ungewohnte Allianz

Die Schlussphase zeigte eine interessante politische Rollenverteilung. Die FDP lieferte mit Andri Silberschmidt den entscheidenden parlamentarischen Hebel. Die GLP hielt das Anliegen mit Jürg Grossen schon Jahre zuvor am Leben. Die EVP half mit Nik Gugger im Hintergrund beim Brückenbau. SP und Mitte anerkannten in der Schlussdebatte die soziale Absicherungslücke. Mattea Meyer von der SP und Benjamin Roduit von der Mitte verwiesen darauf, dass die Corona-Krise Lücken bei der sozialen Absicherung von Selbständigen und Personen im eigenen Unternehmen sichtbar gemacht habe. Die SVP dagegen stand bei diesem KMU-Anliegen auf der Bremse. Wer Schweizer Parteipolitik nur von Wahlplakaten kennt, dürfte sich wundern.

Warum dieser Fall relevant ist

  • Der Fall Cochard ist besonders interessant, weil er die Schnittstelle zwischen Justiz, Verwaltung und Politik sichtbar macht. Erstens zeigt er die Grenzen gerichtlicher Rechtsfortbildung. Das Bundesgericht entschied im Rahmen der damals geltenden Praxis. Doch diese Praxis war über Jahre immer weiter ausgedehnt worden. Am Ende reichte eine theoretische Missbrauchsmöglichkeit, um einen konkreten Leistungsanspruch zu verneinen.

  •  Zweitens zeigt der Fall die Macht der Verwaltung. Bundesrat und SECO erklärten wiederholt, es bestehe kein Handlungsbedarf. Damit wurde politische Korrektur verzögert. Verwaltungsexpertise ist wichtig. Aber sie darf nicht mit politischer Wahrheit verwechselt werden.

  •  Drittens zeigt der Fall, wie wichtig zivilgesellschaftliche Hartnäckigkeit ist. Ohne François Cochard, OFKS, Markus Hohl, Roger Huber, Markus Kappeler, Peter Züger und das Gutachten von Felix Frey wäre das Anliegen kaum in dieser Form mehrheitsfähig geworden. Ohne Grossen, Silberschmidt und Gugger wäre daraus wohl keine beschlussfähige Vorlage entstanden.

  •  Viertens zeigt der Fall, dass Rechtsstaat nicht nur bedeutet, dass Gerichte entscheiden. Rechtsstaat bedeutet auch, dass die Politik korrigiert, wenn geltendes Recht zu stossenden Ergebnissen führt.

Späte Rehabilitierung

Am 19. Juni 2026 folgt voraussichtlich die Schlussabstimmung. Formal bleibt danach noch das Referendum möglich. Politisch aber ist der Entscheid vom 1. Juni der Durchbruch. François Cochard verlor vor Bundesgericht. Politisch hat er trotzdem gewonnen. Mehr noch: Er hat gezeigt, dass eine rechtskräftige Entscheidung nicht das letzte Wort sein muss, wenn die zugrunde liegende Ordnung materiell ungerecht bleibt.

Für Cochard, OFKS und die beteiligten Unterstützer ist dieser Entscheid eine späte Rehabilitierung. Nicht, weil das Bundesgericht nachträglich korrigiert würde. Sondern weil das Parlament nun anerkennt, dass die damalige Rechtslage zu Ergebnissen führen konnte, die mit Fairness, Unternehmertum und Versicherungslogik schwer vereinbar waren.

Die Pointe bleibt bitter: Es brauchte dreizehn Jahre, mehrere politische Vorstösse, ein Rechtsgutachten, unternehmerische Hartnäckigkeit, eine Pandemie und einen langen Marsch durch die Institutionen, bis das Parlament korrigierte, was im Kern einfach war. Wer obligatorisch Beiträge an eine Versicherung bezahlt, darf im Ernstfall nicht behandelt werden, als wolle er sie schon durch seine blosse Existenz missbrauchen.

Titelbild: Die Akteure hinter den Kulissen auf der Zuschauertribüne im Nationalrats-Saal. Foto: Nik Gugger.

Wenn Misstrauen zur Staatsräson wird

Der Fall François Cochard ist entschieden, zumindest politisch. Entscheidend ist nun nicht mehr die Chronologie, sondern die Lehre daraus. Und diese ist unbequem: Der Schweizer Staat ist bei kleinen Unternehmern erstaunlich schnell mit Misstrauen zur Hand.

Wer eine Firma führt, Beteiligungen hält oder Verantwortung trägt, wurde in dieser Frage über Jahre nicht primär als Beitragszahler betrachtet, sondern als potenzielles Risiko. Nicht der konkrete Missbrauch stand im Zentrum, sondern die Möglichkeit, dass einer theoretisch missbrauchen könnte. Das ist ein feiner, aber folgenreicher Unterschied. Ein Rechtsstaat darf Missbrauch verhindern. Er darf daraus aber keine Grundhaltung gegenüber einer ganzen Gruppe machen. Wir reden hier von 600’000 Unternehmen.

Genau hier lag der Fehler. Die Arbeitslosenversicherung behandelte Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung lange nach einer Logik, die eher nach Verdachtsverwaltung als nach Versicherung klang. Wer zahlte, war noch lange nicht geschützt. Wer Verantwortung trug, musste zuerst beweisen, dass er nicht gefährlich für das System war. So entsteht kein Vertrauen in Institutionen. So entsteht Verbitterung.

Die Verwaltung hat dabei keine gute Figur gemacht. Das SECO argumentierte jahrelang aus der Perspektive der Systemabwehr. Das ist bürokratisch verständlich, aber politisch dürftig. Eine Verwaltung, die nur fragt, wo Missbrauch entstehen könnte, übersieht irgendwann, wo Unrecht bereits entstanden ist. Unter Boris Zürcher wurde diese Linie zur Haltung: lieber blockieren als korrigieren, lieber warnen als lösen, lieber Verdacht als Fairness.

Auch Bundesrat Parmelin blieb bis zuletzt auffallend fantasielos. Kosten, Mehraufwand, unternehmerisches Risiko: Diese Einwände sind nicht falsch. Aber sie beantworten nicht die Kernfrage. Ein System, das Beiträge verlangt, muss erklären können, weshalb es Leistungen verweigert. Genau diese Erklärung blieb über Jahre dünn.

Politisch besonders entlarvend ist die Rolle der SVP. Wer sich als Gewerbepartei vermarktet, sollte bei einem solchen Thema eigentlich reflexartig hellhörig werden. Hier ging es nicht um Sozialromantik, sondern um die elementare Fairness gegenüber Menschen, die Firmen führen, Löhne zahlen, Risiken tragen und Beiträge entrichten. Die SVP entschied sich dennoch für die Bremse. Sie sah offenbar zuerst das mögliche Schlupfloch – und erst danach den redlichen Unternehmer. Das ist keine Gewerbepolitik. Das ist Misstrauenspolitik mit Edelweiss-Etikett.

Der Erfolg der Vorlage ist deshalb mehr als eine Korrektur im Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG. Er ist eine Niederlage für den Generalverdacht. Und ein Hinweis darauf, dass Politik manchmal besser funktioniert als Verwaltung und Rechtsprechung zusammen. Nicht schneller, gewiss nicht. Aber am Ende beweglicher.

Bemerkenswert ist auch, wer diese Korrektur möglich machte: nicht ein grosser Verband mit schwerem Apparat, sondern ein hartnäckiger Betroffener, ein kleiner Kreis von Unternehmern, ein präzises Rechtsgutachten und einige Parlamentarier, die das Thema nicht versanden liessen. François Cochard verlor juristisch. Politisch wurde er zur Störung, die sich nicht wegadministrieren liess.

Vielleicht ist genau das die wichtigste Botschaft dieses Falls: In der Schweiz ändern sich offensichtliche Ungerechtigkeiten selten von selbst. Sie brauchen Menschen, die lästig bleiben. Der Rechtsstaat lebt nicht nur von Urteilen. Er lebt auch von der Fähigkeit, falsche Wirkungen des Rechts zu erkennen und politisch zu korrigieren. In diesem Fall hat das Parlament diese Aufgabe erfüllt. Spät, aber immerhin.        Roberto De Cia

 

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