Vom Bundesgericht abgewiesen, vom Parlament rehabilitiert

Der politische Durchbruch ist geschafft: Der Nationalrat hat am 1. Juni 2026 die Vorlage zur besseren Absicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern in arbeitgeberähnlicher Stellung in der Arbeitslosenversicherung angenommen. In der Differenzbereinigung schloss sich die grosse Kammer ohne Gegenantrag dem Ständerat an. Dieser hatte in der Frühjahrssession zusätzliche Sicherungen gegen Missbrauch eingebaut. Das Geschäft 20.406 ist damit bereit für die Schlussabstimmung, die voraussichtlich am 19. Juni 2026 in beiden Räten stattfindet.