Überforderte Schulbehörde Oberrieden: Das dicke Ende

Die Schulbehörden von Oberrieden behandeln ein Rückstellungsgesuch für den vierjährigen Florian* erst gar nicht, dann drehen sie plötzlich um 180 Grad. Der Kindsvater, genauso Träger des Sorgerechts wie die Mutter, wird über wesentliche Verfahrensmomente im Dunkeln gelassen, mutmasslich wird die Kommunikation zwischen Gemeinde und Kindsmutter nicht, wie es dem rechtlichen Gehör entsprechen würde, dem Kindsvater zur Stellung unterbreitet. Aber es kommt noch besser, wie der zweite Teil unserer Geschichte zeigt.

Den ersten Teil dieser Geschichte verpasst? Lesen Sie hier: Schule Oberrieden: Behördenversagen auf allen Ebenen

Mit Schreiben vom 19. Mai 2026 hatte der Kindsvater von der Gemeinde Oberrieden erfahren, dass die Kindsmutter am 4. Mai 2026 «die aus ihrer Sicht relevanten Gründe für eine Rückstellung von Florian» nachgereicht hatte. Er selbst hatte die Gründe nicht mitgeteilt erhalten – die Behörde hatte ihm das rechtliche Gehör verweigert. Nicht zum ersten Mal und nicht zum einzigen Mal. Das Rückstellungsgesuch der Kindsmutter hat er bis heute nie zugestellt erhalten, die E-Mail der Rechtsanwältin der Kindsmutter, die mutmasslich dazu führte, dass die Schulverwaltung ihr rechtswidriges Vorgehen einsehen musste, erhielt er erst, als er nach dem bereits erfolgten Entscheid die vollständigen Akten einverlangte.

Aber zurück in den Mai:

Erst auf Druck des Kindsvaters schickt ihm die Kindsmutter selbst schliesslich am 21. Mai 2026 ihre E-Mail vom 4. Mai 2026 mit ihren Gründen für die Rückstellung von Florian* zu. Am 29. Mai nimmt der Vater auf vier Seiten schriftlich Stellung, legt ausführlich und differenziert seine Wahrnehmung von Florian dar und beantragt, Florian altersgemäss im August 2026 einzuschulen. – Dann hört er nichts mehr.

Hingeschluderte Begründung

Bis er am 15. Juni 2026 ein Einschreiben der Gemeinde Oberrieden in der Hand hält. Darin: Ein Protokollauszug über Beschluss Nr. 2026-198 der Schulpflege Oberrieden. Die Schulpflege hat dem Gesuch der Kindsmutter, das er nie zu Gesicht bekommen hatte, entsprochen. Gespannt auf die Begründung, muss er feststellen, dass er dort mit einem einzigen Satz vorkommt: «Der Vater hat dazu ebenfalls Stellung genommen und seine Gründe für eine Einschulung dargelegt.» Damit, folgt die Schulpflege unter der Leitung von SP-Gemeinderat und Schulpräsident Janek Lobmaier, sei das rechtliche Gehör gewahrt. Im Weiteren wird in dem Entscheid auf kein einziges der Argumente des Kindsvaters eingegangen, obwohl die Schulpflege behauptet, der Entscheid stütze sich – auch – auf die Argumente von Vater und Mutter.

Dem Kindsvater wird eine Rekursfrist von fünf (5!) Tagen gewährt, um sich beim Bezirksrat Horgen gegen den Entscheid zu wehren, zudem wird einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Vorgehen, das an den Fall «Roth gegen die Schweiz» erinnert, der 2022 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden worden war und zu einer Verurteilung der Schweiz führte, weil sie die Menschenrechtskonvention verletzt hatte. Bei Roth gegen die Schweiz hatte eine KESB in einem Entscheid erlaubt, dass eine Mutter mit ihrem Kind nach Deutschland ziehen dürfe – der Kindsvater hatte sich dagegen gewehrt. Auch dort hatte die KESB aber dem Rechtsmittel des Vaters die aufschiebende Wirkung entzogen. Mit dem Resultat, dass die Kindsmutter schon längst abgereist war und sich die Schweizer Behörden dann für nicht mehr zuständig erklärten, bis der Vater Beschwerde eingereicht hatte. Die Menschenrechtshüter in Strassburg kritisierten das deutlich und verurteilten die Schweiz: Ein Rechtsweg, der nur auf dem Papier bestehe, aber von vornherein aussichtslos sei, erfülle die Anforderungen nicht und verstosse gegen die Menschenrechte, hielten die Richter sinngemäss fest.

Zurück zum Rückstellungsentscheid: Als Gründe führt die Schulpflege fünf Punkte an: Florian verfüge über eine niedrige Frustrationstoleranz und verstecke und verweigere sich, wenn er überfordert sei. Er könne keine Hilfe annehmen, wenn er frustriert sei, könne sich nicht darauf einlassen, etwas anderes zu machen, als er gerade möchte, sei unselbständig «in Bezug auf An- und Abziehen (sic!), Toilettengänge, Aufräumen» und sei «aktuell emotional herausgefordert aufgrund der Trennung der Eltern.»

Schwer nachvollziehbar

Der Kindsvater kann von den genannten Punkten gerade einen nachvollziehen: Tatsächlich ist Florian* bislang nicht vollständig von den den Windeln entwöhnt. Der Vater hatte allerdings stets argumentiert, dass das mit etwas gutem Willen bei einem vierjährigen Jungen kein Problem darstellen würde, zumal noch zwei Monate Zeit blieben und er noch zwei Wochen Ferien mit Florian verbringen würde, um an dem Punkt zu arbeiten. –

Dem Kindsvater bleibt als Schlussfolgerung, dass die beiden Schnupperbesuche von Florian im Kindergarten ansonsten wohl ein einziges Desaster gewesen sein mussten, damit die Schulpflege zum Schluss kam, eine Einschulung wäre auch mit sonderpädagogischen Massnahmen unmöglich.

Nur: Zu den Schnuppertagen hatte er erneut keinerlei Rückmeldung erhalten. Und vermutete deshalb, die beiden Kindergartenlehrpersonen seien wohl von der Schulpflege vorgeladen und persönlich befragt worden. In der Annahme, dass dazu dann aber wenigstens ein ausführlicheres Protokoll bestehen müsste, verlangte er noch am 15. Juni 2026 per E-Mail Akteneinsicht. Und staunte nicht schlecht, als er sie gleichentags erhielt.

Nicht nur enthielt das «Schülerdossier» von Florian*Akten, von deren Existenz er nicht einmal wusste – beispielsweise die E-Mail der Rechtsanwältin (vgl. Berichterstattung gestern). Vor allem fehlten nach wie vor Akten – beispielsweise wurde ihm auch mit der Akteneinsicht das Rückstellungsgesuch der Kindsmutter noch immer nicht zugestellt. Auch ein Aktenverzeichnis, in dem alle Akten tabellarisch, nummeriert und in chronologischer Reihenfolge aufgeführt sind, fehlte vollständig. Auf der einen oder anderen E-Mail-Kopie fand sich eine handschriftliche Notiz über ein Telefonat, aber ohne dass die Inhalte korrekt protokolliert und abgelegt worden wären, wie es professionelles Verwaltungshandeln eigentlich verlangt.

Einschätzung der Kindergartenlehrpersonen deutlich differenzierter

Vor allem aber fand der Vater zu seiner Überraschung eine zweiseitige schriftliche Einschätzung der Kindergartenlehrpersonen zu den Schnupperbesuchen in dem Dossier vor – datiert vom 3. Juni 2026. Der Entscheid der Behörde stammt vom 8. Juni. Mit anderen Worten: Auch dieses Dokument wurde dem Kindsvater offenbar bewusst vorenthalten, obwohl das Akteneinsichtsrecht verlangt hätte, dass es ihm noch vor dem Entscheid zugestellt wird und er sich dazu hätte äussern können.

Noch grösser freilich dann die Überraschung, als er sich das Protokoll durchlas. Anders als in dem Beschluss dargestellt, hatten die beiden Kindergartenlehrpersonen nämlich durchaus nicht einseitig für eine Rückstellung plädiert. Sie kommen im Fazit zwar zum Schluss, sie stünden «zum aktuellen Zeitpunkt, einer Einschulung kritisch gegenüber», stellen aber ihren sechs «Contra-Punkten» auch gleichviele Pro-Argumente gegenüber und konstatieren, der Bub könne sehr wohl über längere Zeit im Spiel verweilen, 10 Minuten still sitzen und zuhören, einfache Aufträge verstehen und ausführen oder mit anderen Kindern in angemessener Weise Kontakt aufnehmen.

Von aggressivem Verhalten, wie es die Kindsmutter als Rückstellungsgrund angeführt hatte? Nichts. Auch von Hinweisen auf eine emotionale Überforderung aufgrund der Trennung der Eltern vor einem Jahr? Nichts. Interessant hingegen die protokollierte Beobachtung: «Florian* hatte anfänglich grosse Mühe, sich von der Mutter lösen zu können, die Mutter wirkte aber auch wenig bereit dazu, Florian* wirklich dem ganzen «Erlebnis Kindergarten» auszusetzen.»

Die Kindergartenlehrpersonen kommen zum Schluss, ein Kindergarteneintritt wäre möglich, wenn die Eltern den Buben darin unterstützen. Allenfalls «müssten entsprechende Massnahmen von der Schule her getroffen werden – falls in gewissen Bereichen keine Fortschritte erzielt würden. Genannt werden Windeln, Selbständigkeit und Frustrationstoleranz.

Ein weiterer Punkt, in dem die Schulpflege schludrig gearbeitet hat: Gemäss Volksschulverordnung kann eine Rückstellung nur erfolgen, wenn auch sonderpädagogische Massnahmen allfällige Defizite nicht beheben können. Nur lässt das Beobachtungsprotokoll der Kindergartenlehrpersonen eigentlich keinen anderen Schluss zu, als dass genau das sehr wohl möglich wäre. Gefragt wäre also nicht nur die Unterstützung der Eltern, sondern auch die der Schulbehörde. Aber die verweigert sie – grundlos und widerrechtlich.

Vater rekurriert trotzdem

Aufgrund der zahlreichen Rechtsverletzungen der Behörde hat der Vater am letzten Montag gegen die Schulpflege rekurriert. Sein Anwalt verlangt, der Entscheid sei superprovisorisch zu kassieren und Florian ordentlich einzuschulen – und begründet das alleine schon mit der «mehrfachen Verletzung des verfassungsmässigen Rechts auf rechtliches Gehör sowie der Verletzung der Verfahrensvorschriften. Es sei aber auch in keinster Hinsicht nachvollziehbar oder von der Schulpflege begründet worden, warum Florian mit den im Gesetz vorgesehenen Stützmassnahmen nicht ordentlich eingeschult werden könnte.

Und was sagt Schulpflegepräsident und SP-Gemeinderat Janek Lobmaier zu den massiven Vorwürfen? Nichts. Zumindest nichts Substanzielles. Auf einen detaillierten Fragenkatalog von INSIDE JUSTIZ zu den verschiedenen vorgeworfenen Fehlern schickt er die wortgleiche nichtssagende Antwort wie auch Schulverwalterin Weber und verweist darauf, dem Kindsvater stehe ja der Rechtsweg offen.

 

*Alle Namen der betroffenen Familie sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes geändert. Der Redaktion sind die realen Namen bekannt, die beschriebenen Akten liegen der Redaktion vor.

Titelbild: Karrikatur Canva

Ein Hansdampf in allen Gassen

In der Selbstdarstellung ist SP-Gemeinderat und Schulpräsident Janek Lobmaier wesentlich weniger wortkarg, als wenn es darum geht, Stellung zu nehmen zu den massiven Vorwürfen und Fehlleistungen im «Fall Florian». Kurz nach dem Entscheid in dem vorliegenden Fall trat Jobmaier an einer Podiumsdiskussion zum Thema «Herausforderungen der Volksschule, teil. Auf LinkedIn stellt er sich als «Schulpsychologe & Bildungspolitiker» dar, der «Kinder stärken» wolle – damit sie mental gesund, kreativ und mutig ihren Weg gehen. In der Schulpflege Oberrieden sitzt er seit Dezember 2019, damals setzte er sich im zweiten Wahlgang gegen einen FDP-Kandidaten durch. Seit Juni 2022 ist Lobmaier als Schulpräsident auch noch (automatisch) Mitglied im Gemeinderat. Montag, Dienstag und Mittwoch arbeitet er gemäss Internet als Schulpsychologe in Opfikon.

Bis vor einem Jahr war der studierte und promovierte Psychologe nebst seinen anderen Aufgaben auch noch als Oberassistent an der Universität Zürich tätig und zum Beispiel häufiger als Experte für Make-Up medial in Erscheinung getreten – oder auch in 20-Minuten-Artikeln über Beziehungsfragen.

In Oberrieden und in seiner Rolle als Schulpräsident geriet Lobmaier schon mehrfach in die Kritik. Etwa 2025: Damals entbrannte im Dorf ein Streit um den Schulweg der Kindergärtler zum Hort. Nachdem ein Mädchen bei einem Unfall getötet worden war, kam Kritik auf, der Weg sei zu gefährlich für die Kids. Lobmaier stellte sich erst auf den Standpunkt, die Kinder müssten befähigt werden, sich alleine im Verkehr zurechtzufinden, musste aber wenige Monate später doch einen Bustransport einführen, weil «die Bedenken lauter geworden» seien, wie er damals im TAGES-ANZEIGER sagte. 2023 wollte die Gemeinde ein Container-Provisorium für die Kinderbetreuung errichten, weil die Kapazitäten ausgeschöpft waren. Das passte nicht allen Eltern. Und 2022 zog sich Lobmaier den Zorn der Einheimischen zu, als er aus Spargründen einen Preis beim traditionellen Schwimmwettbewerb abschaffte. Lobmaier musste einräumen, einen Fehler gemacht zu haben.

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