Schmutzige Wäsche am Bundesgericht

Das Bundesgericht kommt seit Wochen nicht aus den Schlagzeilen heraus. Jetzt nahm der angeschossene Bundesrichter Yves Donzallaz erstmals im TAGES-ANZEIGER Stellung. Das, nachdem am Wochenende alt-Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer (SP) den Rücktritt von gleich fünf Bundesrichtern – nämlich der vollständigen Verwaltungskommission, von Donzallaz und van de Graaf gefordert hatte. Was ist von dem «Gschtürm» zu halten?

Los gings mit der Meldung der WELTWOCHE vom 30. April 2025. Der frühere SVP-Nationalrat und heutige WELTWOCHE-Journalist Christoph Mörgeli berichtete dort von einer Liebesaffäre zweier Bundesrichter. Der frühere Bundesgerichtspräsident Yves Donzallaz und die Bundesrichterin Beatrice van de Graaf sollen eine verbotene Liebes-Affäre haben, so die WELTWOCHE. Es lägen ihm Bildbeweise vor, behauptete Mörgeli bereits in seinem ersten Beitrag vom 30. April 2026, seine Leserschaft liess er an den Beweisen allerdings nicht teilhaben. Gleichwohl prahlte Mörgeli über die Bildbeweise: «Sie belegen, dass die beiden oft unter dem gleichen Dach an Donzallaz’ Wohnort im Unterwallis leben, dort übernachten und selbst familiär geprägte Feiertage wie Ostern zusammen verbringen. An Arbeitstagen verlassen sie morgens gemeinsam in ihren Autos das Haus und treffen abends dort wieder ein.»

Dass die Weltwoche nichts von den Beweisen abdruckte, hat möglicherweise damit zu tun, dass diese aus einer illegalen Quelle stammen. Wie der TAGES-ANZEIGER nämlich am 29. Mai publik machte, soll der betroffene Bundesrichter Yves Donzallaz schon anfangs April in einer Hecke seines Grundstücks im Wallis eine Kamera ausfindig gemacht und der Polizei übergeben haben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis bestätigte gegenüber dem Tagi, dass eine Untersuchung in der Sache geführt werde. Vom TAGES-ANZEIGER befragte Juristen sehen mögliche Verstösse gegen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, aber auch eine mögliche Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte nach Art. 179quater StGB. Der Artikel stellt nicht nur unter Strafe, «wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines andern oder eine nicht jedermann ohne weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich eines andern ohne dessen Einwilligung mit einem Aufnahmegerät beobachtet oder auf einen Bildträger aufnimmt». Sondern auch, «wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt.»

Donzallaz’ Rechtfertigung

In einem exklusiven Interview mit dem TAGES-ANZEIGER versucht Donzallaz nun am 2. Juni, sich zu erklären. «Ja, es gab eine Beziehung zwischen Richterin van de Graaf und mir, die sich aber im Rahmen des Gesetzes bewegte», erzählt Donzallaz dort. Er und van de Graaf seien sich im April 2025 näher gekommen: «Am 17. April 2025 gab es im Wallis ein schweres Unwetter mit unerwartetem Schneefall. Auf meinem Grundstück wurden Dutzende Bäume beschädigt. Ich erzählte an dem Tag in der Cafeteria davon, und Beatrice van de Graaf bot an, mir zu helfen. Ich nahm dies dankbar an. Es gab viel zu tun. Wir verbrachten das folgende Osterwochenende mit Gartenscheren, Kettensägen und Holzhäckslern. Wir arbeiteten durch – und da kamen wir uns näher. Das war Ende April. Unsere Beziehung begann kurz darauf, Anfang Mai 2025.» An Ostern 2026 hätten van de Graaf und er dann Bilanz gezogen und festgestellt, dass die Liebschaft abgeflaut sei und sie keine Basis für eine weitere Zukunft sahen.

Der umstrittene Walliser Bundesrichter vermag denn auch in der Liebesaffäre keinen Gesetzesverstoss gegen Art. 8 BGG erkennen. – Für ihn wie für van de Graaf sei es klar gewesen, dass keine dauernde Lebensgemeinschaft nach Art. 8 BGG vorgelegen habe. Zudem hätten sie während der Zeit ihrer Affäre nie gemeinsam an einem Urteil mitgewirkt.

Donzallaz versucht im Weiteren, den Ball der SVP zurückzuspielen: «Rückblickend muss ich zugeben, dass die Beziehung unangemessen war. Schaden angerichtet hat allerdings vor allem die Art und Weise, wie sie instrumentalisiert wurde.» Die Liebesgeschichte habe der WELTWOCHE als verlängertem Arm der SVP die Möglichkeit geboten, eine Möglichkeit, die Sache aufzugreifen, aufzubauschen und daraus eine «Staatsaffäre» zu machen. Um dann, zusammen mit Vertretern der Partei, den Rücktritt der beiden betroffenen Richter zu fordern.»

In dem Rundumschlag von Donzallaz bekommt aber auch alt Bundesgerichtspräsiden Ulrich Meyser sein Fett weg: «Herr Meyer ist wohl die am wenigsten geeignete Person der letzten fünfzig Jahre am Bundesgericht, um Ethiklektionen zu erteilen. Diese Person hatte Beziehungen zu Gerichtsschreiberinnen, einen jahrelangen Konflikt mit einer Kollegin und äusserte sich sexistisch über eine Richterin am Bundesstrafgericht», teilt Donzallaz aus.

Der alt Bundesgerichtspräsident meldet sich erneut zu Wort

Meyer hatte am Wochenende vom 30. Mail 2026 den CH-MEDIA-Zeitungen (z.B. hier) ein Interview gegeben und dort deutliche Worte gefunden in Bezug darauf, ob die «dauernde Lebensgemeinschaft» nach Art. 8 BGG erfüllt sei: «Für mich ist dieser Tatbestand klar erfüllt. Wenn ein Richter und eine Richterin auch nur einige Monate ein Paar waren, ist das dauernd. Es braucht dafür keinen gemeinsamen Haushalt. Sinn und Zweck des entsprechenden Gesetzesartikels ist es, die Unabhängigkeit der Gerichtsmitglieder zu garantieren.»

Meyer rief deshalb Donzallaz und van de Graaf zum Rücktritt auf. Aber nicht nur sie, sondern auch die drei Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichts, die zu wenig unternommen habe, um das Ansehen des Hauses zu schützen. Wobei unklar blieb, ob Meyer lediglich einen Rückzug aus der Verwaltungskommission verlangte oder auch einen Rücktritt als Bundesrichter, was einigermassen unverhältnismässig erschiene.

Meyer gab ferner zu Protokoll, er habe schon «ungefähr seit Beginn des Jahres 2025» von der angeblichen Beziehung gehört. Auch die Ausrede, die ganze Affäre sei ein parteipolitisch motivierter Racheakt, tat Meyer den beiden Love-Birdys durch: «Die Tatsachen stehen fest. Und diese sind ihnen zur Last zu legen, niemand anderem, weder Christoph Mörgeli noch der «Weltwoche» noch der SVP.» Mörgeli griff den Sukkurs von Meyer dankbar auf, was Insider gleich zwei Mal die Augen reiben liess. Zum einen deshalb, weil Meyer mit seiner Aussage Mörgelis Beitrag in der WELTWOCHE adelte, zum anderen, weil Mörgeli schon vor Jahren auch gegen Meyer scharfes Geschütz aufgefahren war und ihn des Steuerschwindels bezichtigt hatte. Aber auch hier scheint zu gelten: Der Feind meines Feindes ist mein Freund.

Titelbild: Das Gebäude des Bundesgerichts in Lausanne.

Kommentar:
Schluss mit dem Kindergarten

Die Liebesaffäre der Bundesrichter Donzallaz und van de Graaf wird immer peinlicher. Die Angelegenheit hat unterdessen eine Dimension angenommen, welche die Institution des Bundesgerichts schwer beschädigt. Wenn Bundesrichter – ehemalige und aktuelle – öffentlich schmutzige Wäsche waschen und sich gegenseitig ihre Affären zum Vorwurf machen, ist die unterste Stufe erreicht. Symptomatisch ist dabei, dass alle davon reden, dass das Ansehen und die Integrität der Institution oberste Priorität geniessen müsste – und dann doch alles unternehmen, um diese zu untergraben. Dass keiner der Involvierten die Grösse hatte, nun wenigstens rasch die Konsequenzen zu ziehen und sofort zurückzutreten, ist dabei symptomatisch. Das zeigt, dass Donzallaz und van de Graaf charakterlich nicht geeignet sind für ihre Ämter. Will sich die Bundesversammlung nicht auch noch lächerlich machen, bleibt ihr nichts anderes, als die beiden im Herbst abzuwählen und ein Zeichen zu setzen.

Aber auch die Legislative muss hinter die Bücher, unter mehreren Aspekten. Erstens zeigt der Vorgang einmal mehr, dass an unseren höchsten Gerichten zu viele Personen amten, deren Eignung zu wenig genau unter die Lupe genommen wurde. Es kann nicht sein, dass das Parlament Vorschläge für hohe Richterposten einfach nach Parteienproporz durchwinkt, ohne dass die Kandidaten genauer unter die Lupe genommen werden. Es sei in diesem Fall nur an die unglückliche Wahl des Schweizer EGMR-Richters Andreas Zünd erinnert. Dass Zünd als aktivistisch-linker Richter eine Fehlbesetzung ist, hätte jedem klar sein können, der sich über seine frühere Tätigkeit als Bundesrichter informiert hätte.

Schliesslich zeigt die Affäre Donzallaz/Van de Graaf aber noch etwas Drittes: Die Auffassung von alt Bundesgerichtspräsident Meyer, die Gerichte müssten quasi selbst Remedur schaffen und Richter könnten als Magistrationspersonen nicht einem Disziplinarrecht unterworfen werden, hat sich überlebt. Man mag mit ihm übereinstimmen, dass es auch nicht besser wäre, wenn Intrigen an Gerichten von der Politik untersucht und geahndet würden – wo Intrigen gerade in der Politik ja nachgerade zum Kerngeschäft gehören. Sinnvoll erschiene aber ein zweistufiges Disziplinarrecht. Beispielsweise mit einem Justizrat, besteht aus einer zu definierenden Anzahl Persönlichkeiten aus Recht und Politik, denen von der Gesellschaft höchste Integrität zugesprochen wird. Zu denken ist etwa an emeritierte Professoren, pensionierte Kantonsgerichtspräsidenten, Regierungsräte mit juristischem Backgroune und weitere frühere Magistratspersönlichkeiten. Ihnen sollte es obliegen, Disziplinarverfahren gegen Richter des Bundes zu führen und in einem zu definierenden Umfange auch Sanktionen auszusprechen. Bei massiven Verstössen sollte ein solcher Justizrat als letztes Mittel die Abwahl eines Richters oder einer Richterin durch die Bundesversammlung beantragen können – und zwar nicht erst zum Termin der nächsten Gesamterneuerungswahl, sondern in der nächsten Legislatur.

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