Ruben Anderegg war nie jemand, der den Staat herausforderte. Er suchte keinen Konflikt, keine Provokation, keine Abkürzung. Als er das ehemalige Personalhaus auf dem Brünigpass kaufte, tat er das, was in der Schweiz tausendfach geschieht: Er investierte, plante, fragte nach und reichte ein Baugesuch ein. Sein Projekt war weder exotisch noch spektakulär. Es war eine kleine, sauber renovierte Unterkunft, digital organisiert und ohne Personal vor Ort – angepasst an einen Tourismus, der sich längst von klassischen Hotelstrukturen gelöst hat.
Anderegg war überzeugt, dass dieses Vorhaben bewilligungsfähig sei. Die BVD gab ihm vollumfänglich recht, dass das Projekt von Anfang an nach Art. 2 BauG und Art. 24c RPG bewilligungsfähig war. Nicht aus Naivität, sondern aus Vorbereitung. Er kannte die Lage ausserhalb der Bauzone, er wusste um die raumplanerischen Hürden und rechnete mit Auflagen. Was er jedoch nicht erwartet hatte, war ein Verfahren, das sich über Jahre hinziehen, in immer neue Schleifen geraten und allmählich seine gesamte wirtschaftliche Existenz aufzehren würde.
Administratives Machtspiel.
Der erste Ablehnungsentscheid war für ihn kein Drama. Baugesuche werden abgelehnt, überarbeitet und neu eingereicht. Das gehört zum Geschäft. Auch der zweite Entscheid schockierte ihn nicht. Erst als sich dieses Muster verfestigte – neue Forderungen, neue Begründungen, neue Zuständigkeiten –, begann sich ein Gefühl einzuschleichen, das Anderegg später oft beschreiben sollte: Er war nicht mehr Teil eines lösungsorientierten Verfahrens, sondern Objekt eines autoritären, administrativen Machtspiels der Gemeinde, des Statthalters und der AGR.
Mit jedem neuen Gesuch wuchs der Aktenberg: drei Baugesuche, 24 Verfügungen, parallele baupolizeiliche Schritte, Strafverfahren. Die Sprache der Verwaltung veränderte sich. Aus dem Gesuchsteller wurde ein Problemfall. In den Akten tauchte das Wort „unbelehrbar“ auf – ein Begriff, der juristisch nichts entscheidet, aber psychologisch alles bewirkt. Wer so bezeichnet wird, verliert die Unschuldsvermutung. Ab diesem Moment kämpft man nicht mehr nur um eine Bewilligung, sondern gegen ein Narrativ.
Anderegg machte weiter. Nicht aus Sturheit, sondern aus Verantwortung und Recht. Er hatte investiert, Kredite aufgenommen und Zusagen gemacht. Wer an diesem Punkt aufgibt, verliert alles – und zwar sofort. Also passte er die Pläne an, suchte das Gespräch und reichte Ergänzungen ein. Doch je länger das Verfahren dauerte, desto weniger ging es um pragmatische Lösungen, sondern um reine Machtausübung nach dem Muster „David gegen Goliath“. Der Konflikt eskalierte.
Vollzug
Als die Brünig Lodge schliesslich versiegelt wurde und die Strafanzeige folgte, war für Anderegg klar: Das Verfahren hatte eine Schwelle überschritten. Es ging nicht mehr um Baurecht, sondern um Machtausübung. Für die Behörde war es ein reiner Vollzugsakt. Für ihn war es eine existenzielle Bedrohung. Die Busse von rund 35’000 Franken war nicht nur finanziell schmerzhaft, sondern auch ein öffentliches Signal. Wer so sanktioniert wird, gilt nicht mehr als Unternehmer mit offenem Verfahren, sondern als jemand, der „gegen den Staat“ handelt.
Die Zeit arbeitete unaufhaltsam gegen ihn. Banken zeigen bei Rechtsfragen keine Geduld. Hypotheken laufen weiter, Zinsen auch. Während Akten zirkulierten und Zuständigkeiten geklärt wurden, floss Geld ab – erst langsam, dann immer schneller. Anderegg war gezwungen, zunächst Reserven und schlussendlich Immobilien zu verkaufen. Am Ende auch das Familienhaus. Ein Schritt, der in keinem Verwaltungsentscheid auftaucht, das Leben eines Menschen aber nachhaltig verändert. Als die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern nach über vier Jahren schliesslich grünes Licht gab – mit dem identischen Betriebskonzept „Zimmer ohne Frühstück“, das bereits beim ersten Baugesuch im Jahr 2018 in leicht abgeänderter Form eingereicht wurde –, war der juristische Sieg wertlos geworden. Die Bewilligung kam, als das Projekt bereits tot war. Für Anderegg war dieser Entscheid kein Triumph, sondern der bittere Beweis dessen, was ihn bis heute umtreibt: Er hatte am Ende recht – und verlor trotzdem alles.
Zerstörung.
In der öffentlichen Wahrnehmung blieb lange das Bild des „renitenten Bauherrn“ haften. Ein Mann, der weiterbaute, der sich nicht fügte, der den Rechtsweg strapazierte. Dieses Bild blendet jedoch aus, was tatsächlich geschehen ist: dass das Verfahren so lange dauerte, dass es wirtschaftlich nicht mehr überlebbar war. Dass formale Korrektheit nicht vor faktischer Zerstörung schützt. Und dass ein Staat, der am Ende recht gibt, dennoch Schaden anrichten kann, der nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Heute kämpft Ruben Anderegg nicht mehr um eine Bewilligung, sondern um Anerkennung dessen, was ihm widerfahren ist. Die angekündigte Schadenersatzforderung gegen den Kanton Bern ist keine emotionale Reaktion, sondern eine logische Konsequenz. Sie richtet sich nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen ein System, das sich selbst für korrekt hält, obwohl es Existenzen vernichtet. Ihm geht es nicht nur um Geld, sondern auch darum, seinen Namen vom Makel des „unbelehrbaren Bauherrn“ zu befreien.
Kein Opfer
Anderegg weiss, dass die Hürden hoch sind. Staatshaftung ist in der Schweiz kein einfaches Terrain. Doch gerade deshalb geht er diesen Weg. Weil sein Fall kein Einzelfall bleiben darf. Er will zeigen, dass Verfahrensdauer, Eskalationslogik und mangelnde Selbstkorrektur keine Kollateralschäden, sondern rechtsstaatliche Probleme sind.
Ruben Anderegg ist kein Held. Er ist auch kein Opfer, das um Mitleid bittet. Er ist ein Unternehmer, der an die Regeln geglaubt hat – und daran gescheitert ist, dass sie masslos, ohne Korrektiv und ohne Blick auf die Konsequenzen angewendet wurden. Sein Kampf ist noch nicht vorbei. Aber er hat eine neue Form angenommen: nicht mehr gegen Verfügungen, sondern für Verantwortung.
Und genau darin liegt die eigentliche Sprengkraft dieses Falles.
Titelbild: Screenshot von Ruben E. Anderegg aus der SRF-Sendung KASSENSTURZ
Bild unten: (KI-Karikatur) Anderegg geht im Boxkampf gegen Künzi als KO-Sieger hervor. Der Beitrag im KASSENSTURZ dürfte massgeblich zur Abwahl von Künzi beigetragen haben.
Teil 1: Brünig Lodge – Wie ein Bauverfahren ein Leben zerstörte
Teil 2: Martin Künzi: Überheblich, unnahbar und patriarchal
Wer ist Ruben E. Anderegg?
Ruben E. Anderegg ist ein Meiringer Macher mit vielen Rollen: Architekt, Gastgeber, Unternehmer – und sogar Akropilot.
Beim legendären Internationalen Red Bull Vertigo, die inoffizielle Weltmeisterschaft der weltbesten Delta–Akropiloten in Villeneuve/VD, landete der Meiringer Delta-Pilot im 2002 beim ersten Lauf am ersten Tag gleich auf dem 1. Rang. Nach 6 Läufen in zwei Tagen verpasste Anderegg das Podest nur um 0.25 Punkte.
Beruflich fiel er früh als Architekt auf, der bewusst «anders» baut: Mit dem «Elefantenhaus» und weiteren Projekten schaffte er es in internationale Publikationen – etwa in den Architektur-Atlas «1000 x European Architecture» sowie in Fachmedien bis nach China, Estland und Polen. Das radikale Kubistisches Betonhaus Ghelma in Meiringen wurde unter anderem im Schweizer Magazin Raum und Wohnen und im deutschen Detail dem Buch Concrete von Jochaim Fischer im Braun Verlag, Magazin Naujas Litauen oder in China publiziert.
Der Meiringer glaubt, das Erfolgsrezept seines architektonischen Stils zu kennen: «Für mich ist es reizvoll, Alt und Neu zu mischen, Licht und Schatten spielen zu lassen. So nahm ich beim Aussenverputz des Elefantenhauses beispielsweise die Felsstrukturen der Mühlefluh zum Vorbild, die hoch über Meiringen thront.» wird er im Berner Oberländer zitiert. Und: «Das heute meistens Geleckte, Glatte an den Aussenfassaden der Gebäuden wirkt irgendwie seelenlos. Seine Haltung dazu ist programmatisch: Ein Haus müsse «eine Seele haben».
Ruben Anderegg war 2016 auch Initiant des gegensätzlichen Mobilitätstreffens des Bugatti und Tesla Owner-Club Schweiz in und vor seinem Panoramahotel Brünig Kulm. Und im Gespräch musste die Frage gar nicht erst
gestellt werden, warum er denn dieses ungewöhnliche Treffen organisiert habe: «Ich verknüpfe gerne Besonderheiten», sagt er und ergänzt: «Ich höre jeweils auf mein Bauchgefühl und ziehe es durch.» Dass dies erfolgreich ist und war, beweist, dass Tesla sein Hotel als europaweitweit eines der ersten mit gleich
drei Tesla Destination-Ladestationen ausgestattet hat. Gleichzeitig durfte Ruben Anderegg Teslas vermieten. «Ein Argument, das schliesslich fruchtete, war, dass immerhin jährlich 10 Millionen Autos über den Brünig fahren. Und auch die Tesla-Fahrer wollen natürlich nicht nur einfach auf flachen Strassen ihr Fahrzeug
bewegen. Zudem habe ich die Möglichkeit, die phänomenale Brüniggegend zu zeigen, denn meistens sind die Fahrer während
des Aufladens in meinem Betrieb», fasste Anderegg zusammen.
Auch unternehmerisch suchte Anderegg wiederholt den grossen Radius: 2006 berichtete die Berner Zeitung über seine Einladung, bei einem Grossprojekt in Kalkutta mitzuplanen – für ihn «eine einmalige Herausforderung» . Später trat er als Gastgeber am Brünig auf, etwa mit Infopoints in seinen Hotels, um Reisenden Informationen zur «Grossregion vom Titlis bis zur Jungfrau» zu bieten.
Mit der «Brünig Lodge» wurde aus dem Projektmacher schliesslich ein Verfahrensgegner: Die Unterkunft war als modernes, schlankes Angebot gedacht – ohne Personal, mit Selbst-Check-in und Inserat u. a. auf Airbnb, Booking.com oder Expedia. Mit dem digitalen Kontaktlosen und damit vollautomatisierten Selbst-Check-in Konzept in der Brünig Lodge im 2018, war Anderegg in der Schweiz ein Pionier, da solche Konzepte damals noch kaum bekannt waren.
Es folgte ein jahrelanger Konflikt mit Behörden; der Regierungsstatthalter schrieb 24 Verfügungen, die Unterkunft wurde versiegelt, es kam zu einer Busse von knapp 35’000 Franken . Zwar erhielt Anderegg nach viereinhalb Jahren eine Bewilligung in angepasster Form, doch die Hypothek war nicht mehr tragbar – die Lodge musste verkauft werden . In der Zusammenfassung zum Fall heisst es zudem, er habe im Zuge des Rechtsstreits nicht nur die Lodge, sondern auch sein Einfamilienhaus verloren und erwägt eine Schadenersatzforderung .
Dass das Regierungsstatthalteramt ausgerechnet im Schloss Interlaken sitzt – «einst Sitz des Berner Landvogts» – gibt der Geschichte ihren bitteren Unterton: ein Bürger, der der Obrigkeit die Stirn bietet und trotzdem weiterkämpft .
Bild unten: der ehemalige Regierungsstatthalter Martin Künzi als Napoleon (KI-generiert)
