INSIDE JUSTIZ hat diese Woche in drei Teilen über einen Familienkonflikt berichtet aus dem Kanton Aargau. Unser Autor Lorenzo Winter kommt nach stundenlangem Wälzen von Akten und vielen Gesprächen zu vielen Erkenntnissen, die zwar allesamt nicht neu sind, den politischen Kräften aber wieder einmal unter die Nase gerieben werden müssten, wie Winter in seinem Leitartikel ausführt.
Lesen Sie hier unsere Serie für den «Fall Flavia» - die vollständige LInk-Liste
Teil 1:
Obhutsentzug auf Zuruf: Wie im Kanton Aargau ein KESB-Pikett fatale Fakten schafft
28. Oktober 2026
Teil 2:
KESB Aargau: Wie das Zofinger Familiengericht von Gerichtsprsäidentin Kessler in einem Familienzwist das behördliche Vollprogramm anordnet
29. Oktober 2026
Teil 3:
Hauptsache kein Druck. Auch das Aargauer Obergericht lässt sich an der Nase herumführen
30. Oktober 2026
Teil 4: Kommentar:
Wann endlich greift die Politik ein? - Leitartikel
31. Oktober 2026
Die Zwischenbilanz der Kindes- & Erwachsenenschutzbehörde von Zofingen und dem Aargauer Obergericht indem von INSIDE JUSTIZ diese Woche ausrecherchierten Fall ist ein komplettes Desaster. Statt den Konflikt mit einer klaren Ansage an die 14-jährige Tochter zu lösen, meinetwegen noch mit einer mehr oder weniger dringenden Empfehlung zu einer familientherapeutischen Unterstützung, haben alle Behörden die Konfliktdynamik weiter angeheizt. Und wie immer wird es keinerlei Konsequenzen haben. Für niemanden der Richterschaft und Behördenmitglieder, die das Desaster zu verantworten haben.
Die Kernfrage, um die es im Kindesschutz gehen sollte, gerät darüber über Monate aus den Augen der Behörden: Ist das Wohl des Kindes bei seiner Kernfamilie gefährdet? Erfährt es dort Gewalt, wie es behauptet? Oder handelt es sich bei diesen Anschuldigungen viel mehr um taktische Aussagen, weil die Pubertierende genau weiss: Mit solchen Anschuldigungen kann sie erwirken, dass sie bei den Grosseltern bleiben darf.
Auf kritische Fragen reagieren die Aargauer Behörden, wie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden immer reagieren: Sie verweigern jede Antwort. Die Schweizer Justiz ist eben gut darin, anderen Vorwürfe zu machen. Zu kritischer Selbstreflexion ist sie hingegen nicht in der Lage. Geschweige denn, zu Fehlleistungen zu stehen oder sich wenigstens zu erklären. Wer so mit der Öffentlichkeit umgeht, muss sich nicht wundern, wenn auch noch jeder Vertrauensrest flöten geht. INSIDE JUSTIZ kennt nicht nur eine Person, die im Kindes- und Erwachsenenschutz arbeitet, als Beruf aber lieber angibt, «in der Verwaltung» zu arbeiten. Wer sich durch eigenes Verschulden einen derart schlechten Ruf erarbeitet hat, muss sich auch nicht wundern, kein qualifiziertes Personal zu finden. Und so dreht sich die Abwärtsspirale stetig weiter.
Dabei ist der vorliegende Fall ein Musterbeispiel dafür, was im Familienrecht in diesem Land gerade komplett falsch läuft: Statt dass die Behörden klare Kante zeigen, entscheiden und Sanktionen androhen, wird ein Setting hochgezogen, dass immense Kosten verursacht und eine betroffene Familie auf Jahre hinaus finanziell ruinieren wird. Auf Kosten der betroffenen Familie werden Familienberatungsstellen, Berufsbeiständinnen, Kinderanwältinnen und Mediatorinnen alimentiert. Es werden Gespräche geführt, systemische Familienanalysen durchgeführt, Berichte geschrieben, Formulare ausgefüllt – wirklich angegangen aber werden die Konflikte nicht. Und die wenigen, heiklen Fragen, um die es eigentlich gehen müsste, werden grosszügig umfahren. Man will dann doch niemandem zu nahe treten.
Dabei erweist sich im vorliegenden Fall das ganze System des Kindesschutzes auch strukturell als vollkommen disfunktional.
Das beginnt damit, dass die Pikett-«Fachrichterin» Rutschmann auf die Idee kommt, einen Familienkonflikt dadurch entschärfen zu wollen, dass man die eigentliche Kernfamilie auseinanderreisst und ein pubertierendes Mädchen bei den Grosseltern platziert, mit denen doch die Kernfamilie im einem hocheskalierten Streit liegt. Noch schlimmer: Die Piket-Fachrichterin spricht nicht etwa persönlich mit den Betroffenen oder macht sich gar vor Ort ein Bild, sondern erhält den «Fall», über eine Zwischenstation, den Tageschef der Regionalpolizei Zofingen, geschildert. Und dieser erzählt ihr weiter, was seine Patrouille vor Ort meint, wahrgenommen zu haben.
Weiter geht es mit der «superprovisorischen» Entscheidung des Familiengerichts Zofingen drei Wochen später, an dieser Fremdplatzierung festzuhalten, für die es offensichtlich keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. – Und gleich auch noch das volle Programm an Massnahmen anzuordnen. Mediation, Familienberatung, Berufsbeistandschaft, Psychotherapie, Kinderanwältin. Und, falls die Berufsbeiständin weitere Massnahmen für nötig erachten sollte, auch noch das.
Es geht weiter über eine Berufsbeiständin in Teilzeit, die als Quereinsteigerin noch nicht einmal ein Jahr auf dem Job arbeitet und offenkundig nicht in der Lage ist, die Autorität aufzubringen, um gerichtliche Anordnungen bei einem Mädchen in der Pubertät durchzusetzen. Und die auch ihre Funktion in dem Spiel nicht verstanden hat: Als Beiständin müsste sie das Kindswohl vertreten. Und nicht den Kindswillen – dafür hat das Mädchen ja schon eine Kinderanwältin. Die Berufsbeiständin macht sich zum Sprachrohr und zur Brieftaube des Mädchens. Weil dieses jeden direkten Kontakt mit den Eltern verweigert, wird jedes noch so kleine Alltagsproblem an die Berufsbeiständin gemeldet, die dann Brieftaube spielt. Wenig verwunderlich hat die Beiständin jedes Vertrauen bei den Eltern verspielt.
Aber auch dieses Problem ist ein systemisches: Seit zehn Jahren hören wir bei INSIDE JUSTIZ jede Woche dasselbe. Von Richtern, Betroffenen und Anwälten. Eine fähige Berufsbeiständin zu finden sei etwa so schwierig wie die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
Dass wir uns richtig verstehen: Diese Kritik zielt gar nicht so sehr auf die einzelnen Beistände als an den Berufsverband und die Politik: So fehlt zum Beispiel immer noch eine verpflichtende Ausbildung für Berufsbeistände, die der grossen Verantwortung und der Komplexität der Aufgabe gerecht würde. Die Qualifikationen für den Beruf des Berufsbeistands lassen sich nicht mit einem CAS erwerben. Und auch ein Studium der sozialen Arbeit, in dem allerlei theoretische Ansätze diskutiert und das Juristische ein wenig gestreift werden, reicht dafür nicht aus. Die ungenügenden Zustände sind hinlänglich bekannt, aber die Politik legt über alle Parteien hinweg lieber die Hände in den Schoss, statt endlich zu handeln und dem Berufsbild angedeihen zu lassen, was nötig ist, um ihm ein positives Image zu verpassen.
Es geht weiter damit, dass die Aargauer Kindes-und Erwachsenenschutzbehörden als Familiengerichte definiert sind. Gerichtsinstanzen folgen nun einmal einer Logik, die mit Familiendynamiken kollidieren: Statt niederschwellige Unterstützung und informelle Beratung bei Konflikten bieten zu können, werden Familien in streng strukturierte und formalisierte Verfahren gezwängt. Jeder Entscheid unterliegt dem Rechtsmittelweg bis ans Bundesgericht – die Folge sind jahrelange und kostspielige Verfahren, von denen wieder nur die Rechtsanwälte profitieren. Vollständig absurd wird es, wenn, wie vorliegend, die Rechtsmittelinstanz anhand unvollständiger Akten entscheidet – und bereits bevor die schriftliche Begründung des erstinstanzlichen Fachgerichts überhaupt vorliegt.
Ins selbe Kapitel gehört auch das Thema, dass das Bundesrecht in der ersten Instanz zwar ein Fachgremium fordert, danach aber im schlimmsten Falle komplette Laien urteilen – wie beispielsweise die Bezirksräte in Zürich – oder wieder reine Juristen-Spruchkörper wie im Aargau.
Erschwerend kommt hinzu, dass in dieser Justiz Richterinnen und Richter nicht bereit sind, ihren Job zu tun, nämlich zu entscheiden und Verantwortung zu übernehmen. Sondern ihre Verantwortung lieber an Gutachter, Sozialarbeiter und Berufsbeiständinnen delegieren. Auch dafür ist der vorliegende Fall ein gutes Beispiel. Den drei Aargauer Oberrichtern fehlen die Eier, um ein Machtwort zu sprechen. Lieber wird alles erst mal vertagt, in der Hoffnung, das Problem möge sich irgendwie von alleine lösen. Auch das ein Muster, das wir jede Woche von Neuem hören.
Was das Kindswohl stattdessen bräuchte, sind rasch vollstreckbare und punktgenaue Interventionen, ausgesprochen von lebenserfahrenen Fachleuten, die in der Lage sind, zu erkennen, wer in einem Konflikt «Foul spielt» und wer sich konstruktiv verhält. Und die den Mut haben, das klar und deutlich benennen, auch wenn es nicht allen gefällt. Das bringt unsere Sozialindustrie aber nicht hin mit ihren systemischen Familienmodellen und theoretischen Bezugsrahmen, die sich Professoren an Fachhochschulen ausgedacht haben. Die Sozialindustrie ist in einem System gefangen, das jedes noch so asoziale Verhalten systemisch betrachtet und Verständnis dafür aufbringt.
Auch dafür ist der vorliegende Fall das beste Beispiel: Der Kindeswille wird von den Behörden wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Jeder Druck wird von dem Kinde abgewendet, mag es sich auch noch so destruktiv verhalten. Würden Eltern so handeln, würde man zurecht ihre Erziehungsfähigkeit in Frage stellen, weil sie es nicht schaffen, dem Nachwuchs Grenzen zu setzen. Die Behördenerfahrung für das Kind ist dann die, dass man in der Opferrolle seine Ziele am schnellsten und einfachsten erreicht und erst noch nichts dafür tun muss. Und dass gesellschaftliche Spielregeln, gesetzliche Vorgaben oder auch gerichtliche Anweisungen eher Empfehlungen sind, denen man sich getrost und folgenlos auch verweigern kann. Oder sogar besser fährt, wenn man sich verweigert.
Und da wundert sich dann die Gesellschaft über Auswüchse, wie sie zurzeit in vielen Metropolen Europas festzustellen sind – und durchaus auch hierzulande. Bei jedem Fussballspiel und jeder zweiten Demonstration.
All’ diese Fehlentwicklungen zu beheben, ist ein Herkulesakt. Die Sozialindustrie hat sich bequem eingerichtet und wird ihre Pfründen nicht einfach aufgeben. Das sieht man gut an den Diskussionen in Zürich, wo eine der vier Instanzen im Instanzenzug aufgehoben werden sollte – angestossen von Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP), Hochachtung dafür. Die betroffenen Bezirksräte wehren sich allerdings mit Händen und Füssen dagegen, dass man ihnen einen Teil ihrer Fälle wegnehmen könnte. Das Obergericht wehrt sich mit Händen und Füssen, weil es mehr Arbeit bekäme. Und die politischen Parteien? Stellen sich hinter die offen zur Schau gestellten Eigeninteressen der Justiz., statt den offensichtlichen Konstruktionsfehler zu beheben und die Zwischeninstanz zu streichen. Die fähigeren der Bezirksräte könnten dann ans Obergericht gehen, um die höhere Arbeitslast aufzufangen, die unfähigen dürfte man gerne dem Arbeitsmarkt zuführen, der ja nach Fachkräften lechzt. Wird aber nicht geschehen, weil sich die Politik nicht bewegen mag. Und eben auch nicht die Eier hat, der Justiz mal auf die Füsse zu stehen.
Wir sehen deshalb nur einen Hebel: Die Finanzen. Heute herrscht die perverse Situation, dass die Behörden unbesehen der Kosten Massnahmen verfügen und die Parteien, im vorliegenden Falle die Eltern, am Ende bezahlen müssen. Das gibt es in keiner anderen Lebenssituation. Deshalb müssen, so brutal das zunächst klingen mag, die Kosten für Kindes- und Erwachsenenschutz dem Staatswesen aufgebürdet werden – allenfalls mit einem tiefen Selbstbehalt oder einer Franchise für die Betroffenen. Nicht, weil wir bei INSIDE JUSTIZ seit Neustem dem Etatismus frönen würden oder einen Nannystaat verlangen.
Sondern weil erst dann Bewegung in die Sachen kommen kann. Wenn der Staat die Kosten für den ganzen Apparat übernehmen muss und nicht mehr die Rechtssuchenden ins finanzielle Elend stürzen kann, werden die überbordenden Massnahmen aufhören. Weil die Finanzvorstände von Gemeinden und Kantonen dann nämlich erwachen und Druck ausüben werden, dass nurmehr angeordnet wird, was wirklich benötigt wird. Weil sie sonst ihren Wählerinnen und Wählern erklären müssten, warum die Kosten für Kindesschutzmassnahmen so komplett aus dem Ruder laufen und deshalb da und dort sogar Steuererhöhungen nötig würden.
Deshalb braucht es einen Artikel 440bis im Zivilgesetzbuch: «Die Kosten für die Massnahmen des Kindesschutzes übernimmt der Staat. Die kantonale Gesetzgebung regelt die Aufteilung zwischen Kantonen und Gemeinden.»
Nur so kann das Massnahmenwunschkonzert ein Ende finden und der Kindesschutz auf ein Niveau mit Augenmass zurückfinden.
